Unfall mit einem gemieteten Wohnmobil – So bist du vorbereitet
Immer mehr Menschen entscheiden sich, für ihre Reisen ein Wohnmobil zu mieten. Ob für einen kurzen Urlaub, eine berufliche Fahrt oder um den Camper-Lifestyle auszuprobieren – die Freiheit und Flexibilität begeistern viele. Doch was passiert, wenn eine Panne oder ein Unfall eintritt? Anders als bei einem eigenen Fahrzeug gibt es bei einem Mietwohnmobil zusätzliche Aspekte zu beachten. Hier erfährst du, wie du dich optimal vorbereitest und im Ernstfall richtig handelst.
Nicht jeder besitzt ein eigenes Wohnmobil, aber immer mehr Campingfreunde mieten sich eines für ihre Reisen, für Kurztrips, für berufliche Zwecke oder auch einfach nur, um mal auszuprobieren, „wie das Camperleben so ist“. Ich kenne einige Leute, die sich im Anschluss sogar ein eigenes Wohnmobil angeschafft haben, weil sie so begeistert waren. Wen wundert’s?
Solange alles glatt geht, kann man die Vorteile – wie Freiheit, Flexibilität und absolute Mobilität – eines gemieteten Wohnmobils in vollen Zügen genießen. Doch was ist, wenn du eine Panne oder noch schlimmer, einen Unfall hast. Natürlich ist vieles auch nicht anders als mit einem eigenen Wohnmobil. Aber eben doch nicht alles…
Wie bei der Reise mit dem eigenen Wohnmobil solltest du jedoch auch bereits im Vorfeld einiges bedenken. Über das Davor, die aktuelle Situation und das Danach möchte ich dich heute informieren. Wenn du in einige Punkte intensiver einsteigen möchtest, lese dafür folgenden Artikel: "Unfall im Ausland – wichtige Tipps und Regeln für den (un)Fall der Fälle"
Vor Reiseantritt/Vor Unterzeichnung des Mietvertrages
Über den Ablauf des Anmietens möchte ich hier nicht schreiben, das würde den Rahmen sprengen und vom Thema abschweifen. Dennoch solltest du dich über bestimmte Dinge im Vorfeld schlau machen: Überlege, in welches Land du fährst, denn…
- …nicht alle Vermietungen genehmigen die Fahrt in jedes Land
- …die Bedingungen wie Verkehrsregeln, mitzuführende Papiere und vor allem die rechtliche Lage bei einem Unfall sind in verschiedenen Ländern unterschiedlich. Selbst innerhalb der EU!
Wichtig – und nicht nur bei gemieteten Fahrzeugen – ist, dass du einen Europäischen Unfallbericht dabei hast. Du kannst ihn u.a. kostenlos unter www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/europaeischer-unfallbericht/#unfallbericht-vorlage-kostenlos downloaden.
Zudem solltest du wissen, dass bei einem Unfall stets das Recht der Nation zählt, wo der Unfall geschah. Genaueres bezüglich einzelner Reiseländer erfährst du beispielsweise beim ADAC auf der Seite www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/ausland/#wichtigste-laender-auf-einen-blick. Warum aber solltest du dir im Voraus so viele Gedanken über eine Panne oder gar einen Unfall machen? Ganz einfach: Niemand ist davor gefeit! Vor allem dann nicht, wenn du zum ersten Mal ein Wohnmobil fährst. Da musst du nicht nur ein dir unbekanntes Fahrzeug beherrschen, sondern dich auch mit wahrscheinlich nie gehabten Ausmaßen sowohl in der Länge als auch in der Höhe und in der Breite auseinandersetzen. Zudem bietet ein Wohnmobil ein völlig anderes Fahrverhalten als ein PKW. Da kann es schon mal schnell zu einem Unfall – mit hoffentlich nur einem Blechschaden – kommen.
Daher musst du dir nicht nur über ein richtiges Verhalten Gedanken machen, wenn es denn doch passieren.
Die große Freiheit mit Einschränkungen
Die große Freiheit und Flexibilität, die wir Wohnmobilisten mit unseren Reisen verbinden, können für Mieter eines Wohnmobils jedoch auch Einschränkungen bedeuten. Daher besprich mit dem Vermieter genau, was du vorhast, in welches Land du reisen möchtest. Abschließend solltest du natürlich – sowieso generell – den Vertrag noch einmal gründlichst durchlesen, ehe du unterschreibst.
