Parken ist für manche eine echte Herausforderung – Und das nicht nur für Frauen! –, mit einem Wohnmobil parken hingegen kann zu einer richtigen Kampfansage werden, je nachdem wo und wie du es abstellen möchtest. Heute wollen wir dir ein paar Möglichkeiten nennen, wo du wann und wie offiziell stehen aber auch wo, wann und wie du nicht stehen darfst. Hinzu kommen noch ein paar Tipps, wie du das Parken anstellen kannst, um nicht zur Lachnummer auf einem Platz zu werden beziehungsweise um ohne Kratzer und Beulen an den von dir auserwählten Platz gelangst.

geschätzte Lesedauer für diesen Beitrag: 7 Minuten

Wo und wie ist Parken mit dem Wohnmobil erlaubt –  was ist verboten?

Beginnen wir mit der Definition von „Parken“: Laut StVO §12 parkst du, wenn du dein „Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten“ anhältst.

Okay, so weit so gut, nun jedoch zum erlaubten Parken, wobei du dir sicherlich bereits öfters die Fragen gestellt hast

  • Wo darf ich überhaupt parken und wo nicht?
  • Wie lange darf mein Wohnmobil wo stehen?
  • Darf mein Wohnmobil auf meinem Grundstück beziehungsweise generell auf einem Privatgrundstück oder im Wohngebiet parken?

Wie in Deutschland üblich, gibt es auch bezüglich des Parkens eines Wohnmobils Vorschriften, Gesetze und andere Regelungen, die die Sache nicht unbedingt vereinfachen. Vor allem wissen viele von uns so manches nicht und erhalten eventuell aus Unwissenheit einen Strafzettel. Daher habe ich dir im Folgenden wichtigsten Dinge zum Thema zusammengetragen.

Grundsätzliche Vorschriften laut StVO

Willst du es genau wissen, schau beispielsweise in der StVO (Straßenverkehrsordnung) im §12 nach. Dieser besagt, dass du „eigentlich“ generell mit deinem Wohnmobil überall dort parken darfst, wo es auch für PKWs erlaubt ist beziehungsweise wo kein ausdrückliches Parkverbot für Wohnmobile besteht. Die Betonung liegt auf „eigentlich“, denn für „schwergewichtige“ Wohnmobile oder Fahrzeuge mit einem bestimmten Anhänger bestehen Sonderregelungen.

Genau gesagt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Das Wohnmobil

  • wiegt weniger als 7,5 t.
  • verfügt über eine Zulassung für den Straßenverkehr.
  • darf weder Verkehrsschilder noch Ampeln verdecken oder eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer sein.

Außerdem gilt Folgendes:

  • Die Parkplatz- sowie Straßenmarkierungen müssen eingehalten werden, was in der Realität höchstens mit einem kleinen Van oder Kastenwagen möglich ist.
  • Gullideckel oder Hydranten dürfen nicht verdeckt beziehungsweise blockiert werden.
  • An engen Stellen lieber nicht parken, denn es muss ausreichend Platz für andere Fahrzeuge – vor allem für Müllabfuhr oder Rettungswagen – vorhanden sein. Klartext: mindestens 2,65 m.
  • Parken gegenüber von Ein- und Ausfahren bedeutet, mindestens 3,00 m-3,50 m Abstand einzuhalten, damit dort andere Verkehrsteilnehmer ein- und ausfahren können.
  • (Halbseitiges) Parken auf dem Gehweg ist – wenn überhaupt eine generelle Erlaubnis oder eine Vorschrift besteht – lediglich für Fahrzeuge unter 2,8 t gestattet.

Parken auf öffentlichen Parkplätzen

Wie bereits oben erwähnt, kannst du dort parken, wenn du innerhalb der Markierungen bleibst und wenn kein Parkverbot für dich besteht.

Laut §12 Abs. 3 der StVO darf dann nicht mit einem Wohnmobil geparkt werden, wenn ein Zusatzschild dieses ausgrenzt. Das wäre zum Beispiel das Zeichen 1010-58, das lediglich das Parken von PKWs erlaubt. Gleiches gilt übrigens auch für Campingbusse, die innerhalb der Markierungen einparken könnten und laut Papieren als „KFZ-Wohnmobil“ gelten.

Gibt es das Zusatzzeichen 1010-50, darfst du parken, denn ein Wohnmobil fällt unter die hier genannte Sparte „Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge“ und gilt als mehrspuriges Fahrzeug.

