Deutschland ist ein Land, in dem sehr viel per Gesetz geregelt wird, ob das nun gut oder schlecht ist, dazu möchte ich mich nicht äußern, denn es würde endlose Diskussionen lostreten. Fakt ist jedoch, dass einige Regeln wirklich wichtig sind, um ein reibungsloses Miteinander sowie eine gewisse Sicherheit zu gewährleisten.

Generell gilt für alle Fahrzeuge, die sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen – so auch für unsere Wohnmobile – die StVO, die Straßenverkehrsordnung. Einige der dort ausgesprochenen Ver- und Gebote richten sich jedoch speziell an uns Wohnmobilfahrer.

Bei Missachtung ist mit Sanktionen, die im Bußgeldkatalog festgelegt sind, zu rechnen. Das können Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder gar Entzug der Fahrerlaubnis sein.

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Im Allgemeinen wird ein Wohnmobil als ein fahrbereites Gefährt definiert, das dergestalt ausgestattet ist, dass man darin wohnen kann. Generell findet man eine Unterteilung in Schlaf- und Wohnbereich, Kochzeile und Nasszelle vor. Manchmal werden derartige Fahrzeuge auch „Reisemobile“ oder „Camper“ genannt.

Eine offizielle allgemeingültige Definition unserer Fahrzeuge ist in der StVO nicht zu finden, hier werden Wohnmobile entweder als PKW oder aber als LKW eingestuft, je nach Zulassung beziehungsweise zulässigem Gesamtgewicht. Entsprechend dieser Einteilung treten dann die jeweiligen Verkehrsregeln der StVO in Kraft.

Im Folgenden findest du eine Auflistung geltender gesetzlicher Regelungen die für uns in Betracht kommen. Darunter sind einige allgemeingültige – also für Wohnmobile, die als PKW durchgehen, das heißt unter 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht angemeldet sind – aber auch solche, die für LKWs – also Wohnmobile über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht – gelten. Vielen von uns ist die eine oder andere Ausführung nicht immer präsent oder gar einleuchtend (Beispiele Überholverbot & Parken). Ich hoffe jedoch, ein wenig Licht in den Dschungel der gesetzlichen Regelungen bringen zu können.

Wichtige Regelungen für deinen Anhänger

Immer mehr Wohnmobilisten überwintern im Süden oder leben gänzlich in ihrem Fahrzeug, was oft bedeutet, dass sie einen Anhänger mitführen. Manche ziehen auch einen Bootstrailer oder gar einen Wohnwagen. Voraussetzung ist jeweils eine Anhängerkupplung.

Gesetzlich ist das Ziehen eines Anhängers derart geregelt:

  • Was das Gewicht anbelangt, hängt dieses u.a. davon ab, ob der Hänger eine eigene Bremse besitzt.
  • Jedoch dürfen Anhänger maximal ein Gewicht von 750 kg auf die Waage bringen.
  • Wird das zulässige Gesamtgewicht – Zugfahrzeug inklusive Anhänger – von 3,5 t nicht überschritten, darfst du dieses Gespann mit der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B fahren. Stellt sich mir persönlich allerdings die Frage, ob man damit überhaupt unter 3,5 t bleiben kann!?
  • Laut § 32 Absatz 4 Nummer 3 StVZO dürfen Wohnmobil inklusive Anhänger eine maximale Länge von 18 m haben.
  • Mit Anhänger darfst du auf Autobahnen höchstens 80 km/h fahren.
  • Für Wohnmobile über 3,5 t mit Anhänger benötigst du – wenn du deinen Führerschein nach 1999 gemacht hast – einen gesonderten Führerschein.

Tipp: Das Fahren mit Anhänger gestaltet sich teilweise anders als ohne, was besonders fürs Rückwärtsfahren und Rangieren ins Gewicht fällt. Daher ist es ratsam, vor Reiseantritt zu üben.

Mehr zum Thema Anhänger im Magazin:  Anhänger vs. Auflasten – was empfiehlt sich für Wohnmobile?