Häufig sind u.a. bestimmte Reiseländer, etwa Krisengebiete, die Türkei oder auch nicht EU-Länder, ausgeschlossen. Wohnmobilvermieter haben zudem in ihren Verträgen bestimmte Straßen und/oder Gebiete vom Befahren ausgeschlossen. Das sind in der Regel ungeteerte sowie nicht zugelassene Straßen/Gebiete etc. Warum ich das erwähne? Ganz einfach: Fährst du dennoch in diese Länder, auf diesen Straßen, in diese Gebiete, und es passieren Pannen oder Unfälle, so musst du trotz Versicherung sämtliche Kosten selber tragen.
Und dann ist es passiert! - Was tun bei einer Panne?
Natürlich zunächst erst einmal all das, was du mit deinem eigenen Auto auch tun müsstest: Örtlichkeit absichern, alle Mitfahrenden zum Anziehen der Sicherheitswesten auffordern und sie aus der Gefahrenzone bringen.
Danach solltest du unbedingt zunächst deinen Vermieter informieren. Das machst du am besten über die 24h-Notfall-Hotline, die du beim Vertragsabschluss bekommen hast.
Bei diesem Telefonat schilderst du dein Problem und du bekommst mitgeteilt, was weiter tun ist. Natürlich ist es von der Art der Panne abhängig: So wird dir eventuell geraten, dich an eine Werkstatt zu wenden und/oder einen Abschleppdienst anzurufen. Im schlimmsten Fall wird dir ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt.
Diesen Anruf solltest du jedoch nicht nur dann tätigen, wenn du eine größere Panne hast, sondern auch kleinere Probleme melden, um so sicher zu gehen, dass dein Versicherungsschutz nicht erlischt und dein Anspruch auf mögliche Entschädigungen ausbleibt.
Was tun bei einem Unfall?
Ein Unfall, in den du schuldig oder unschuldig verwickelt bist, ist immer schlimm und verlangt besondere Handlungen. Ein Unfall im Ausland (Siehe dazu "Unfall im Ausland – wichtige Tipps und Regeln für den (un)Fall der Fälle") ist noch einmal eine ganz andere Kategorie, da stets das Recht des Landes gilt, in dem der Unfall passiert. Das kann bedeuten, dass sowohl Deckungssumme als auch Kosten, die geltend gemacht werden könnten, wesentlich niedriger ausfallen können, als das hierzulande der Fall wäre. Aus diesem Grund wird eine „Mallorca-Police“ (siehe weiter unten unter Punkt „Versicherungen“) empfohlen.
Ist das verunfallte Wohnmobil jedoch nicht dein eigenes, sondern hast du es gemietet, kommen ein paar weitere Dinge auf dich zu. Neben der Sicherung der Unfallstelle sowie der Erste-Hilfe-Leistung bei Verletzten musst du noch folgende Dinge berücksichtigen:
- Rufe in jedem Fall die Polizei. Diese muss den entstandenen Sach- sowie Personenschaden vor Ort aufnehmen und einen Bericht schreiben. Normalerweise solltest du dir davon eine Kopie aushändigen lassen, denn dein Wohnmobilvermieter sowie dessen Versicherung benötigen ihn, um den Schaden zu regulieren. Dieser Unfallbericht sollte sowohl Namen und Anschrift als auch die amtlichen Kennzeichen aller am Unfall Beteiligten – auch die der Zeugen – beinhalten.
- Gut ist, wenn du einen Europäischen Unfallbericht dabei hast (s.o.) und diesen unabhängig vom Polizeibericht ausfüllst. Manchmal erhältst du bei der Wohnmobilübergabe auch solch ein Schadensprotokoll.
- Informiere so schnell wie möglich deinen Wohnmobilvermieter und unternehme absolut nichts, was das Wohnmobil anbelangt, ohne es zuvor mit diesem abgesprochen zu haben. Dazu gehören beispielsweise auch Abschleppen und Reparaturen.