Wenn du Pech hast, wird kontrolliert, und wenn du widerrechtlich auf einem Parkplatz stehst, musst du mit einem Buß- beziehungsweise Verwarnungsgeld rechnen. Solltest du zudem jemanden behindern, erhöht sich dieser Betrag, und wenn du gar länger als drei Stunden dort stehst, gibt es nochmals einen Aufschlag.

Das Chassis wurde aus dem Bereich der Nutzfahrzeuge entnommen und basiert auf einem Fahrgestell aus dem italienischen SEVEL-Werk, wo die Transporter Fiat Ducato, Peugeot Boxer und Citroën Jumper gebaut werden. Der E-Antrieb entstand in Kooperation der WOF mit dem schwäbischen Spezialisten für Elektromotoren EFA-S. Also kompetente Partner auf dem Gebiet des Fahrzeugaufbaus und der Fahrzeugtechnik.

(Halbseitiges) Parken auf Gehwegen

Dass du nicht ganz auf Gehwegen parken darfst, ist wohl keine Frage, daher reden wir hier natürlich von halbseitigem Parken, denn das ist stellenweise erlaubt, manchmal sogar durch Beschilderung vorgeschrieben (Zeichen 315). Wir haben jedoch mit dieser Art zu parken Probleme – jedenfalls die meisten von uns. Fakt ist, dass du nur auf dem Gehweg parken darfst, wenn dein Wohnmobil nicht schwerer als 2,8 t wiegt. Und welches Wohnmobil tut das schon!?

Parken im Wohngebiet beziehungsweise in Spielstraßen

Die StVO (§ 12 Absatz 3a) besagt, dass Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t in der Zeit von 22.00-6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in reinen Wohngebieten nicht parken dürfen. Ausnahmen bilden gesonderte, entsprechend gekennzeichnete Parkplätze.

Den Großteil der Wohnmobilisten betrifft das nicht, denn das würde bedeuten, dass du dein schwergewichtiges Wohnmobil eventuell nicht in deiner Straße parken dürftest. Zwar ist in oben erwähntem Paragraphen von „regelmäßigem“ Parken die Rede, aber was ist regelmäßig? Ich habe recherchiert und lediglich herausgefunden, dass das im juristischen Sinne „wiederholt“ bedeutet. Bleibt die Frage offen, was ist wiederholt?

Generell jedoch ist für Wohnmobile bis 7,5 t zGG/zGM das Parken im Wohngebiet erlaubt, wobei auch hier die Längenbeschränkungen der Parkbuchten nicht überschritten werden dürfen  und die Regelung für das Parken auf Gehwegen beachtet werden muss.

In der Realität bedeuten diese beiden Vorgaben jedoch für die meisten Wohnmobile ein Aus.

Hinzu kommt, dass dein Wohnmobil nicht nur eine gültige TÜV-Plakette sowie ein gültiges Kennzeichen haben muss, sondern auch der gekennzeichnete Zeitraum auf einem Saisonkennzeichen eingehalten werden muss, wenn es auf öffentlichen Straßen oder Plätzen parkt. Wohnmobilhaltern, die außerhalb der entsprechenden Saison ihr Wohnmobil widerrechtlich stehen lassen, drohen Punkte in Flensburg und er muss die Kosten für den Abschleppdienst bezahlen.

Handelt es sich bei dem Wohngebiet um einen Bereich mit Spielstraße oder verkehrsberuhigter Zone, darfst du auch hier – vorausgesetzt dein Wohnmobil überschreitet die 7,5 t nicht – in den gekennzeichneten Flächen parken. Wobei natürlich auch wieder die Frage nach der Größe der Markierung in Relation zur Größe unserer Wohnmobile besteht.

Schwierig wird es, wenn die verkehrsberuhigte Zone beziehungsweise die Spielstraße (gekennzeichnet durch die Zeichen 325.1 und 325.2) wie in meinem Fall mit Blumenkübeln „verschönert“ sind, was sowohl die Durchfahrt für mich als auch erst recht das angemessene Parken aufgrund reduzierten Platzangebots enorm erschwert, wenn nicht gar unmöglich macht.

Be- und Entladen sind jedoch laut Gesetz auch außerhalb der Markierungen erlaubt!

Parkplätze für Wohnmobile: nicht einfach zu finden

Wohnmobilisten kennen das Problem: Parkplätze für das Wohnmobil zu finden kann gerade in der Stadt oder in touristisch gut besuchten Reisezielen schwierig sein. Normale Parklücken für Automobile bzw. KFZ sind oft zu klein, zu eng und oder zu kurz. Spezielle Parkflächen für Camper und Reisemobile sind rar. Wo kann man als Wohnmobilfahrer also überhaupt sein Fahrzeug verkehrsgerecht abstellen?