Kennt man schon aber solltest du trotzdem nicht vergessen: Sonstige Ausrüstungen

Wie bei anderen Fahrzeugen, so ist auch beim Wohnmobil das Mitführen von Verbandskasten , Warnweste und Warndreieck Pflicht. Ferner musst du den Führer- sowie den Fahrzeugschein vorweisen können.

Man sollte meinen, dass auch das Mitführen eines Feuerlöschers vorgeschrieben sei, dem ist jedoch nicht so. Schaden kann es jedoch nicht, wenn du einen an Bord hast, sofern er sich an einem gut erreichbaren Platz befindet und auch hier das Haltbarkeitsdatum nicht überschritten ist.

Nicht überall kommst Du durch: Einfahr- und Durchfahrverbote

Immer öfters findest Du die Verkehrsschilder 253 sowie 262 an Ortseinfahrten, um den Schwerlastverkehr aus den Ortschaften zu verbannen. Aber auch an Brücken, an Parkplätzen oder vor Pässen sind sie präsent.

Sie weisen uns immer wieder in unsere Schranken, denn sie bedeuten, dass hier Ein- beziehungsweise Durchfahrverbot für alle Fahrzeuge über 3,5 t besteht. Ausnahmen bilden PKWs sowie Busse.

Steht hingegen ein Zusatzschild „Außer Anlieger“ oder „Anlieger frei“, so hast du freie Fahrt, falls du beispielsweise auf einen Stell- oder Campingplatz möchtest, der in der Verbotszone liegt.

Zudem gibt es weitere Verbotsschilder, die sich etwa auf die Höhe (Verkehrsschild 265) oder die tatsächliche Breite (Verkehrsschild 264) deines Fahrzeugs beziehen beziehungsweise Umweltzonen betreffen.

Eigentlich selbstverständlich, aber das gilt beim Führerschein

Wie bereits erwähnt, musst du deinen Führerschein dabei haben, um ihn bei eventuellen Kontrollen vorzeigen zu können

Einen speziellen „Wohnmobilführerschein“ gibt es nicht, obwohl ich ihn mir manchmal wünsche, denn wenn du – wie ich – viel unterwegs bist, merkst du, welche Gefahren durch „Ungeübte“ für diese selbst aber auch für andere Verkehrsteilnehmer entstehen können.

Die gesetzliche Lage zum Führerschein:

  • Für Wohnmobile bis zu 3,5 t musst du einen Führerschein der Klasse B oder BE besitzen.
  • Für Wohnmobile über 3,5 t bis hin zu 7,5 t benötigst du einen Führerschein der Klasse C oder C1. Damit darfst du ebenso ein Wohnmobil plus Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis zu 750 kg fahren. Hast du deinen Führerschein vor 1999 gemacht, ist es erlaubt, diese Wohnmobile mit deiner „alten“ Fahrerlaubnis (Klasse 3) zu lenken.
  • Der Führerschein B96 ist relativ neu und erlaubt, ein Wohnmobil mit maximalem Gewicht von 3,5 t plus Anhänger, jedoch nur bis maximal 4.250 kg für das komplette Gespann zu fahren. Mit dem zusätzlichen Anhängerführerschein der Klasse BE bist du befugt, noch schwerere Anhänger zu ziehen (So es dein Wohnmobil hergibt!).

Wenn Du Dich mit dem Thema “Führerschein für das Wohnmobil” intensiver auseinandersetzen möchtest, Dann empfehlen wir Dir folgende Artikel in unserem Magazin zu lesen:

So regelt der Gesetzgeber Deine Gasanlage

Musste früher alle zwei Jahre bei der Hauptuntersuchung die Gasanlage geprüft werden, kann sie seit April 2022 unabhängig davon von zertifizierten Betrieben durchgeführt werden. Pflicht ist die Gasprüfung dennoch, und das ist auch zu deiner eigenen Sicherheit gut so!

Der TÜV: Hauptuntersuchung für Dein Wohnmobil

Grundsätzlich darfst Du nicht ohne TÜV-Plakette auf öffentlichen Straßen fahren. Das bedeutet, dass Du eine bestandene Hauptuntersuchung – gleichgültig, ob beim TÜV, der DEKRA oder einer anderen autorisierten Stelle ausgeführt – haben musst. Bescheinigt wird Dir dieses im Fahrzeugschein sowie durch die Prüfplakette am hinteren Nummernschild.

