Der Austausch von alten Führerscheinen ist im Gange: Bis 2033 müssen insgesamt 43 Millionen Führerscheine in Deutschland ausgetauscht werden. Die Frist für den Austausch von Papierführerscheinen für die Jahrgänge 1959 bis 1964 endet am Donnerstag. Zum Thema Führerschein-Umtausch gibt es zahlreiche Fragen, die wir hier für unsere Leser zusammengetragen und beantwortet haben.

Wer ist aktuell vom Umtausch des Führerscheins betroffen?

Bürgerinnen und Bürger, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind und noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen, müssen diesen bis Donnerstag gegen einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen. Dies gilt sowohl für Pkw- als auch für Motorradführerscheine (Klasse A).

Wer muss seinen Führerschein umtauschen?

Folgende Führerscheine sind von dem Umtausch betroffen:

  • Graue Papierführerscheine
  • Rosa Papierführerscheine
  • Führerscheine im Scheckkartenformat, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Führerscheininhaber, welche nach dem 18. Januar 2013 einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat erhalten haben, z.B. wegen Verlust, muss dieser neue Führerschein nicht umgetauscht werden, solange er noch gültig ist.

Übersicht der Führerschein-Umtauschfristen

Die Fristen für den Umtausch von Papierführerscheinen richten sich nach dem Geburtsjahrgang des Inhabers/der Inhaberin:

  • Geburt vor 1953: Umtauschpflicht bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Frist endete am 19. Juli 2022
  • 1959 bis 1964: bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: bis 19. Januar 2025

Bei den Scheckkartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, gelten folgende Fristen:

  • Ausstellungsdatum 1999 bis 2001: Umtauschpflicht bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028
  • 2008: bis 19. Januar 2029
  • 2009: bis 19. Januar 2030
  • 2010: bis 19. Januar 2031
  • 2011: bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033

Bei Fragen rund um den Umtausch des Führerscheins kann übrigens auch immer das zuständige Landratsamt helfen.

Umtauschfrist verpasst? Was passiert nun?

Obwohl die Umtauschfrist verpasst wurde, dürfen Pkw und Motorräder weiterhin gefahren werden. Der Inhaber des Führerscheins begeht jedoch eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro bezahlen. Das Ablaufdatum bezieht sich nur auf das Führerschein-Dokument und nicht auf die Fahrerlaubnis selbst. Es handelt sich nicht um eine Straftat im rechtlichen Sinne (Fahren ohne Fahrerlaubnis).

Welche Fristen und Regeln gelten für Führerschein-Inhaber, die im Ausland leben?

Die Pflicht zum Umtausch des Führerscheins gilt auch für Personen, die im Ausland leben. Wie die jeweiligen Behörden im Ausland mit einem Auto- oder Motorradfahrer ohne gültigen Führerschein umgehen, variiert und sollte vor Ort erfragt werden.

Für Personen die in EU-Mitgliedsstaaten oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) leben, ist die Behörde des Wohnsitzes zuständig für den Umtausch des abgelaufenen deutschen Führerscheins. Wenn Sie außerhalb der EU oder des EWR leben, können Sie den Umtausch bei jeder deutschen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Bei Fragen können die deutschen Auslandsvertretungen weiterhelfen.

Können Führerscheine auch schon vor Ablauf der Frist umgetauscht werden?

Ja, es ist möglich, den Führerschein vorzeitig umzutauschen. Ein freiwilliger Umtausch kann auch vor dem festgelegten Datum durchgeführt werden. Es gibt keine Einschränkungen dafür. Wenn Sie Ihren Führerschein vorzeitig umtauschen möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Sonstige häufig gestellte Fragen zum Umtausch der alten Führerscheine

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Die neuen EU-Führerscheine haben eine begrenzte Gültigkeit von 15 Jahren. Im Gegensatz zu den alten Papier- und Scheckkartenführerscheinen, die unbegrenzt gültig waren, müssen die neuen EU-Führerscheine nach 15 Jahren erneuert werden.

Welche Dokumente und Unterlagen benötigt man für den Umtausch?

Für den Umtausch des Führerscheins werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Der aktuelle gültige Führerschein
  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ein biometrisches Passfoto, welches den Anforderungen entspricht.

Was kostet der neue Führerschein bzw. der Umtausch?

Der Umtausch des Führerscheins kostet 25 Euro und eventuell fallen zusätzliche Kosten für ein biometrisches Passfoto an.

Führerschein rechtzeitig beantragt, aber noch nicht erhalten?

Falls Sie den Führerschein rechtzeitig beantragt haben, ihn aber aufgrund von Verzögerungen nicht vor Ablauf der Frist erhalten haben, werden Sie im Fall eeiner Verkehrskontrolle nicht bestraft. Wenn Sie einen schriftlichen Nachweis haben, dass der neue Führerschein beantragt wurde und Sie diesen Nachweis bei einer Polizeikontrolle vorlegen können, wird kein Verwarn- oder Bußgeld fällig.

Was passiert mit dem alten Führerschein?

Es ist möglich, den alten Führerschein nach dem Umtausch zu behalten. Allerdings wird der alte Führerschein entwertet (z.B. gestanzt), um zu signalisieren, dass er ungültig ist und nicht mehr verwendet werden darf.

Wer mehr Informationen zum Umtausch des alten Führerscheins benötigt, der sollte sich auch auf den offiziellen Seiten des Bundes und der Länder informieren: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html

Wohnmobil Führerschein B96

Alle Infos zum B96 Führerschein findest Du hier:

Camping-Neulinge stellen sich häufig die Frage, welche Fahrerlaubnis sie benötigen, um einen Pkw mit Anhänger oder Wohnwagen im Straßenverkehr zu bewegen. Um ein solches Gespann fahren zu dürfen, reicht in vielen Fällen die Fahrerlaubnis für Pkw nach Klasse B nicht aus und es bedarf einer Führerscheinerweiterung.

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