Die Hauptuntersuchung (HU) eines Wohnmobils ist ein entscheidender Moment für jeden Besitzer. Hier wird die Sicherheit und Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs überprüft. Ein spannendes Thema in diesem Kontext ist die sogenannte “Mängelschleife”. Was verbirgt sich dahinter und welche Relevanz hat sie für Wohnmobilbesitzer?

Allgemeines: Hauptuntersuchungen – TÜV

Die Hauptuntersuchung ist eine regelmäßige Überprüfung, die gewährleistet, dass Fahrzeuge den verkehrstechnischen Anforderungen entsprechen. Für Wohnmobile variieren die Fristen je nach Gewicht des Fahrzeugs. Bei einem Gewicht bis zu 3,5 t erfolgt die erste HU nach 36 Monaten (3 Jahren) und danach alle 24 Monate. Wohnmobile mit einem Gewicht über 3,5 t bis 7,5 t werden nach 24 Monaten und dann alle 24 Monate überprüft, wobei nach dem 6. Jahr jährliche Untersuchungen notwendig werden. Für Fahrzeuge über 7,5 t sind die Untersuchungen von Beginn an jährlich durchzuführen.

Was ist eine Mängelschleife?

Die Mängelschleife ist ein Verfahren bei der Hauptuntersuchung, das es ermöglicht, kleinere Mängel direkt vor Ort in einer Werkstatt zu beheben und das Fahrzeug anschließend erneut prüfen zu lassen, ohne einen neuen Termin vereinbaren zu müssen. Dieses Verfahren steht jedoch zur Diskussion und könnte möglicherweise abgeschafft werden.

Achtung: Wird die Mängelschleife abgeschafft?

Stehst Du als Auto- oder Wohnmobilfahrer bald vor neuen Herausforderungen bei der Hauptuntersuchung? Die mögliche Abschaffung der Mängelschleife könnte für Dich weitreichende Folgen haben. Erfahre in unserem Beitrag mehr dazu:

Mängelschleife soll wegfallen: Folgen für Auto- und Wohnmobilfahrer

Bei welchen geringen Mängeln ist eine Mängelschleife zulässig?

Bei der Hauptuntersuchung (HU) von Fahrzeugen werden Mängel in verschiedene Kategorien eingeteilt. Geringe Mängel sind solche, die keine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen und in der Regel leicht behoben werden können. In solchen Fällen kann trotz dieser Mängel die HU-Plakette vergeben werden, unter der Bedingung, dass die Mängel unverzüglich behoben werden.

Beispiele für geringe Mängel, bei denen eine Mängelschleife zulässig sein könnte, umfassen:

  • Leichte Kratzer an Außenspiegeln: Diese beeinträchtigen normalerweise nicht die Funktionsfähigkeit des Spiegels.
  • Defekte Glühlampen: Beispielsweise eine kaputte Glühlampe in der Kennzeichenbeleuchtung.
  • Beschädigungen an den Wischerblättern: Solange die Wischerblätter noch eine ausreichende Reinigungsleistung bieten.
  • Ausfall der Kontrollleuchte für den Blinker: Auch dies könnte als geringer Mangel eingestuft werden, sofern die Blinkerfunktion selbst nicht beeinträchtigt ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Entscheidung, ob ein Mangel als “gering” eingestuft wird und damit eine Mängelschleife möglich ist, vom Prüfingenieur während der HU getroffen wird. Fahrzeughalter sollten daher darauf vorbereitet sein, diese Mängel schnell beheben zu lassen, um die Nachprüfung erfolgreich zu bestehen und die HU-Plakette zu erhalten.

Welche Mängelklassen gibt es?

Bei der Hauptuntersuchung (HU) von Fahrzeugen, einschließlich Wohnmobilen, werden verschiedene Mängelklassen unterschieden, die den Zustand und die Sicherheit des Fahrzeugs bewerten. Diese Klassifizierung erfolgt nach festgelegten Kriterien:

MängelklasseErläuterung
Ohne festgestellte MängelDas Fahrzeug ist in einwandfreiem Zustand und Du erhältst eine Prüfplakette.
Geringe Mängel (GM)Hier werden kleinere Mängel identifiziert, die keine unmittelbare Verkehrsgefährdung oder signifikante Umweltbelastung darstellen. Beispiele können leichte Kratzer an Außenspiegeln oder defekte Begrenzungsleuchten sein. Trotz der festgestellten Mängel wird die HU-Plakette erteilt, allerdings mit der Auflage, dass die Mängel zeitnah behoben werden sollten.
Erhebliche Mängel (EM)In dieser Kategorie werden Mängel eingestuft, die eine potenzielle Gefahr für die Verkehrssicherheit oder Umwelt darstellen. Beispiele hierfür sind zu geringe Reifenprofiltiefe oder starker Rost an tragenden Teilen. In diesem Fall wird keine Prüfplakette vergeben. Die Mängel müssen umgehend behoben werden, und das Fahrzeug muss innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorgestellt werden.
Gefährliche Mängel (VM)Mängel, die eine direkte und unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit oder eine erhebliche Umweltbelastung darstellen. Ein Beispiel wäre ein vollständiger Ausfall der Bremslichter. Fahrzeuge mit solchen Mängeln erhalten keine Prüfplakette, und es ist nur die Fahrt nach Hause oder in die Werkstatt zur Mängelbehebung erlaubt. Anschließend muss eine Nachprüfung erfolgen.
Verkehrsunsicher (VU)Diese schwerste Mängelkategorie wird vergeben, wenn das Fahrzeug eine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit oder Umwelt darstellt. In solchen Fällen wird die Prüfplakette entfernt, und das Fahrzeug wird von der Zulassungsbehörde stillgelegt. Beispiele für solche Mängel sind defekte Bremsanlagen oder erhebliche Rostschäden am Fahrgestell.

Zusammenfassung

Die Hauptuntersuchung ist ein wichtiger Bestandteil der Instandhaltung eines Wohnmobils. Die Mängelschleife bietet dabei eine praktische Möglichkeit, kleinere Mängel unkompliziert zu beheben. Ihre Zukunft steht jedoch auf dem Prüfstand. Für Wohnmobilbesitzer ist es daher umso wichtiger, sich im Vorfeld der HU sorgfältig vorzubereiten, um unerwartete Überraschungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Fragen zum Thema Mängelschleife in der Übersicht