Parken auf dem eigenen Grundstück

Möchtest du dein Wohnmobil auf deinem Privatgrundstück parken, gibt es hier (so gut wie) keinerlei Beschränkungen. Du darfst zeitlich unbegrenzt und sogar mit fehlender TÜV-Plakette beziehungsweise Saisonkennzeichen auf deinem eigenen Grund und Boden stehen, sofern du in den letzten beiden Fällen dein Fahrzeug nicht auf einer öffentlichen Straße bewegst. Anders sieht es aus, wenn du dein Wohnmobil erkennbar dauerhaft als Wohnraum  oder gewerbliche Nutzfläche nutzt. Dann könnte dir das Abstellen verboten werden. Im Extremfall kann seitens der Baubehörden bei „baulichen Veränderungen“ wie etwa dem Aufbau eines Vorzeltes etc. eine Baugenehmigung verlangt werden.

Achte dabei unbedingt darauf, wen du zum Nachbarn hast, denn wenn sich dieser beschwert, weil ihm das Abstellen deines Wohnmobils auf deinem Grundstück nicht passt, und dich gar vor Gericht verklagt, kann er eventuell Recht bekommen.

Auch die Sichtbehinderung durch dein Wohnmobil kann zum Streitpunkt werden, selbst wenn dieses auf deinem Grundstück steht – hat jedoch keine rechtlichen Konsequenzen.

Parken des Wohnmobils auf einem anderen Privatgrundstück bedarf stets der Genehmigung des Grundstückseigentümers. Am besten in schriftlicher Form.

Wohnmobil parken: Probleme mit den Nachbarn?

Frei nach dem Zitat von Friedrich Schiller „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“, solltest du dich nicht nur gut mit deinem Nachbarn stellen sondern auch auf ihn Rücksicht nehmen.

Das gilt ebenso fürs Abstellen deines Wohnmobils, egal ob auf deinem eigenen Grundstück, auf dem Mieterparkplatz oder auf der Straße. Handele hierbei nicht nur nach Recht und Unrecht sondern nach dem Prinzip: Wolltest du, dass dein Nachbar sein Wohnmobil so abstellt wie du, wenn du an seiner Stelle wohnen würdest? Kannst du das getrost mit Ja beantworten, hast du wahrscheinlich alles richtig gemacht.

Hierzu ein paar praktische Fragen mit ebenso praktischen Antworten:

Ja, wenn du alle geltenden juristischen Vorgaben eingehalten hast. Übrigens kann gegen Sichtbehinderungen und ähnlichem nicht juristisch vorgegangen werden.

 

Mein Tipp lautet jedoch: Schau dir mal genau – möglichst neutral – an, wie und wo du stehst. Nimmst du anderen womöglich die Sicht? Verdunkelst du ihnen gar mit deinem großen Wohnmobil seine Räumlichkeiten? Ist es schwierig für ihn, aus seiner Ausfahrt ein- und auszufahren? Das und eventuell noch andere Fragen könnten bei entsprechender Beantwortung dazu führen, dass es vielleicht besser wäre, sich einen anderen Park-/Standplatz für dein Fahrzeug zu suchen. Vielleicht sprichst du auch einfach mal mit der/den betroffenen Person/en darüber und ihr sucht nach gemeinsamen Lösungen!? Das könnte sogar der Beginn einer neuen, wertvollen Bekanntschaft oder gar Freundschaft werden.

Im Prinzip ja, jedoch müssen auch hier die bislang genannten Bedingungen erfüllt sein, die lediglich mit einem Van oder kleinen Kastenwagen möglich sind (Länge & Gewicht deines Fahrzeuges). Zudem sieht es in der Realität meist so aus, dass die Parkbuchten (zu) klein und eng sind – was oft auch für die Parkplatzeinfahrt als solche gilt –, sodass man schon mit einem größeren PKW Rangierprobleme hat.

Prinzipiell ja, spricht sich jedoch die Mehrheit der Eigentümer dagegen aus, darfst du es nicht. Es gab dazu 2014 sogar ein Gerichtsentscheid vom Amtsgericht Hatting.

Parken zum Übernachten

Zu diesem Thema haben wir bereits mehrfach etwas geschrieben, jedoch noch einmal zur Erinnerung: Es gilt, dass du zur Wiederherstellung beziehungsweise Erhaltung deiner Fahrtüchtigkeit überall dort übernachten darfst (maximal 10 Stunden), wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Voraussetzung: Kein campingähnliches Verhalten!