Wann muss das Wohnmobil zur Hauptuntersuchung?

  • Für Wohnmobile bis maximal 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht: Bei Neufahrzeugen nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre.
  • Für Wohnmobile zwischen 3,5 t und 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht: Alle zwei Jahre und nach sechs Jahren jährlich.
  • Für Wohnmobile über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht: Jährliche Untersuchung

In unserem Magazin haben wir für Dich weitere Informationen zum TÜV sowie eine Checkliste für die Hauptuntersuchung erstellt.

Da gilt bei Höchstgeschwindigkeiten von Wohnmobilen

Laut StVO gelten innerhalb Deutschlands – sofern nicht anders per Beschilderung geregelt – für Wohnmobile folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen, die sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht richten:

  • Innerorts gilt für alle Wohnmobile gleichermaßen ein Tempolimit von 50 km/h.
  • Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu maximal 3,5 t
    • Dürfen auf Landstraßen maximal 100 km/h fahren.
    • Haben auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen – ebenso wie PKWs – kein Tempolimit.
  • Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t bis 7,5 t dürfen
    • Auf Landstraßen maximal 80 km/h fahren.
    • Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen maximal 100 km/h fahren. Jedoch muss das Fahrzeug in den Papieren als Wohnmobil ausgewiesen sein, da ansonsten wie bei LKWs 80 km/h die Höchstgrenze ist.
  • Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t dürfen
    • Auf Landstraßen maximal 60 km/h fahren.
    • Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen maximal 80 km/h fahren.

Im Ausland können andere Tempolimits gelten, daher informiere dich rechtzeitig vor Reiseantritt. Eine genauere Übersicht über die Höchstgeschwindigkeit im europäischen Ausland findest Du in unserem Magazin.

KFZ-Steuer-Pflicht auch für Wohnmobile

In Deutschland besteht für alle am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge eine KFZ-Steuer-Pflicht, so also auch für dein Wohnmobil. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der technisch zulässigen Gesamtmasse sowie von der Schadstoffklasse.

Dauerhaft im Camper Leben: Diese Gesetze gelten

Immer mehr Wohnmobilisten verkaufen ihr Haus oder geben ihre Wohnungen auf, um im Wohnmobil zu leben. Hast auch du das vor, musst du wissen, dass du als sogenannter „Dauercamper“ giltst, wenn du drei Monate oder länger an einem Platz bleibst beziehungsweise dein Wohnmobil innerhalb dieses Zeitraums nicht bewegst. Als Dauercamper kann die zuständige Kommune dann Zweitwohnsitzsteuer von dir verlangen.

Wenn Du Dich mit dem Thema “Leben im Wohnmobil” intensiver auseinandersetzen möchtest, Dann empfehlen wir Dir folgende Artikel in unserem Magazin zu lesen:

Regelungen zum Campen und Parken

Oft ist zu hören, dass du überall dort parken darfst, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Stimmt prinzipiell schon, dennoch gelten in Deutschland für Wohnmobile offiziell folgende gesetzliche Regelungen beim Parken:

  • Bringt dein Wohnmobil mehr als 2,8 t auf die Waage, darfst du
    • Nicht mit zwei Rädern auf dem Gehweg parken.
    • Nicht auf einem ausdrücklich für PKWs zugelassenen Parkplatz parken.
  • Weist das Verkehrszeichen 314 (weißes „P“ auf blauem Grund) den Zusatz 1048-12 auf, dürfen hier auch Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t parken.
  • Meist sind dann für uns Extra-Stellflächen ausgewiesen, die leider immer öfters von PKWs blockiert werden.
  • Ein blaues Parkplatz-Schild mit LKW-Piktogramm besagt, dass hier nur LKWs parken dürfen, also keine Wohnmobile unter 3,5 t.
  • Wenn du auf einem öffentlichen Parkplatz übernachten möchtest, darfst du das lediglich zur Wiederherstellung deiner Fahrtüchtigkeit.

