Verkehrsschilder sind wichtig, um den fließenden Verkehr auch wirklich am Fließen zu halten, um eventuellen Gefahren entgegenzuwirken sowie, um das Miteinander im Straßenverkehr nicht zu einem Gegeneinander werden zu lassen. Wir alle haben sie in der Fahrschule kennen und deuten sowie einhalten gelernt. Manche sieht man selten, andere begegnen uns täglich. Speziell Wohnmobilfahrer haben noch einen besonderen Fundus an Schildern, der ihnen sagt, wo und wie sie fahren, parken, übernachten oder gar ver- und entsorgen sollen und können.
Heute möchte ich dir daher die wichtigsten, für uns Wohnmobilfahrer relevanten Schilder in Erinnerung rufen, die für Deutschland, aber auch außerhalb unserer Grenzen gelten. Zum Schluss noch drei, die speziell in Frankreich zu finden sind.
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Inhaltsverzeichnis
Unterliegt ein Wohnmobil des Regelungen für LKWs?
Bei diesem Schild sind Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t – einschließlich Anhänger – angesprochen. Ausgenommen sind Busse, die zur Personenbeförderung bestimmt sind – sogenannte Kraftomnibusse – und PKWs. Somit gelten Schilder mit diesem Piktogramm auch für dich, wenn du ein Wohnmobil über 3,5 t fährst.
Bei diesem Piktogramm handelt es sich um ein Zusatzzeichen, das in Kombination mit erklärendem, verbietendem oder auch Anweisung gebendem Text oder aber auch in direkter Verbindung mit verschiedenen regulären Verkehrszeichen steht. Der dazugehörende Text aber auch das entsprechende Ver- oder Gebot richten sich dadurch ausschließlich an Wohnmobilfahrer (Nicht LKWs!), unabhängig vom Gewicht oder von der Größe des Fahrzeuges.
Verkehrsschilder bezüglich des Gewichts
Dieses Schild, das beispielsweise mit einem Durchfahr- oder Parkverbot in Verbindung stehen kann, besagt, dass Wohnmobile bis zu 7,5 t nicht betroffen sind. Im Gegenzug sind hier jedoch andere Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse vom entsprechenden Ver- oder Gebot betroffen.
Auf diesem Schild wird ein Durchfahrverbot für alle Fahrzeuge – auch Wohnmobile – ausgesprochen, die mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 5,5t eingetragen sind. Natürlich gibt es auch verschiedene Variationen von diesem Schild, die zum Beispiel Fahrzeuge über 3,5t ansprechen. Es kann also durchaus sein, dass du diesem Schild irgendwann begegnen wirst.
Verkehrsschilder bezüglich bestimmter Maße
Wenn dein Wohnmobil inklusive der beiden Außenspiegel (!) breiter als 2 m ist, darfst du hier nicht fahren. Das Schild ist häufig an Autobahnbaustellen, die linke Spur betreffend, oder aber auch bei engen Ortsdurchfahrten zu sehen. Statt der hier angegebenen Höchstbreite von 2 m sind andere Maße möglich.
Bei einer tatsächlichen Höhe deines Wohnmobils von 3,8 m darfst du nicht weiterfahren. Berechnet wird dein Wohnmobil inklusive Dachaufbauten wie SAT-Schüssel, Reeling etc. Auch diese Höhenangabe kann variieren.
Zu finden sind derartige Schilder bei Durchfahrten etwa eines Torbogens, bei Tiefgarageneinfahrten, bei Tankstellen (in Frankreich oft auf 3,10 m oder 3,20 m limitiert) oder auch vor Parkplätzen, wo man uns Wohnmobilisten mittels einer Höhenbeschränkung oder einem Höhenbalken fernhalten möchte (häufig auf 1,90 m festgelegt).
Wenn die tatsächliche Länge deines Wohnmobils – inklusive Anhänger – 10 m überschreitet, darfst du hier nicht fahren. Das gilt nicht für Kraftomnibusse.
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t dürfen nicht weniger als einen Abstand von 70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug gleicher Art haben. Das gilt nicht für Kraftomnibusse.
Verkehrsschilder für Durchfahrtsverbote bestimmter Fahrzeuge
Mit diesem Schild werden alle Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht angesprochen. Siehst du es, darfst du, wenn dein Wohnmobil ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 t hat, nicht ein- beziehungsweise durchfahren. Ausnahmen gelten für Busse, die zur Personenbeförderung gedacht sind.
Wenn du dieses Schild siehst, darfst du mit deinem Wohnmobil – gleichgültig wie schwer oder wie lang es ist – nicht weiterfahren. Das Verbot trifft übrigens nicht auf LKWs zu.
Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Achslast von 8 t (Gewicht kann variieren) dürfen hier nicht fahren. Für „normale“ Wohnmobile kommt diese Angabe wohl eher nicht infrage. Bei zum Wohnmobil selbstausgebauten LKWs hingegen kann die tatsächliche Achslast schon recht hoch sein. Allerdings kann beispielsweise statt der 8 t auch 2 t auf dem Schild stehen, dann betrifft es eventuell auch dich.
Zusatzschilder welcher Verbote und Gebote eingrenzen
Bei diesem Zusatz darfst du trotz Durchfahrverbotes fahren, wenn dein Ziel innerhalb der Verbotszone liegt. Gleiches gilt für den Zusatz „Anlieger frei“ (In Frankreich „Sauf Riverains“). Ziele könnten beispielsweise dein Zuhause, ein Stell- oder auch ein Campingplatz sein.
Steht das zweite Zusatzschild in Verbindung mit dem obigen Durchfahrverbotsschild, so besagt es, dass statt der Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 t solche mit über 7,5 t gemeint sind. Für uns heißt das, dass die meisten von uns fahren dürfen.