Ich warne noch einmal eindringlich vor Übernachtungen auf Autobahnrastplätzen: Erhöhte Gefahr von Überfällen!

Parken mit dem Wohnmobil am Flughafen?

Auch am Flughafen muss man das Wohnmobil unter Umständen mal parken, wenn gewusst wie bzw. wo. Oftmals gibt es dort aber nur sehr begrenzten Parkraum oder nur Parkhäuser, die mit dem Womo nicht befahrbar sind. Deshalb unser Tipp: auf park-sleep-fly.net findet sich eine Übersicht zu allen deutschen wie vielen europäischen Airports, und wo man am besten sein Wohnmobil dort parken kann.

Man kann die Parkplätze dort übrigens auch im Voraus buchen, damit man auch ganz sicher einen entsprechend großen Platz für sein Campingfahrzeug findet bei der Anreise. Das Parkplatz-Portal ist sehr übersichtlich aufgebaut und man findet recht schnell das passende Angebot, hier am Beispiel “Hamburg”: https://www.park-sleep-fly.net/de/parken-flughafen/parken-flughafen-hamburg/

Wer die gesamte Übersicht aller buchbaren Parkplätze möchte, der findet diese hier: https://www.park-sleep-fly.net/de/parken-flughafen/

Wie lange darf ich mit dem Wohnmobil wo parken?

Die folgenden Informationen beziehen sich natürlich darauf, dass keine Beschilderung oder anderweitige zeitliche Begrenzung das Parken reglementieren. Ansonsten lässt sich die Frage leicht beantworten:

  • Wohnmobile unter 7,5 t dürfen generell zeitlich unbegrenzt auf öffentlichen Plätzen und Straßen geparkt werden; also im Prinzip auch dauerhaft.
  • Wohnmobile über 7,5 t dürfen in Wohngebieten lediglich werktags von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr parken.

Achtung: Ab einer „Parkdauer“ von sechs Monaten benötigst du eine Sondergenehmigung.

Weitere wichtige Informationen zum Parken mit Wohnmobilen

Wichtig sind weitere Informationen:

  • Das Parkverbot zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen für Wohnmobile über 7,5 t gilt innerörtlich zudem für Erholungs- und Kurgebiete sowie für Klinikbereiche.
  • Wohnmobile über 3,5 t müssen nachts beleuchtet sein, wenn sie am Straßenrand parken. Alternativ dazu können ordnungsgemäß am Wohnmobil angebrachte, genormte, weiß-rot-gestreifte und Licht reflektierende  Parktafeln zur Anwendung kommen.
  • Wohnmobile unter 3,5 t benötigen keine Beleuchtet, wenn die Straße entsprechend ausgeleuchtet ist.
  • Laut StVO §12 Abs. 3, 3a und 3b ist das Parken für uns an folgenden Stellen untersagt:
    • über Gullis, vor Hydranten und Bordsteinabsenkungen
    • vor Kreuzungen beziehungsweise Einmündungen im Bereich von 5 m
    • vor Grundstücksein- und -ausfahrten; bei schmalen Straßen ebenso auf der gegenüberliegenden Straßenseite
  • Parken in freier Natur außerhalb vorhandener Parkplätze ist verständlicherweise aus Pflanzen- und Tierweltschutzmaßnahmen untersagt, vor allem in Natur- und Landschaftsschutzgebieten.
  • Parke möglichst nicht in unmittelbarer Nähe von Kindergärten, Schulen oder Seniorenheimen. Dort sind die Verkehrsteilnehmer, die am wenigsten in der Lage sind, bei eingeschränkter Sicht durch dein Wohnmobil sicher über die Straße zu gelangen.
  • Da in anderen Ländern manchmal andere Verkehrs- also auch Parkregeln gelten, solltest du dich vor Reiseantritt nach den geltenden Bestimmungen erkundigen.

Parken auf Autobahnraststätten kann recht kompliziert sein:

Wohnmobile unter 3,5 t dürfen weder auf PKW- noch auf LKW-Parkplätzen parken, also eigentlich nirgendwo. Es sei denn, es gibt für uns ausgewiesene Parkplätze, was erfreulicherweise immer öfters der Fall ist. Dann jedoch sind sie häufig auch nur für Fahrzeuge von bis zu 3,5 t gedacht.

Wohnmobile über 7,5 t dürfen auf LKW-Parkplätzen stehen, sollten jedoch platzsparend parken, da Berufskraftfahrer auf die Plätze angewiesen sind.

