Verkehrsschilder sind wichtig, um den fließenden Verkehr auch wirklich am Fließen zu halten, um eventuellen Gefahren entgegenzuwirken sowie, um das Miteinander im Straßenverkehr nicht zu einem Gegeneinander werden zu lassen. Wir alle haben sie in der Fahrschule kennen und deuten sowie einhalten gelernt. Manche sieht man selten, andere begegnen uns täglich. Speziell Wohnmobilfahrer haben noch einen besonderen Fundus an Schildern, der ihnen sagt, wo und wie sie fahren, parken, übernachten oder gar ver- und entsorgen sollen und können.

Heute möchte ich dir daher die wichtigsten, für uns Wohnmobilfahrer relevanten Schilder in Erinnerung rufen, die für Deutschland, aber auch außerhalb unserer Grenzen gelten. Zum Schluss noch drei, die speziell in Frankreich zu finden sind.

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Abbildung eines LKWs auf einem Verkehrsschild

Bei diesem Schild sind Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t – einschließlich Anhänger – angesprochen. Ausgenommen sind Busse, die zur Personenbeförderung bestimmt sind – sogenannte Kraftomnibusse – und PKWs. Somit gelten Schilder mit diesem Piktogramm auch für dich, wenn du ein Wohnmobil über 3,5 t fährst.

Abbildung eines Wohnmobils auf einem Verkehrsschild

Bei diesem Piktogramm handelt es sich um ein Zusatzzeichen, das in Kombination mit erklärendem, verbietendem oder auch Anweisung gebendem Text oder aber auch in direkter Verbindung mit verschiedenen regulären Verkehrszeichen steht. Der dazugehörende Text aber auch das entsprechende Ver- oder Gebot richten sich dadurch ausschließlich an Wohnmobilfahrer (Nicht LKWs!), unabhängig vom Gewicht oder von der Größe des Fahrzeuges.

Verkehrsschilder bezüglich des Gewichts

Es gibt verschiedene Schilder, die ihre Verbote oder Gebote für Wohnmobile einer bestimmten Gewichtsklasse aussprechen. Mehrheitlich liegen die Grenzen bei über beziehungsweise unter 3,5 t (bis zu…) beziehungsweise 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht.

Verkehrsschild zulässiges Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen

Dieses Schild, das beispielsweise mit einem Durchfahr- oder Parkverbot in Verbindung stehen kann, besagt, dass Wohnmobile bis zu 7,5 t nicht betroffen sind. Im Gegenzug sind hier jedoch andere Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse vom entsprechenden Ver- oder Gebot betroffen.

Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 5,5 Tonnen

Auf diesem Schild wird ein Durchfahrverbot für alle Fahrzeuge – auch Wohnmobile – ausgesprochen, die mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 5,5t eingetragen sind. Natürlich gibt es auch verschiedene Variationen von diesem Schild, die zum Beispiel Fahrzeuge über 3,5t ansprechen. Es kann also durchaus sein, dass du diesem Schild irgendwann begegnen wirst.

Verkehrsschilder bezüglich bestimmter Maße

Da Wohnmobile normalerweise breiter, länger und höher als gewöhnliche PKWs sind, musst du besonders auf Schilder achten, die die Durch-, Weiter- oder Einfahrt bezüglich der Ausmaße deines Fahrzeuges beschränken.

Diese Festlegung geschieht zum einen aus der Notwendigkeit heraus, dass bestimmte Engstellen vorhanden sind, zum anderen sorgt sie für deine Sicherheit. Zwar ist generell noch eine bestimmte Toleranz von wenigen Zentimetern bezüglich der Einschränkung vorhanden, du solltest dennoch nicht versuchen, die Vorschrift zu umgehen.

Beschränkung der Durchfahrtsbreite auf 2 Meter

Wenn dein Wohnmobil inklusive der beiden Außenspiegel (!) breiter als 2 m ist, darfst du hier nicht fahren. Das Schild ist häufig an Autobahnbaustellen, die linke Spur betreffend, oder aber auch bei engen Ortsdurchfahrten zu sehen. Statt der hier angegebenen Höchstbreite von 2 m sind andere Maße möglich.