- Hast du eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen, solltest du auch diese Versicherungsgesellschaft umgehend informieren. Gleiches gilt für den ADAC mit entsprechender Mitgliedschaft beziehungsweise Auslandsschutzbrief. Hier bekommst du auch Ratschläge bezüglich Abschleppen, Rücktransport und Rechtsfragen.
*In meinem Fall wurde mir bei meinem in Frankreich unverschuldeten Unfall keine Kopie ausgehändigt, da der Unfallverursacher schwerverletzt war und das Ganze als eine Art „schwebendes Verfahren“ gehandhabt wird. Sollte dir – was ich nicht hoffe – ähnliches widerfahren, informiere den Vermieter darüber. Dessen Versicherung müsste Akteneinsicht bekommen.
Was tun, wenn das gemietete Wohnmobil repariert werden muss?
Kleinere Schäden, die du selber beseitigen kannst – wie beispielsweise Reifenwechsel etc. –, darfst du auch ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters reparieren. Auch eigenmächtig in eine Werkstatt fahren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wobei es sich nach den Kosten der Reparaturen richtet, ob du den Auftrag eigenmächtig erteilen darfst oder nicht. Allerdings ist die Höhe der Summe nicht einheitlich geregelt. Die Bedingungen sollten jedoch im Mietvertrag festgehalten sein. Bei höheren Reparaturkosten benötigst du in jedem Fall die ausdrückliche Genehmigung des Vermieters. Holst du die nicht zuvor ein, ist er nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Ich würde jedoch lieber kein Risiko eingehen und mir stets das Einverständnis einholen. Bewahre in jedem Fall alle Belege für Ersatzteile und Reparaturen auf und reiche sie bei der Fahrzeugübergabe an den Vermieter weiter. Ohne Belege bekommst du keine Kosten erstattet. Nicht beglichen werden normalerweise jedoch Reparaturkosten für den Innenbereich.
Was tun, wenn dein Mietwohnmobil nicht mehr repariert werden kann?
Dauert die Reparatur länger oder ist das Wohnmobil gar nicht mehr fahrtüchtig, so sieh genau nach, was im Vertrag steht: Normalerweise kann/sollte der Vermieter dir binnen kurzer Zeit ein Ersatzfahrzeug anbieten, wobei dir höhere Kosten entstehen könnten. Wenn das mit dem Ersatzfahrzeug nicht klappt, kannst du vom Mietvertrag zurücktreten und bekommst eine entsprechende Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
Versicherung(en)
Zunächst die gute Nachricht: Generell sind KFZ-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung im Mietpreis eingeschlossen. Ein 24h-Pannenschutz wäre eine weitere gute Absicherung für dich.
Das bedeutet, dass die Versicherung des Vermieters für die Schäden an „deinem“ Wohnmobil, aber auch für die Sach- und Personen-Schäden der Unfallgegner übernimmt, gleichgültig, ob du schuld oder unschuldig bist.
Grob gesagt, übernimmt die Kaskoversicherung alle Schäden an der Außenseite des Wohnmobils. Dazu gehören: Fahrwerk, Windschutz-, Heck- und Seitenscheiben, Dach/Alkoven, Markise (wenn fest verankert) sowie Außenspiegel. Reifen haben eine kleine „Sonderstellung“:
Sollte an deinem von dir gemieteten Wohnmobil ein Reifen platzen, weil du über einen höheren Bordstein oder einen anderen größeren Gegenstand gefahren bist, so muss die Vollkaskoversicherung für den Schaden aufkommen, denn das Ganze zählt als Unfall. Ein Reifenplatzer, der Folge fehlerhafter Montage, bestehendem Schaden und/oder falschem Reifendruck ist, gilt nicht als Unfall und wird folglich nicht von der Voll- sowie auch nicht von der Teilkaskoversicherung übernommen. Übrigens steht hier der Versicherungsnehmer in der Beweislast, dass es doch ein Unfall war. Mit einem entsprechenden Schutzbrief bekommst du jedoch eine Kostenerstattung für Abschlepp- und/oder Pannendienst. Tipp: Achte auf die Bedingungen im Vertragsabschluss. In meinem Fall zahlte der ADAC von den geforderten 600 Euro (für ca. 10-15 km abschleppen) lediglich die Hälfte!