Wohnmobile über 3,5 t aber unter 7,5 t haben meiner Meinung nach keinerlei Lobby, was das Parken auf Rastplätzen anbelangt. Da wir jedoch als LKW in vielerlei Hinsicht gelten, behaupte ich, dass wir auch auf diesen Plätzen stehen dürfen. Aber auch hier gilt: Gib den Berufskraftfahrern die Möglichkeit, ihre vorgeschriebene Ruhezeit einhalten zu können.

Interessante Zusatzinformationen

Richtig einparken mit dem Wohnmobil: Vorgehen und Tipps

Dieser Punkt richtet sich in erster Linie an Wohnmobil-Neulinge, denen die Fahrpraxis – vor allem die mit einem Wohnmobil – fehlt. Aber auch an die Beifahrer, denen bestenfalls ebenso eine verantwortungsvolle Aufgabe zukommt.

Zunächst einmal: Auch wenn das Wohnmobil (wesentlich) größer ist als dein PKW und nicht nur unübersichtlicher, wegen fehlender Fensterfronten, vielleicht aber auch aufgrund eines älteren Modells keine Hilfsmittel wie Park­as­sis­tent (Park As­sist) besitzt, es besteht kein Grund zur Panik.

Oberste Gebote sind:

  • Bleib ruhig!
  • Nimm dir Zeit, lass dich nicht hetzen!
  • Suche dir nicht unbedingt den engsten, am ungünstigsten gelegenen Platz aus!
  • Verlasse dich nicht zu 100 % auf deine Rückfahrkamera (es könnten außerhalb deren Sichtbereich Kinder spielen, Begrenzungssteine liegen etc.)!

Wohnmobil einparken: Schritt für Schritt

Wenn du diese vier Punkte beachtest, klappt es besonders gut, wenn zu zusätzlich folgende Tipps beherzigst:

  1. Stell die Seitenspiegel richtig ein – kleinere Camper besitzen glücklicherweise zusätzlich noch einen Innenspiegel und eine Heckscheibe  (Sollte eigentlich bereits vor jeder Abfahrt gemacht sein!). Ratsam ist die zusätzliche Anbringung eines Weitwinkelspiegels, falls noch nicht vorhanden. Richtig eingestellt sind die Spiegel, wenn
      •  du die hinteren „Ecken“ deines Wohnmobils siehst,
      • dein Weitwinkelspiegel den Blick auf dein Hinterrad freigibt.
  2. Sei nicht zu stolz, hol dir Hilfe! Ideal ist, wenn du einen erwachsenen Beifahrer hast, der aussteigt und dich einweisen kann. Aber auch andere Wohnmobilfahrer am Platz sind stets gerne behilflich. Dabei gilt, dass der Helfer
      • vorab eine Absprache bezüglich Gestik und Befehlen mit dir trifft.
      • alle möglichen Hindernisse sowie andere herannahende Verkehrsteilnehmer im Blick hat und dich rechtzeitig warnt.
      • stets so steht, dass du ihn sehen kannst. Niemals direkt hinter dem Wohnmobil!
  3. Schalte für die Dauer des Parkens dein Radio beziehungsweise generell alle unnötigen Geräuschkulissen im Wohnmobil aus und öffne deine Scheibe, damit du rechtzeitig mit Helfern oder Umstehenden kommunizieren kannst.
  4. Vergiss die Höhe deines Wohnmobils nicht! Das gilt keinesfalls nur für Alkovenfahrzeuge, auch andere sind in der Regel höher als ein PKW. Speziell Äste, aber auch Regenrinnen oder Dachüberstände bei Parkplätzen, die eng an einem Gebäude liegen, sind hinderlich und können am Wohnmobil große Schäden anrichten. Weise auch deinen Helfer darauf hin.
  5. Falls Dein Wohnmobil eine Rückfahrkamera hat, nutze sie und stelle sicher, dass sie immer funktioniert und die Linse sauber ist, damit Du ein gutes Bild des hinteren Bereichs auf dem Bildschirm hast. Falls Du keine hast, kannst Du hier alles zum Thema Rückfahrkamera nachrüsten lesen.

Wichtig:

  • Bedenke, dass du mit deinem Wohnmobil häufiger einen toten Winkel aber auch einen größeren Wendekreis als mit einem PKW hast.
  • Übe am besten vor deiner ersten Fahrt das Parken. Das kann außerhalb der Geschäftszeit auf dem Parkplatz eines Supermarktes oder auf einem relativ leeren anderen Platz beziehungsweise am Straßenrand einer nicht stark befahrenen Straße sein. Das gibt dir Sicherheit und ein Gefühl für dein Fahrzeug.

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