Beschränkung der Durchfahrtshöhe auf 3,8 Meter

Bei einer tatsächlichen Höhe deines Wohnmobils von 3,8 m darfst du nicht weiterfahren. Berechnet wird dein Wohnmobil inklusive Dachaufbauten wie SAT-Schüssel, Reeling etc. Auch diese Höhenangabe kann variieren.

Zu finden sind derartige Schilder bei Durchfahrten etwa eines Torbogens, bei Tiefgarageneinfahrten, bei Tankstellen (in Frankreich oft auf 3,10 m oder 3,20 m limitiert) oder auch vor Parkplätzen, wo man uns Wohnmobilisten mittels einer Höhenbeschränkung oder einem Höhenbalken fernhalten möchte (häufig auf 1,90 m festgelegt).

Natürlich sind jetzt 3,8m nicht das realistischste Maß für dein Wohnmobil aber es können, wie schon gesagt, auch tiefere Wohnmobile von verschiedensten Ausführungen des Schildes betroffen sein.

Beschränkung der Länge des Wohnmobils auf 10 Meter

Wenn die tatsächliche Länge deines Wohnmobils – inklusive Anhänger – 10 m überschreitet, darfst du hier nicht fahren. Das gilt nicht für Kraftomnibusse.

Fahrzeuge müssen einen Abstand von 70 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug haben

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t dürfen nicht weniger als einen Abstand von 70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug gleicher Art haben. Das gilt nicht für Kraftomnibusse.

Verkehrsschilder für Durchfahrtsverbote bestimmter Fahrzeuge

Manche Straßen sind für den Verkehr aus unterschiedlichen Gründen gesperrt. Dazu gibt es allgemeingültige Schilder, die sich an alle, an mehrspurige oder auch an zweirädrige motorisierte Fahrzeuge richten. Einige Straßen, vor allem (enge) Ortsdurchfahrten, Pässe, Brücken etc. sind speziell für LKWs und für uns gesperrt.

Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen.

Mit diesem Schild werden alle Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht angesprochen. Siehst du es, darfst du, wenn dein Wohnmobil ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 t hat, nicht ein- beziehungsweise durchfahren. Ausnahmen gelten für Busse, die zur Personenbeförderung gedacht sind.

Durchfahrtsverbot für Wohnmobile

Wenn du dieses Schild siehst, darfst du mit deinem Wohnmobil – gleichgültig wie schwer oder wie lang es ist – nicht weiterfahren. Das Verbot trifft übrigens nicht auf LKWs zu.

Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Achslast von 8 t (Gewicht kann variieren) dürfen hier nicht fahren. Für „normale“ Wohnmobile kommt diese Angabe wohl eher nicht infrage. Bei zum Wohnmobil selbstausgebauten LKWs hingegen kann die tatsächliche Achslast schon recht hoch sein. Allerdings kann beispielsweise statt der 8 t auch 2 t auf dem Schild stehen, dann betrifft es eventuell auch dich.

Und so ermittelst du deine tatsächliche Achslast: Nimm das Leergewicht – ist im Fahrzeugschein eingetragen – und addiere dieses mit dem Gewicht der Ladung. Nun musst du nur noch diese Summe durch die Anzahl der vorhandenen Achsen teilen, um den gesuchten Wert zu erhalten.

Zusatzschilder welcher Verbote und Gebote eingrenzen

Fahrt trotz Durchfahrtsverbot erlaubt

Bei diesem Zusatz darfst du trotz Durchfahrverbotes fahren, wenn dein Ziel innerhalb der Verbotszone liegt. Gleiches gilt für den Zusatz „Anlieger frei“ (In Frankreich „Sauf Riverains“). Ziele könnten beispielsweise dein Zuhause, ein Stell- oder auch ein Campingplatz sein.

Durchfahrtsverbot gilt bei 3,5 T Beschränkung auch für 7,5 T

Steht das zweite Zusatzschild in Verbindung mit dem obigen Durchfahrverbotsschild, so besagt es, dass statt der Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 t solche mit über 7,5 t gemeint sind. Für uns heißt das, dass die meisten von uns fahren dürfen.