Zusammenfassend bedeutet das: Normalerweise brauchst du keine eigene Wohnmobilversicherung abzuschließen. Schau dir dennoch die Vertragsbedingungen ganz genau an, denn ausschlaggebend dürfte die Höhe der Selbstbeteiligung sein.
Das hier Gesagte gilt übrigens genauso für Wohnmobil-Vermieter vor Ort als auch für Online-Plattformen, über die Wohnmobile von Privatpersonen vermittelt werden. Die sogenannten Camper-Sharing-Anbieter arbeiten nämlich mehrheitlich ebenfalls mit bekannten großen Versicherungsunternehmen und können dir gleiche Bedingungen anbieten. Ich rate dir, noch vor dem Buchungsabschluss Folgendes tun:
- Sieh dir die Mietbedingungen ganz genau an! Du findest mit Sicherheit eine ganze Menge an Bedingungen und Ausnahmen.
- Vergleiche die Versicherungsbedingungen und die dazugehörenden Preise genau. Greife zur Not nach einer eigenen Versicherungsgesellschaft.
- Schau vor allem nach, wie hoch die Selbstbeteiligung ist. Notfalls solltest du aufstocken.
Erweiterter Versicherungsschutz
Kommen wir zu oben bereits erwähntem Punkt: Bei der Buchung musst du dem Vermieter mitteilen, in welches Ausland du fahren willst. Vergiss die Transferländer nicht, denn auch dort könnte es zu einem Unfall kommen! Diese Information hat als besonderen Hintergrund die unterschiedlichen Vorgänge und Bedingungen bei Unfällen bezüglich der Sach- und Personenschäden. Insbesondere Reisen in die Türkei, in osteuropäische und GUS-Staaten verlangen da nämlich nach einem weiteren Versicherungsschutz.
Ein anderer Fall ist der, wenn du in ein Land fliegst – beispielsweise in die USA – und dort ein Wohnmobil mietest. Da kann es dir passieren, dass dich hier eindeutig niedrigere Deckungssummen der Kfz-Haftpflicht erwarten. Das bedeutet: Alle diese Versicherungssumme übersteigenden Kosten bezüglich der Schäden, musst du selbst tragen. Laut Information liegen beispielsweise in den USA die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen lediglich bei 5.000 bis 100.000 US-Dollar (ca. 4.700-9.400 Euro). Wie schnell kann man darüber hinaus kommen…
Auch die Tatsache, dass bei Schadensfällen – ebenfalls bei Diebstahl – in der Regel eine nicht unerhebliche Summe an Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) auf dich zukommen kann, sowie bei mehreren während der Mietzeit entstandenen Schadensfällen die Selbstbeteiligung immer in voller Höhe neu fällig wird, spricht für eine Zusatzversicherung. Das gilt natürlich auch für unverschuldete Unfälle.
Viele Wohnmobilvermieter bieten daher Zusatzversicherungen/Versicherungspakete an, bei denen u.a. die Deckungssumme gegen entsprechende Erhöhung des Tagesmietpreises aufgestockt werden kann. Aber auch das versichert nicht alles. Zwar wirst du mit Sicherheit keinen 100%igen Versicherungsschutz bekommen können, einen möglichst maximalen solltest du dir jedoch gönnen, sonst könnte die Reise unter Umständen extrem teuer werden.
In der Regel musst du dich dann entscheiden zwischen
- einer Basis-Versicherung mit vergleichsweise günstigem Ausgangspreis jedoch hoher Selbstbeteiligung
- einem Rundum-Schutz, der teurer ist, verschiedene Extras beinhaltet, jedoch auch nicht alle Möglichkeiten abdeckt
- und/oder einer privat abgeschlossenen, zusätzlichen Versicherung, wobei du dich vom Versicherungsvertreter deines Vertrauens beraten lassen solltest (Das muss jedoch auf längere Zeit anvisierte werden und schließt eine Spontan-Mietung aus).
Die Mallorca-Police
Die Mallorca-Police gilt – wie der Name vermuten ließe – keineswegs (nur) für Mallorca und hat ansonsten auch nichts mit dieser berühmten Urlauberinsel zu tun. Sie ist, kurz erklärt, eine Zusatzversicherung – also eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung – für gemietete Fahrzeuge, die in bestimmte Regionen fahren.
