Italien hat seine Vorschriften aktualisiert, wonach nun alle am Autoheck überstehenden Lasten, einschließlich auf Heckträgern montierter Fahrräder, mit einer rot-weißen Warntafel zu kennzeichnen sind. Zuvor galt eine Ausnahme für bestimmte Heckträger, die jetzt aufgehoben wurde. Die Nichteinhaltung kann zu hohen Bußgeldern von über 300 Euro führen. Eine endgültige Klärung der neuen Regelungen durch Gerichtsentscheid wird nicht vor Sommer 2024 erwartet.

Transportladungen am Heck des Wohnmobils korrekt kennzeichnen

Als Grundregel muss in Italien jede Transportladung, die hinten über das Fahrzeug hinausragt oder die auf einem Heckträger befestigt ist, mit einer rot-weißen Warnmarkierung versehen werden.

Sollte die Ladung, die nach hinten hinausragt, die gesamte Breite des Fahrzeugs einnehmen, ist es erforderlich, an beiden Seitenenden der Ladung je eine solche Warnmarkierung anzubringen.

Ausnahmeregelung für PKW fällt weg

Bezüglich des Transports auf dem Auto gibt es keine Ausnahmen mehr. Bis zu einer Änderung im Gesetz im August 2023 waren Heckträger, die sowohl mit identischen Kennzeichen als auch mit eigener Beleuchtung ausgestattet waren, von dieser Vorschrift befreit, und es musste keine Warnmarkierung angebracht werden.

Allerdings wurde diese Gesetzesänderung aufgehoben, da mehrere Produzenten von Heckträgersystemen rechtlich gegen die neuen, strengeren Anforderungen vorgegangen sind. Daraus resultiert, dass nun vorübergehend wieder die ursprüngliche Regelung gilt, und auch bei beleuchteten Heckträgern mit identischen Kennzeichen müssen Warnmarkierungen angebracht werden.

Achtung bei Fahrrädern, Skiern oder Snowboards

Insbesondere Radreisende müssen nun Vorsicht walten lassen, da sie, obwohl zuvor keine Warnmarkierung nötig war, um Fahrräder nach Italien zu transportieren, nun vorläufig dazu verpflichtet sind, eine solche Markierung anzubringen. Dies betrifft auch Reisende im Winter, die Skier oder Snowboards mit einem Heckträger befördern.

Eine finale gerichtliche Klärung in dieser Angelegenheit wird jedoch nicht vor Sommer 2024 erwartet. Dennoch sollten sich Auto- und Wohnmobilfahrer jetzt schon an die vorläufigen Regeln halten.

Fahrräder werden als schwer zu erkennende Ladung eingestuft. Wer ein Fahrrad nach Italien mitnehmen möchte, muss eine weitere Regel beachten:

Laut der italienischen Straßenverkehrsordnung darf eine Ladung grundsätzlich bis zu 30 Zentimeter über die Rückleuchten hinaus in der Breite herausragen, was jedoch nicht für als schwer erkennbar eingestufte Ladung gilt.

Nach der aktuellen Auslegung durch den italienischen Gesetzgeber zählen Fahrräder zu dieser Kategorie schwer erkennbarer Ladung und dürfen somit nicht breiter als das Fahrzeug selbst sein. Was für Wohnmobile kein größeres Problem darstellen sollte, aber insbesondere bei kleineren Autos oft der Fall ist.

Ahndungen durch die Polizei regional unterschiedlich

Die Straßenverkehrspolizei in Bozen gibt an, dass in Südtirol derzeit für solche Fälle keine Strafen verhängt werden, allerdings können in anderen italienischen Regionen, abhängig von der Auslegung durch die zuständigen Verkehrspolizisten, Beanstandungen erfolgen. Italien verhängt hohe Geldstrafen Reisende, deren Fahrräder über die Rückleuchten hinausragen, sollten daher abwägen, ob sie unter diesen Umständen tatsächlich mit der Ladung nach Italien reisen möchten, da momentan keine rechtliche Sicherheit besteht. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern von bis zu 345 Euro belegt werden.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung / 5. Anzahl Bewertungen:

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?