Änderungen in der Hauptuntersuchung: Mängelschleife könnte entfallen. Ein aktuelles Schreiben, das dem Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen vorliegt, deutet auf mögliche Änderungen hin.

Doch eine offizielle Bestätigung steht noch aus. Das Bundesministerium der Justiz prüft derzeit die Angelegenheit. Was ist die Mängelschleife genau? Was könnte der Wegfall dieser Regelung für Wohnmobilhalter bedeuten?

Die Mängelschleife ist ein wichtiger Aspekt im Kontext der Hauptuntersuchung (HU) von Fahrzeugen. Eine Mängelschleife kann ins Spiel kommen, wenn während der HU geringfügige Mängel (GM) am Fahrzeug festgestellt werden.

Geringe Mängel sind Defekte oder Probleme am Fahrzeug, die keine unmittelbare Gefahr für die Fahrsicherheit oder Umwelt darstellen und schnellstmöglich, bestenfalls vor Ort, behoben werden können. Geringe Mängel können beispielsweise zu wenig Luft in den Reifen, defekte Leuchten oder Schäden an Spiegel sein.

Trotz dieser Mängel kann die HU als bestanden gelten, die Prüfplakette erteilt und auf die Nachuntersuchung verzichtet werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf diese Kulanz. Vielmehr liegt es im Ermessen des Prüfenden, ob trotz der geringen Mängel eine Plakette vergeben wird. Der Halter des Fahrzeugs ist dazu verpflichtet die Mängel unverzüglich zu beseitigen.

Die Mängelschleife ermöglicht es Fahrzeugbesitzern, geringfügige Mängel zu beheben, ohne sofort eine erneute vollständige HU durchlaufen zu müssen. Falls die Mängelschleife nun aber wegfällt, wird dies mit einem höheren Zeitaufwand und Mehrkosten verbunden sein.

Mehr Kosten, wenn Mängelschleife wegfällt?

Der geplante Wegfall der Mängelschleife bei der Hauptuntersuchung (HU) im Rahmen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) könnte bedeutende Auswirkungen für Fahrzeughalter haben. Eine wesentliche Änderung ist, dass Fahrzeuge, bei denen während der HU selbst geringe Mängel festgestellt werden, durchfallen würden. Stattdessen müssen die Mängel zunächst behoben und eine Nachprüfung durchgeführt werden. Dabei fallen zusätzlichen Kosten für die Nachprüfung und ein neuer Termin an. Außerdem muss die Nachuntersuchung innerhalb eines Monats nach Feststellung des Mangels durchgeführt werden. Sonst drohen ein Verwarngeld und die Durchführung einer neuen HU im vollen Umfang.

Kritik über mögliche Änderungen bei der Hauptuntersuchung

Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) steht den StVZO Änderungen skeptisch gegenüber. Insbesondere der erhöhte Aufwand für Werkstätten wird hierbei kritisiert. Laut auto-motor-und-sport.de hebt ZDK-Vizepräsident, Detlef Peter Grün, hervor: „Wenn der Betrieb rechtlich gesehen keine Reparaturen an Kraftfahrzeugen während der HU-Prüfung durchführen darf, dann wird dem Fahrzeughalter ein extremer Mehraufwand auferlegt“. Zudem sieht er in der möglichen Änderung eine Bedrohung für die Handwerksordnung, da eine Eintragung des Prüfstützpunktes in der Handwerksrolle möglicherweise hinfällig wird.

Der ZKB äußert Bedenken hinsichtlich der zukünftigen Zusammensetzung der Prüforganisationen. Der Verband warnt vor der Möglichkeit, dass ohne eine initiale Anerkennung der Prüfstützpunkte durch eine unabhängige Instanz, wie die Kfz-Innungen, branchenfremde Unternehmen die Chance erhalten könnten, sich als Partner bei den Prüforganisationen einzubringen. Diese Entwicklung könnte, laut ZDK, zu einer Verringerung der Qualität der Hauptuntersuchungen (HU) führen.

Fazit

Die geplanten Änderungen in der StVZO, insbesondere bezüglich der HU und des Wegfalls der Mängelschleife, weckt breite Diskussionen. Sie könnten erhebliche Auswirkungen für Fahrzeughalter und Werkstätten zur Folge haben. Somit würden sich die Prozesse bei der HU verkomplizieren und zu höheren Kosten sowie einem zeitlichen Mehraufwand für Auto- und Wohnmobilhalter führen, insbesondere bei älteren Fahrzeugen. Der ZDK äußert ernsthafte Bedenken über den zusätzlichen Aufwand und mögliche Qualitätsminderungen in den Prüfungen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussionen weiterentwickeln und welche endgültigen Änderungen umgesetzt werden.

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