Durch diese Versicherung wird die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung erhöht und dein gemietetes Wohnmobil ist wenigstens mit der in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme abgesichert. Glaub mir, das sind Summen, die du als Privatmann kaum stemmen kannst. Laut Bund der Versicherten (www.bundderversicherten.de/downloads/infoblaetter/kfz/49_Kfz_MG.pdf) liegen diese für Sachschäden bei 1,12 Millionen Euro und für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro. Im Schadensfall werden also solche Kosten abgedeckt, die die Mietwagen-Haftpflichtversicherung deines Vermieters nicht übernehmen würde. Die Beiträge für die Mallorca-Police variieren von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft, sind jedoch tragbar.
Übrigens gibt es Vermieter, die die Mallorca-Police bereits in ihrem Leistungsbestandteil haben.
Weitere Versicherungen
Ich glaube, wir Deutschen sind Weltmeister im Versichern, denn wenn man sich mal in den Dschungel der Versicherungsmöglichkeiten hineinwagt, ist man erstaunt, was man alles versichern kann. Gegen alles kann man sich jedoch nicht versichern. Ein Restrisiko bleibt, wenn du dich mit einem Fahrzeug auf die Straßen begibst.
Dennoch möchte ich dir einen kleinen Ausschnitt dessen zeigen, was noch möglich ist, beziehungsweise, was welche Versicherung beinhaltet und was nicht. Dabei beziehe ich mich natürlich hauptsächlich auf dich als Fahrer eines Mietwohnmobils sowie auf die Eventualität eines Unfalls. Prüfe jedoch zunächst genau, ob die eine oder andere Versicherung vielleicht in deinem Mietvertrag – eventuell unter anderem Namen – enthalten ist oder ob du das Ganze womöglich mit einer bereits bestehenden abgedeckt hast, ehe du privat eine Versicherung abschließt.
Selbstbehaltsversicherung
Jeder Schadensfall innerhalb der Mietzeit bedeutet, dass du jeweils die volle Summe der Selbstbeteiligung zahlen musst. Ist in deinem Mietvertrag eine dir zu hohe Summe an Selbstbeteiligung genannt, lohnt sich eine Selbstbehaltsversicherung (CDW). Damit kannst du im Fall der Fälle deinen Eigenanteil enorm senken.
Auslandsschutzbrief
Vor allem dann, wenn du – auch mit deinem privaten Fahrzeug – viel im Ausland unterwegs sein solltest, ist ein Auslandsschutzbrief empfehlenswert. Die Leistungen können von Versicherung zu Versicherung variieren. Häufig beinhaltet der Auslandsschutzbrief jedoch Folgendes:
- Pannenhilfe vor Ort
- Abschleppdienst
- Hilfe bei der Ersatzteilbeschaffung
- (anteilige) Kostenübernahme für Übernachtung und Weiterfahrt
- Fahrzeugrücktransport
Fahrerschutzversicherung
Bei einem selbstverschuldeten Unfall sind dank der Kfz-Haftpflichtversicherung außer dem Fahrer alle Insassen abgesichert. Ist der Fahrer verletzt oder kommt es zu Folgeschäden und Folgekosten, so tritt die Fahrerschutzversicherung in Aktion.
Folgende Leistungen werden in der Regel angeboten:
- Ausgleich für möglichen Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- bei Bedarf bis zur Genesung eine Haushaltshilfe
- Reha-Maßnahmen
- behindertengerechter Umbau der Wohnung bei bleibenden Schäden
- Rente bei Tod
Auch hier variieren wieder die Bedingungen und die Erstattungshöhen. Die meisten Versicherungsanbieter legen sich auf maximal 8-15 Millionen Euro fest (trifft natürlich nicht auf die Haushaltshilfe zu).
Vorsätzlich herbeigeführte Unfälle sowie Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss sind selbstverständlich von den Leistungen ausgeschlossen.
Selbstfahrervermietversicherung
Diese Versicherungsform passt eigentlich nur am Rande zum Thema, denn sie ist als eine Gewerbeversicherung für Leute gedacht, die ihr privates Wohnmobil kostenpflichtig an andere vermieten möchten. Sollten die Mieter dann in einen Unfall verwickelt werden, übernimmt die Selbstfahrervermietversicherung entstandene Kosten.