Gelten Überholverbote auch für Wohnmobile?

Eine der größten Unklarheiten unter vielen Wohnmobilfahrern besteht darin, ob man bei dem gängigen Überholverbotsschild – links roter LKW, rechts schwarzer PKW – mit seinem Wohnmobil überholen darf oder nicht. Die allgemeine Antwort lautet: Es kommt auf das Gewicht deines Fahrzeuges sowie auf mögliche Zusatzschilder an.

Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen

LKWs und Wohnmobile (!) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t dürfen ab diesem Schild nicht mehr Überholen. Omnibusse sind vom Überholverbot ausgeschlossen.  Ist ein Überholvorgang bereits im Gange, so kann dieser noch – zügig! – abgeschlossen werden.

Zusatzzeichen für Überholverbotsschilder

Manchmal wird das Überholverbotsschild durch Zusatzzeichen wie beispielsweise dieses hier ergänzt. In dem Fall bedeutet es, dass bereits Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t nicht überholen dürfen.

Immer häufiger ist auf Autobahnen auch das Zusatzschild mit dem Wohnmobil-Piktogramm und der Bemerkung „Außer“ zu finden. Dann darfst du als Wohnmobilfahrer überholen, unabhängig vom Gewicht deines Fahrzeuges.

Überholverbot wird aufgehoben

Dieses Schild hebt das Überholverbot auf.

Schilder die das Parken, Stehen und Übernachten mit dem Wohnmobil regeln

Einen passenden Parkplatz zu finden ist mancherorts recht schwierig, dabei erhöht sich der Schwierigkeitsgrad noch einmal um ein Vielfaches, wenn du mit einem Wohnmobil unterwegs bist. Je größer das Fahrzeug, desto schwieriger ist es oder auch desto seltener findest du einen passenden Platz. Und wenn du denn meinst, einen gefunden zu haben, stellt sich nicht selten die Frage, ob du auch wirklich dort mit deinem Wohnmobil stehen, parken oder sogar übernachten darfst.

Parkplatz nu für PKW zugelassen

Diese Parkplätze sind ausschließlich für PKWs gedacht. Unterschreitet dein Wohnmobil jedoch das zulässige Gesamtgewicht von maximal 2,8 t, so darfst auch du (in angegebener Weise) auf den eingezeichneten Flächen parken.

Dafür muss in deinem Fahrzeugschein oder deiner Zulassungsbescheinigung die Zulassungsart „PKW“ eingetragen sein. Wenn überhaupt, könnte es sich meiner Meinung nach dabei um einen Campervan handeln, der unter 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht liegen könnte.

Die Kombination dieser beiden Schilder weist auf einen Wohnmobilstellplatz hin, was bedeutet, dass du dort auch übernachten darfst. Normalerweise sind hier ausschließlich Wohnmobile zugelassen.

Parkplatz ausschließlich für Wohnmobile

Dieses Schild weist auf einen Wohnmobilstellplatz hin, was bedeutet, dass du dort auch übernachten darfst. Normalerweise sind hier ausschließlich Wohnmobile zugelassen.

Übernachten im Wohnwagen erlaubt

Dieses Schild weist auf einen Wohnmobilstellplatz hin, was bedeutet, dass du dort auch übernachten darfst. Normalerweise sind hier ausschließlich Wohnmobile zugelassen.

Parken mit Zeitlicher Begrenzung

Hier ist das Parken für Wohnmobile auf eine maximale Zeit von 72 Stunden limitiert.

Schilder bezüglich der Versorgung und Entsorgung

Ebenso wichtig, wie die Frage nach einem passenden Park- oder Stellplatz, ist die Frage nach der Möglichkeit zu ent- beziehungsweise zu versorgen. Auch dazu gibt es zum Glück Schilder, die sich im Prinzip aufgrund der Piktogramme auf internationaler Ebene selbst erklären, selbst wenn sie eventuell geringen zeichnerischen Abweichungen unterliegen.