Sollte eigentlich nicht extra erwähnt werden müssen: Sicherheitsgurte und Anschnallpflicht

Grundsätzlich sind nicht alle Sitzplätze in einem Wohnmobil während der Fahrt zugelassene Sitzplätze. Dazu heißt es in der StVO § 21: „In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.“ Für ältere Modelle und Oldtimer-Wohnmobile gibt es Sonderregelungen, über die du dich am besten beim ADAC informierst.

Alle neueren Wohnmobile besitzen in der Regel sowohl am Fahrer- als auch am Beifahrersitz und an der hinteren Sitzbank (Dinette) – die in Fahrtrichtung zeigt – Sicherheitsgurte. Wobei es nicht zwingend überall Dreipunktgurte sein müssen, denn § 35 a Abs. 5 StVZO besagt: „…Bei Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t genügt für die hinteren Sitze die Ausrüstung mit Verankerungen zur Anbringung von Beckengurten und mit Beckengurten.“

Selbstverständlich gilt für jede mitfahrende Person Anschnallpflicht (StVO § 21a). Kinder unter 12 Jahren beziehungsweise unter einer Körpergröße von 1,50 m müssen in einer angemessenen Sitzerhöhung oder Rückhalteeinrichtung angeschnallt sein.

Bei meiner Recherche habe ich bei verschiedenen Anbietern – beispielsweise Fritz Berger – eine Nachrüstungsmöglichkeit in Form eines Gurtbocks entdeckt. Ich selber habe keinerlei Ahnung davon, denke aber, dass du dich zuvor unbedingt mit dem TÜV kurzschließen solltest, ob und wie eine derartige Umbaumaßnahme möglich und genehmigt ist.

Überholverbot wie bei LKWs

Grundsätzlich bist du gehalten, nur dann zu überholen, wenn du wesentlich schneller bist als der überholte Verkehrsteilnehmer. Ferner darfst du beim Überholvorgang niemanden gefährden oder behindern. Das gilt auch besonders auf Autobahnen, wo der Überholvorgang zügig abgeschlossen werden muss, um die von hinten herannahenden schnellen Verkehrsteilnehmer nicht auszubremsen.

Die Bedeutung folgender Verkehrszeichen solltest du kennen:

  • Verkehrszeichen 276 (zwei PKWs auf rundem Verbotsschild): Überholverbot für alle Kraftfahrzeuge
  • Verkehrszeichen 277 (roter LKW links und schwarzer PKW rechts auf rundem Verbotsschild): Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich Anhänger.
  • Das gilt jedoch (merkwürdigerweise) nicht für Omnibusse.
  • Manchmal findest du ein Zusatzschild mit einem Wohnmobil-Piktogramm und dem Text „Außer“ oder „bis 7,5 t ausgenommen“, was dir als Wohnmobilfahrer beziehungsweise als Lenker eines Fahrzeuges bis 7,5 t das Überholen erlaubt.
  • Verkehrszeichen 277 mit Zusatzzeichen 1060-33: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t, einschließlich Anhänger.

Selbstverständlich gilt auch für dich als Wohnmobilfahrer ein Überholverbot bei durchgezogenem Strich.

Versicherungsschutz: Nicht nur gesetzlich sinnvoll

Alle motorisierten Fahrzeuge – E-Bikes ausgenommen –, die sich auf öffentlichen Straßen bewegen, müssen in Deutschland eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Dabei wird das Wohnmobil prinzipiell wie ein Kraftfahrzeug behandelt. Besitzt du bereits eine Haftpflichtversicherung für ein anderes Fahrzeug, kannst du vom Schadensfreiheits-Rabatt profitieren.

Neben der vorgeschriebenen allgemeinen Haftpflichtversicherung besteht die Möglichkeit, freiwillig eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen. Je nach Allgemeinzustand beziehungsweise Baujahr des Wohnmobils rate ich zur Vollkasko, mindestens aber zur Teilkaskoversicherung, denn mit der Haftpflichtversicherung sind lediglich selbst verursachte Schäden abgedeckt. Und Schäden am Wohnmobil können ganz schön ins Geld gehen!