Verkehrsrechtsschutz
Generell lohnt es sich, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen. Das habe ich gerade am eigenen Leib bei meinem vergangenen Unfall in Südfrankreich gemerkt: Nicht nur bei der Durchsetzung des dir zustehenden Rechts auf Schadensersatz, auch bei anderen Unklarheiten bezüglich der Unfallabwicklung ist das Hinzuziehen eines Anwalts, der auf Verkehrsrechtsschutz spezialisiert ist, nahezu unabdingbar.
Innenraumhaftpflichtversicherung, Camping-Inhaltsversicherung, Reise-Gepäckversicherung
Bei einem Unfall können Teile der Inneneinrichtung eines Wohnmobils, aber auch – etwa durch den Aufprall oder durch Schleudern und Bremsen – private Dinge kaputtgehen. Betrifft es deine Lieblingstasse oder andere Kleinigkeiten, ist das ärgerlich, sicherlich jedoch zu verschmerzen. Hohe Kosten hingegen bedeuten defekte Laptops, Handys, Navis etc. Aber: Nicht automatisch sind deine beweglichen Dinge, die du mit auf Fahrt nimmst – also dein „Reisegepäck“ – in der Kaskoversicherung mitversichert. Dafür gibt es spezielle Versicherungsmöglichkeiten, die diese Schäden ersetzen (vorausgesetzt natürlich, es handelt sich nicht um eine mutwillige Beschädigung). Gleichgültig, wie diese Versicherungen bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften genannt werden, im Prinzip sind sie sich ähnlich. Dabei ist die Inneneinrichtung nicht nur bei fremd- oder eigenverschuldeten Unfällen versichert, die Versicherung greift ebenfalls bei Diebstahl, Brand, Vandalismus, Überschwemmungen und anderen Elementarschäden. Wenn’s an der „richtigen“ Stelle kracht, werden bei einem Unfall auch Fahrräder auf dem Fahrradträger am Heck oder Surfbretter etc. beschädigt. Dann kann es kompliziert werden. Informiere dich: Bist du unschuldig, muss normalerweise der Unfallgegner beziehungsweise dessen Versicherung die Kosten übernehmen. Wenn, ja wenn da nicht die unterschiedlichen Gesetze in den unterschiedlichen Ländern wären…
In jedem Fall gibt es für derartige Situationen ebenfalls verschiedene Versicherungen, die greifen können: die Reise-Gepäckversicherung (greift bei Unfall, Elementarschäden und Diebstahl), deine Hausratsversicherung (je nach Vertrag) oder eine spezielle Fahrradversicherung.
Sonstiges
Folgende Dinge sind häufig bei anderen Versicherungen wie Reiserücktrittversicherung oder einzelnen Paketen, die speziell für Wohnmobilmieter konstruiert wurden, mitversichert. Für unser Thema wären noch folgende Überlegungen wichtig:
- Der Fahrer (du, falls keine weitere Person als Fahrzeuglenker eingetragen ist) kann aufgrund eines Unfalls nicht mehr fahren, dann müssten ein Rücktransport und/oder ein Ersatzfahrer organisiert werden. Auslandsschutzbriefe haben diesen Punkt meist in bestimmter Form in ihren Statuten.
- Wird dein Hund beim Unfall verletzt, so kann es nötig sein, diesen nicht nur tierärztlich zu behandeln, sondern auch eventuell nach Deutschland zu bringen. Wichtig: Der Hund muss bei der Vermietung im Vorfeld angegeben werden!
Um Genaueres zu erfahren, wendest du dich am besten an einen (Versicherungs)Fachmann.
Nach dem Unfall – wieder daheim
Wieder daheim und hoffentlich den ersten Schock überwunden, musst du letztendlich ja noch das Wohnmobil beim Vermieter abgeben (Sofern es noch fahrtüchtig war!). Jetzt bewahrheitet sich, ob du alles richtig und gut dokumentiert hast, ob die gemachten Fotos vom Unfallort aussagekräftig sind und die Informationen, die du übers Telefon gegeben hattest, ausreichen waren, denn jetzt wird seitens des Vermieters bei der Übergabe genauestens nachgesehen, was beschädigt ist. Auch wirst du spätestens jetzt merken, dass es bei der Übernahme des Fahrzeugs wichtig war, eventuell schon vorhandene Mängel in einem Übergabeprotokoll festzuhalten.