Gelten Überholverbote auch für Wohnmobile?
LKWs und Wohnmobile (!) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t dürfen ab diesem Schild nicht mehr Überholen. Omnibusse sind vom Überholverbot ausgeschlossen. Ist ein Überholvorgang bereits im Gange, so kann dieser noch – zügig! – abgeschlossen werden.
Manchmal wird das Überholverbotsschild durch Zusatzzeichen wie beispielsweise dieses hier ergänzt. In dem Fall bedeutet es, dass bereits Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t nicht überholen dürfen.
Dieses Schild hebt das Überholverbot auf.
Schilder die das Parken, Stehen und Übernachten mit dem Wohnmobil regeln
Diese Parkplätze sind ausschließlich für PKWs gedacht. Unterschreitet dein Wohnmobil jedoch das zulässige Gesamtgewicht von maximal 2,8 t, so darfst auch du (in angegebener Weise) auf den eingezeichneten Flächen parken.
Die Kombination dieser beiden Schilder weist auf einen Wohnmobilstellplatz hin, was bedeutet, dass du dort auch übernachten darfst. Normalerweise sind hier ausschließlich Wohnmobile zugelassen.
Dieses Schild weist auf einen Wohnmobilstellplatz hin, was bedeutet, dass du dort auch übernachten darfst. Normalerweise sind hier ausschließlich Wohnmobile zugelassen.
Dieses Schild weist auf einen Wohnmobilstellplatz hin, was bedeutet, dass du dort auch übernachten darfst. Normalerweise sind hier ausschließlich Wohnmobile zugelassen.
Hier ist das Parken für Wohnmobile auf eine maximale Zeit von 72 Stunden limitiert.
Schilder bezüglich der Versorgung und Entsorgung
Dieses Schild weist dich sowohl auf eine Möglichkeit der Grauwasserentsorgung als auch auf eine gleichzeitige Frischwasserversorgung hin. Zusätzlich gibt es diese Schilder auch noch in einer Ausführung welche die Gelegenheit gibt, deinen Frischwassertank aufzufüllen sowie deine Toilettencassette zu entleeren.
Umweltzonen und Schafstoffklassen
In den meisten deutschen Umweltzonen wird die grüne Plakette verlangt. Die entsprechende Farbe mit der Schadstoffklasse findet sich auf dem Umweltzonen-Verkehrszeichen wieder, das entweder an den Ausfallstraßen oder aber in der Nähe der entsprechenden Autobahnabfahrten steht.
In anderen Ländern sind die Gruppierungen und die Handhabung häufig anders. Erkundige dich daher vor deiner Abreise, was du benötigst. So gilt beispielsweise in Frankreich meine deutsche, grüne Umweltplakette nicht!
Manche Bereiche sind aus Umweltschutzgründen ganz gesperrt. Dann findest du folgendes Verkehrsschild vor, das den Beginn der Verkehrsverbotszone signalisiert. Diesen Bereich darfst du in keinem Fall befahren.
Die oben aufgeführte Verkehrsverbotszone endet hier.
Weitere wichtige Verkehrsschilder für Wohnmobilfahrer
Das erste Schild weist auf eine Steigung von 4%, das andere auf ein Gefälle von 4% hin. In diesem Fall sicherlich keine besondere Herausforderung, bei stärkerer Steigung beziehungsweise Gefälle jedoch ist Verschiedenes besonders zu berücksichtigen:
Diese Schilder siehst du häufig auf Brücken. Sie bedeuten, dass du hier mit Seitenwind von rechts (1. Schild) beziehungsweise mit Seitenwind von links (2. Schild) rechnen musst.
Dieses Schild besagt, dass dir als Fahrer eines Wohnmobils über 3,5 t lediglich die ganz rechte Spur zur Verfügung steht. Alle anderen Wohnmobile, die unter dem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t liegen, dürfen auch die beiden anderen Spuren benutzen.
Dieses Schild weist dich darauf hin, dass du auf dieser Strecke Maut bezahlen musst.
Besondere Verkehrsschilder in Frankreich
Als absolute Frankreichliebhaberin und wissend, dass viele unserer Leser auch gerne in dieses Land fahren, ist es für mich ein Muss, dir die drei wichtigsten Verkehrszeichen vorzustellen, die es so nicht in Deutschland gibt.
So oder so ähnlich sehen Zeichen aus, die in Frankreich auf einen Wohnmobilstellplatz hinweisen, auf dem du am Tag aber auch in der Nacht stehen darfst. Manchmal sind noch Zusätze wie z.B. „payant“ (kostenpflichtig) oder „graduit“ (kostenlos) vorhanden.
Seit 2021 müssen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ein „Angles-Morts“-Schild – genauer genommen drei– an ihrem Fahrzeug haben. „Angles Morts“ heißt übersetzt „Toter Winkel“. Ursprüngliche Absicht war, Radfahrer etc. zu schützen.
Seit kurzem findest du folgendes Verkehrszeichen in Frankreich, das selbst bei größter Anstrengung nicht selbsterklärend und auch kein missglücktes HSV-Logo ist. Dieses Rauten-Schild signalisiert, dass hier auf einer bestimmten Fahrspur ein „Alleinfahr-Verbot“ gilt, besser ausgedrückt: Auf dieser Spur dürfen nur Pendler fahren, wobei der Fahrer mindestens einen Mitfahrer an Bord haben muss.
Zusatzschilder sind möglich, die die erforderliche Personenzahl oder aber den Zeitraum, für den das Schild gilt, benennen.
Hintergedanke ist, die Nutzung von ÖPNV und Fahrgemeinschaften zu fördern.