Die Zusatzversicherungen versichern – je nach Vertrag – auch gegen Diebstahl, Brand oder Unwetterschäden.

Mein Tipp: Sieh dir die Konditionen sowie die Preise einzelner Versicherungsgesellschaften an. Oft haben spezielle Wohnmobilversicherungen andere Bedingungen und Leistungen. Ein genauer Vergleich vor Vertragsabschluss ist ratsam. Prüfe auch die Konditionen des Versicherungsschutzes im Ausland (innerhalb der EU und vielleicht auch in Nicht-EU-Ländern).

Zollbestimmungen innerhalb der EU

Dank des Schengen-Abkommens gibt es innerhalb der EU keine Zölle mehr, es sei denn, du nutzt dein Wohnmobil gewerblich. Solltest du außerhalb der EU reisen wollen – beispielsweise nach Norwegen oder ins beliebte Wohnmobil-Überwinterungsland Marokko – musst du dich unbedingt vor Reiseantritt über die jeweiligen Zollbestimmungen schlaumachen. Auf den jeweiligen Internetseiten des Auswärtigen Amtes findest du aktuelle Informationen hierzu sowie weitere interessante Bekanntmachungen. In den meisten Ländern jedoch hast du einen sechsmonatigen zollfreien Aufenthalt, Norwegen bietet sogar 12 Monate.

Die 20 wichtigsten Campingregeln zum sorglosen Miteinander beim Wohnmobilfahren

Campingurlaub sollte möglichst erholsam und entspannt sein. Damit das auch klappt ist es wichtig, dass sich die Urlauber auch an gewisse Regeln halten. Deswegen haben wir Dir an dieser Stelle die 20 wichtigsten Campingregeln zusammengetragen und verständlich erklärt.

Häufige Fragen zum Thema Gesetzliche Regelungen mit dem Wohnmobil

Im Wohnmobil müssen immer ein Verbandskasten (mit beachtetem Verfallsdatum), Warnweste(n) und ein Warndreieck mitgeführt werden. Zudem sind der Führer- und Fahrzeugschein stets mitzuführen. Ein Feuerlöscher ist zwar nicht vorgeschrieben, kann aber im Notfall sehr nützlich sein.

Für Wohnmobile bis zu 3,5 t benötigt man einen Führerschein der Klasse B oder BE. Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t erfordern einen Führerschein der Klasse C oder C1. Bei einem Gesamtgewicht von über 7,5 t ist ein Führerschein der Klasse C erforderlich.

Wohnmobile bis 3,5 t müssen nach drei Jahren zur ersten Hauptuntersuchung und danach alle zwei Jahre. Wohnmobile zwischen 3,5 t und 7,5 t müssen alle zwei Jahre und nach sechs Jahren jährlich geprüft werden. Wohnmobile über 7,5 t müssen jährlich zur Hauptuntersuchung.

Innerorts gilt für alle Wohnmobile ein Tempolimit von 50 km/h. Auf Landstraßen dürfen Wohnmobile bis 3,5 t maximal 100 km/h fahren, während solche zwischen 3,5 t und 7,5 t maximal 80 km/h und über 7,5 t maximal 60 km/h fahren dürfen. Auf Autobahnen haben Wohnmobile bis 3,5 t kein Tempolimit, solche zwischen 3,5 t und 7,5 t dürfen maximal 100 km/h und über 7,5 t maximal 80 km/h fahren.

Wohnmobile dürfen grundsätzlich überall dort parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Wohnmobile über 2,8 t dürfen jedoch nicht mit zwei Rädern auf dem Gehweg oder auf für PKWs zugelassenen Parkplätzen parken. Spezielle Verkehrszeichen geben Hinweise auf Parkmöglichkeiten oder -beschränkungen für Wohnmobile.

In Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für alle motorisierten Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, Pflicht. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch das eigene Fahrzeug an Dritten verursacht werden. Zusätzlich können freiwillig eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken.

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