Nach ausgiebiger Überprüfung und einvernehmlicher Abnahme, solltest du dir unbedingt ein schriftliches Rückgabeprotokoll geben lassen, welches u.a. belegt, dass die Unfallschäden von dir ordnungsgemäß gemeldet wurden. Am besten unterzeichnen beide Parteien. Nun kann theoretisch auch die von dir hinterlegte Kaution – je nach vertraglicher Vereinbarung – ausgezahlt werden. Allerdings behalten die Vermieter diese meistens in Höhe der Selbstbeteiligung so lange ein, bis der Schaden von der Versicherung reguliert wurde.
Fazit
Als Verkehrsteilnehmer bist du nie ganz sicher vor Pannen und/oder Unfall. Da hilft auch keine noch so umsichtige Fahrweise. Ein Unfall – besonders mit einem gemieteten Wohnmobil und dann noch im Ausland – ist immer unschön und bedeutet Stress, Ärger sowie Arbeit. Du solltest jedoch froh und dankbar sein, wenn kein Personenschaden entstanden ist. Allerdings kannst du etwas im Vorfeld tun, damit der Ärger in der aktuellen Situation sowie hinterher minimiert wird: Schutzbriefe und die richtigen Versicherungen erleichtern die Abwicklung. Bedenke jedoch, dass selbst die beste Versicherung nicht zahlt, wenn du grobfahrlässig gehandelt hast und/oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren bist. In diesem Sinne wünsche ich dir natürlich, allzeit gute und unfallfreie Fahrt!
FAQ
Bei einem gemieteten Wohnmobil kommt für die durch einen Unfall entstandenen Schäden in der Regel die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung der Wohnmobilvermietung auf. Dabei ist die Haftpflichtversicherung für die Schäden an anderen Fahrzeugen oder Personen zuständig, die Vollkaskoversicherung deckt alle Leistungen der Teilkasko und ist bei selbstverschuldeten Unfällen gefragt.
Da bei einem Unfall im Ausland das dortige Recht bezüglich Schadensregulierung und somit auch die Deckungssumme, die meist wesentlich niedriger ist als bei uns, gelten, rechnet sich eine Aufstockung der Versicherung, die die Deckungssumme erhöht.
Ob die Versicherung jedoch generell (alles) übernimmt, variiert von Vertrag zu Vertrag, von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Zudem ist es eine Frage der Schuld: Unfälle, die du durch grobfahrlässiges Verhalten oder durch Missachtung der bestehenden Verkehrsregeln verursacht hast, werden dann nicht oder nur teilweise übernommen. An (privatem) Inventar entstandene Schäden müssen durch eine (zusätzliche) Innenraumhaftpflichtversicherung/Camping-Inhaltsversicherung abgedeckt werden. Zusätzlich entstandene Kosten wie Mietwagen, Übernachtungen etc. werden in vielen anderen Ländern nicht übernommen. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist von Versicherung zu Versicherung, von Wohnmobilvermietung zu Wohnmobilvermietung anders. Achte also bei Vertragsabschluss darauf und verhandele gegebenenfalls einen niedrigeren Betrag aus.
Gleichgültig jedoch, ob du an dem Unfall schuldig bist oder nicht, der Vermieter wird zunächst in jedem Fall von deiner bereits geleisteten Kaution die Höhe der Selbstbeteiligung einbehalten. Diese bekommst du dann zurück, wenn der Schaden von der gegnerischen Versicherung/vom Unfallgegner bezahlt wurde. Und das kann im Ausland Monate dauern! Bei einem Wildunfall springt die Teilkasko- bzw. die Vollkaskoversicherung (deines Wohnmobilvermieters) ein. Da dein Unfall im Ausland nach dort geltendem Recht behandelt wird, was eventuell mehrere negative Folgen für dich haben kann, kann ein Auslandsschutzbrief inklusive Rechtsschutz von großem Vorteil sein. Hierbei ist es wichtig, die Statuten deiner Hausratsversicherung genau durchzulesen und/oder bei deiner Versicherung nachzufragen. Recherchen sowie eigene Erfahrungen haben ergeben, dass manche Versicherungen unter bestimmten Bedingungen zahlen, andere nicht. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du eine Camping-Inhaltsversicherung hast. Diese greift sowohl bei einem fremd- als auch einem selbstverschuldeten Unfall und ersetzt alle ordnungsgemäß verstauten Sachen innerhalb deines Wohnbereichs im Camper. Die Versicherung bezahlt wohlgemerkt nur für Folgeschäden aufgrund eines Unfalls, nicht, wenn du die Schäden selbst – etwa durch unsachgemäße Behandlung – verursacht hast. Hast du den Unfall vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht, zahlt keine der Versicherungen. „Grobfahrlässig“ und „vorsätzlich“ bedeutet unter anderem auch, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu fahren.