Entsorgung für Grau- und Frischwasser

Dieses Schild weist dich sowohl auf eine Möglichkeit der Grauwasserentsorgung als auch auf eine gleichzeitige Frischwasserversorgung hin. Zusätzlich gibt es diese Schilder auch noch in einer Ausführung welche die Gelegenheit gibt, deinen Frischwassertank aufzufüllen sowie deine Toilettencassette zu entleeren.

Umweltzonen und Schafstoffklassen

Immer mehr Orte haben sogenannte Umweltzonen eingeführt, um möglichst viel Verkehr und damit Schadstoffe aus ihren Städten zu verbannen. In Europa hat man sich auf insgesamt sechs Schadstoffklassen geeinigt, welche mit Euro 1 bis Euro 6 bezeichnet werden. Fahrzeuge mit dem höchsten Schadstoffausstoß fallen in die Kategorie 1, die mit dem geringsten erhalten Euro 6. Die Schadstoffgruppen bestimmen, welche Umweltplakette (Feinstaubplakette) dein Fahrzeug bekommt.

Sie unterscheiden sich bezüglich ihrer Farbe:

  • Schadstoffgruppe 1 – keine Plakette
  • Schadstoffgruppe 2 – rote Plakette
  • Schadstoffgruppe 3 – gelbe Plakette
  • Schadstoffgruppe 4 – grüne Plakette

In den meisten deutschen Umweltzonen wird die grüne Plakette verlangt. Die entsprechende Farbe mit der Schadstoffklasse findet sich auf dem Umweltzonen-Verkehrszeichen wieder, das entweder an den Ausfallstraßen oder aber in der Nähe der entsprechenden Autobahnabfahrten steht.

In anderen Ländern sind die Gruppierungen und die Handhabung häufig anders. Erkundige dich daher vor deiner Abreise, was du benötigst. So gilt beispielsweise in Frankreich meine deutsche, grüne Umweltplakette nicht!

Fahrzeuge aller Schadstofflassen können einfahren
Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette dürfen einfahren
Nur Fahrzeuge mit Grüner Plakette dürfen einfahren

Je nach vorhandener Plakette (Farbe) können Fahrzeuge mit entsprechender Schadstoffgruppe in die auf dem Schild erkennbare Umweltzone einfahren. Neuere Wohnmobile haben die Schadstoffgruppe 4 (grüne Vignette).

Beginn der Umweltzone

Manche Bereiche sind aus Umweltschutzgründen ganz gesperrt. Dann findest du folgendes Verkehrsschild vor, das den Beginn der Verkehrsverbotszone signalisiert. Diesen Bereich darfst du in keinem Fall befahren.

Die oben aufgeführte Verkehrsverbotszone endet hier.

Weitere wichtige Verkehrsschilder für Wohnmobilfahrer

Unter diesem Punkt stelle Verkehrszeichen vor, die für dich als Wohnmobilfahrer besonders wichtig sind, weil ein solches Fahrzeug – wie du selber weißt und sicher auch oft erfahren hast – ein anderes Fahrverhalten an den Tag legt als ein PKW.

Steigung von 4%
Gefälle von 4%

Das erste Schild weist auf eine Steigung von 4%, das andere auf ein Gefälle von 4% hin. In diesem Fall sicherlich keine besondere Herausforderung, bei stärkerer Steigung beziehungsweise Gefälle jedoch ist Verschiedenes besonders zu berücksichtigen:

  1. Dein Wohnmobil wird bei starker Steigung eventuell langsamer und kann dadurch sogar eine Gefahr für andere, schnellere Fahrzeuge werden. Wichtig ist, dass du rechtzeitig runterschaltest und – wenn vorhanden – den Ausweichstreifen auf Autobahnen benutzt. An Steigungen herrscht zudem meist Überholverbot für uns.
  2. Bei starken Gefällstrecken solltest du unbedingt runterschalten und die Motorbremse arbeiten lassen. Dauerbremsen kann glühende und sich festgefahrene Bremsen bewirken. Achte auch auf ausreichend Abstand zum Vordermann, denn der Bremsweg auf Gefällstrecken kann sich verlängern.
Seitenwind von Rechts
Seitenwind von Links

Diese Schilder siehst du häufig auf Brücken. Sie bedeuten, dass du hier mit Seitenwind von rechts (1. Schild) beziehungsweise mit Seitenwind von links (2. Schild) rechnen musst.

