PSVA Schweiz 2025: Änderungen für Wohnmobile über 3,5 t
Für Wohnmobilfahrer mit Fahrzeugen über 3,5 t gibt es ab 2025 wichtige Änderungen bei der Pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA) in der Schweiz. Die praktische Via-App zur Zahlung wird eingestellt, und die Bezahlung ist nur noch online über das Via-Portal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit möglich. Auch die beliebte 10-Tage-Option entfällt, was die Gebührenstruktur verändert. Alles Wichtige zu den Neuerungen und wie die Abwicklung im Via-Portal funktioniert, erfährst du hier.
Das Wohnmobilleben wird wirklich nie langweilig, denn stets gibt es etwas zu reparieren oder auch einfach nur neue Regeln, Verordnungen, Gesetze etc. Immer wieder etwas Neues oder „Alle Jahre wieder“, und das nicht nur zur Weihnachtszeit. Und so gilt für den Jahreswechsel 2024/25 Folgendes: Aufpassen, wenn du ab dem 01.01.2025 in den Skiurlaub in die Schweiz fährst, generell in die Schweiz reisen möchtest oder auch einfach nur durch die Schweiz durchfährst, weil du beispielsweise nach Italien möchtest!
Bislang hatten wir „Schwergewichtler“ – also wir Fahrer eines Wohnmobils mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t –, wenn wir außerhalb unseres Nachbarn, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gemeldet waren, eine Pauschale Schwerverkehrsabgabe (kurz PSVA) zu entrichten. Nein, die Abgabe entfällt (leider) nicht, sie bleibt bestehen. Allerdings wird die einfache Art und Weise, wie sie mittels App Via entrichtet werden konnte, abgeschafft.
Hierzu ein kleiner Exkurs für all diejenigen, die nicht wissen, was es mit der Pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA) auf sich hat: Für uns als Wohnmobilfahrer bedeutet das, dass Wohnmobile sowie Wohnanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t, wenn sie in die Schweiz oder durch die Schweiz fahren, eine Pauschale Schwerverkehrsabgabe entrichten müssen. Dabei hast du die Wahl zwischen einer Jahrespauschale – was für Vielfahrer eventuell interessant sein könnte – oder einer Bezahlung pro (aufeinanderfolgende!) Monate, beziehungsweise pro Tag, was jedoch nur im Format von 1-30 Tage am Stück geht. Die „10-Tage-Option“, die für uns besonders lukrativ war, wenn wir die Schweiz lediglich als eine Art Transitland nutzten, entfällt zum 1. Januar 2025 vollständig.
Übrigens musst du die Pauschale Schwerverkehrsabgabe auch dann bezahlen, wenn dein Wohnmobil steht. Also jeder auf einem Stell- oder Campingplatz verbrachte Tag zählt und ist abzurechnen. Die Abgabenhöhe richtet sich nach dem in deinen Papieren ausgewiesenen Gesamtgewicht. Verlassest du die Schweiz früher, als zunächst geplant, bekommst du das zu viel gezahlte Geld erstattet, sofern es mehr als 50 CHF (ca. 54 €) sind.
Zurück zu den Neuerungen. Erst vor etwas mehr als fünf Jahren, nämlich im Mai 2019, wurde die bequeme Onlinezahlung per App Via eingeführt, wozu lediglich ein internetfähiges Endgerät Voraussetzung war. Alles konnten wir bereits vor Reiseantritt schnell, zeit- und ortsunabhängig sowie spontan begleichen. Ende 2024 kommt nun das Aus der App. Damit steht uns nun lediglich das Via Portal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zur Verfügung.
Eine Bezahlung der PSVA am Grenzübergang in Papierform findet übrigens ebenfalls sein Ende mit dem Beginn des Jahres 2025. Im Klartext bedeutet das: Die Bezahlung kann nur noch im Web erfolgen. Aber keine Angst, auch das ist leicht zu händeln. Und eigentlich ist die Webanwendung Via Portal nichts Neues, denn sie existiert bereits seit dem Beginn des Jahres 2023. Neu ist quasi nur, dass die Bezahlung der Pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA) hierüber jetzt verpflichtend ist.
FAQ
Am besten loggst du dich unter via.admin.ch/shop/dashboard ein, dort wirst du ganz einfach durchs Menü geführt. Zudem erhältst du weitere Informationen wie etwa wichtige Grenzübergänge und mautpflichtige Straßen.
Du kannst dich registrieren, dann hast du jederzeit Zugriff auf dein Ticket. Oder aber du lässt dir eine Quittung per E-Mail zukommen. Bezahlen musst du online per Kreditkarte. Nein, eine Registrierung ist nicht zwingend erforderlich. Allerdings genießt du, wenn du dich registrierst, den Vorteil der zentralen Speicherung deines Tickets. Das bedeutet, dass du jederzeit und von jedem Ort aus auf selbiges zugreifen kannst, selbst wenn dein Endgerät oder der örtliche Browser-Cache nicht vorhanden sein sollten.
Deine Daten werden laut Aussage von Via Portal in den Informationssystemen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) gespeist und lediglich zur Abgabeerhebung beziehungsweise zu Kontrollzwecken verwendet. Es handelt sich dabei um folgende Daten:
- Fahrzeugart
- Gewicht deines Fahrzeugs
- Kontrollschild-Nummer
- Deine Aufenthaltsdauer in der Schweiz
- Deine E-Mail-Adresse
Nein, wenn du die PSVA zahlen musst, benötigst du keine Autobahnvignette. Nur wenn das neue/andere Fahrzeug die gleichen Daten – also gleiche Fahrzeugart und Gewichtsklasse – vorweisen kann, kannst du die gültige PSVA auf das neue Wohnmobil umschreiben. Dazu musst du bei der Registrierung lediglich die Kontrollschild-Nummer in Via ändern. Stimmen Fahrzeugart und Gewichtsklasse nicht überein, muss eine neue PSVA gekauft werden.
Vorbereitung ist alles! Wer mit dem Wohnmobil in Europa auf Reisen geht, der sollte sich nicht nur über Besonderheiten bei den Verkehrsregeln schlau machen. Wichtig sind auch anfallende Mautgebühren in den zu passierenden Transitländern und natürlich im eigentlichen Reiseland. Erfahre hier alles über Mautgebühren und Vignettenpflicht.
Über den Autor
Esther Vergenz
Esther übte verschiedene Berufe - Ergotherapeutin, Lehrerin, Dozentin, Journalistin und Autorin - aus, ehe sie 2020 in Pension ging und sich nun ganz ihren seit über 45 Jahren bestehendem Hobbies, dem Wohnmobilfahren und dem Schreiben, widmen kann.