Deinen Versicherungsschutz verlierst du ebenfalls, wenn du ohne gültigen Führerschein fährst. Bedenke also vor der Auswahl deines Mietwohnmobils, ob dieses unter oder über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht liegt und ob du es in der höheren Gewichtsklasse überhaupt fahren darfst. Normalerweise macht dich jedoch der Vermieter auch darauf aufmerksam.
Auch bei Fahrerflucht deinerseits zahlt die Versicherung nicht. Missachtest du die Fahrzeugausmaße, indem du beispielsweise die angegebene maximale Durchfahrtshöhe oder Durchfahrtsbreite falsch einschätzt – was als Neuling schnell mal passieren kann –, und beschädigst du dadurch das Wohnmobil, den Alkoven, so kann die Versicherung dich mit in die Verantwortung nehmen und dir die Leistungsansprüche kürzen. Auch das sollte im Mietvertrag geregelt sein. Normalerweise jedoch bekommst du, wenn der Schaden bei einem Unfall oder auch bei einer Panne so hoch sein sollte, dass das Fahrzeug nicht innerhalb kürzester Zeit repariert werden kann, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Das ist jedoch gerade in der Hauptreisezeit nur unter extrem erschwerten Bedingungen seitens des Vermieters – wenn überhaupt – möglich, sodass du eventuell auch nur die Kosten für die restlichen Tage der Anmietung erstattet bekommst. Genau deshalb wirst du beim Vertragsabschluss nach deinem Reiseziel und den dazugehörigen Transitländern gefragt. Krisengebiete, die Türkei und generell Länder außerhalb Europas sowie nicht EU-Mitgliedsländer sind meist sogar von der Vermietung ausgeschlossen. Das gilt ebenso für einige Strecken wie etwa ungeteerte Straßen. Fährst du dennoch in oben erwähnte Gebiete, musst du bei einer Panne oder einem Unfall sämtliche Kosten selbst übernehmen.
Fliegst du in ein Land und mietest dort, außerhalb Deutschlands, ein Wohnmobil, achte unbedingt auf die Deckungssumme. Die ist häufig zu niedrig gehalten und sollte von dir durch Haftpflichtvertragsänderung auf mindestens eine Million Euro erhöht werden.
Generell gilt: Erkundige dich genau! Das gilt vor allem auch, wenn du in beliebte afrikanische Länder wie Marokko fahren möchtest: Außerhalb Europas greifen deutsche Kfz-Versicherungen in der Regel nicht, und du benötigst eine Erweiterung der Police beziehungsweise eine zusätzliche Versicherung. Ein Unfall mit einem gemieteten Wohnmobil hat keinerlei Auswirkungen auf deine private KFZ-Versicherung, auch nicht dann, wenn es sich um die gleiche Versicherungsgesellschaft handelt. Wohnmobilreisen bieten Abenteuer und Freiheit, aber sie können auch unerwartete Herausforderungen mit sich bringen, insbesondere bei einem Unfall im Ausland. Was du tun kannst, um gründlich vorbereitet zu sein, erfährst du in diesem Beitrag.
Über den Autor
Esther Vergenz
Esther übte verschiedene Berufe - Ergotherapeutin, Lehrerin, Dozentin, Journalistin und Autorin - aus, ehe sie 2020 in Pension ging und sich nun ganz ihren seit über 45 Jahren bestehendem Hobbies, dem Wohnmobilfahren und dem Schreiben, widmen kann.