Es ist besonders wichtig, das zu wissen, denn Wohnmobile – speziell Alkoven-Fahrzeuge – sind besonders seitenwindanfällig.

Kennzeichnet das nur die Nutzung der rechten Spur erlaubt ist

Dieses Schild besagt, dass dir als Fahrer eines Wohnmobils über 3,5 t lediglich die ganz rechte Spur zur Verfügung steht. Alle anderen Wohnmobile, die unter dem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t liegen, dürfen auch die beiden anderen Spuren benutzen.

Mautpflicht

Dieses Schild weist dich darauf hin, dass du auf dieser Strecke Maut bezahlen musst.

LKWs ab 7,5 t zahlen bei uns in Deutschland sowieso generell Maut, andere Fahrzeuge nur auf wenigen Abschnitten wie beispielsweise auf bestimmten Privat- oder Anliegerstrecken oder bei Tunnel. Dabei richtet sich der Preis normalerweise nach der Höhe des Fahrzeuges, wobei wir mit unseren Wohnmobilen natürlich höhere Kosten haben als PKWs. In Europa existieren verschiedene Maut-Systeme, wie beispielsweise die Go-Box für Österreich für Wohnmobile über 3,5 t.

Besondere Verkehrsschilder in Frankreich

Als absolute Frankreichliebhaberin und wissend, dass viele unserer Leser auch gerne in dieses Land fahren, ist es für mich ein Muss, dir die drei wichtigsten Verkehrszeichen vorzustellen, die es so nicht in Deutschland gibt.

Wohnmobilparkplatz in Frankreich

So oder so ähnlich sehen Zeichen aus, die in Frankreich auf einen Wohnmobilstellplatz hinweisen, auf dem du am Tag aber auch in der Nacht stehen darfst. Manchmal sind noch Zusätze wie z.B.  „payant“ (kostenpflichtig) oder „graduit“ (kostenlos) vorhanden.

Angles Morts Schild

Seit 2021 müssen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ein „Angles-Morts“-Schild – genauer genommen drei– an ihrem Fahrzeug haben. „Angles Morts“ heißt übersetzt „Toter Winkel“. Ursprüngliche Absicht war, Radfahrer etc. zu schützen.

Allein Fahrverbot in Frankreich

Seit kurzem findest du folgendes Verkehrszeichen in Frankreich, das selbst bei größter Anstrengung nicht selbsterklärend und auch kein missglücktes HSV-Logo ist. Dieses Rauten-Schild signalisiert, dass hier auf einer bestimmten Fahrspur ein „Alleinfahr-Verbot“ gilt, besser ausgedrückt: Auf dieser Spur dürfen nur Pendler fahren, wobei der Fahrer mindestens einen Mitfahrer an Bord haben muss.

Natürlich gilt das vor allem auch für Busse und Taxis. Ob du bei einer Kontrolle als Wohnmobilfahrer mit dem Argument durchkommst, du hättest ja ebenfalls ein oder mehrere Personen an Bord, wage ich zu bezweifeln.

Zusatzschilder sind möglich, die die erforderliche Personenzahl oder aber den Zeitraum, für den das Schild gilt, benennen.

Übrigens wird mit Spezialradargeräten kontrolliert. Bei einem Verstoß ist ein Bußgeld von 135 Euro fällig.

Hintergedanke ist, die Nutzung von ÖPNV und Fahrgemeinschaften zu fördern.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für Wohnmobile?

Wichtige Gesetze für den Urlaub im Überblick!

Deutschland ist ein Land, in dem sehr viel per Gesetz geregelt wird, ob das nun gut oder schlecht ist, dazu möchte ich mich nicht äußern, denn es würde endlose Diskussionen lostreten. Fakt ist jedoch, dass einige Regeln wirklich wichtig sind, um ein reibungsloses Miteinander sowie eine gewisse Sicherheit zu gewährleisten.

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