Was tun, wenn Ausweis, Reisepass, Führerschein oder Fahrzeugpapiere unterwegs verloren gehen? Ich hoffe, dass Du Dich nicht wirklich irgendwann mit dieser Frage beschäftigen musst, aber wenn, dann solltest Du vorher schon wissen, was zu tun ist.

Mir wurde leider schon zweimal alles aus dem Wohnmobil geklaut: einmal in Italien, während wir mit vier Personen und einem Hund nachts im VW-Bus schliefen und ein andermal in Frankreich, als wir für lediglich etwa 10 Minuten das Wohnmobil verließen und blödsinniger Weise die Tasche mit Papieren im Wohnmobil versteckt zurückließen. Damals war der Schock groß und ich wusste eigentlich auch nicht, was zu tun ist. Ich kann Dir jedoch versichern: Unwissenheit und „Blödheit“ schützen nicht vor anschließenden Laufereien, Ärgernissen und Kosten. Leider ziehen fehlende Papiere eine Art Rattenschwanz hinter sich her: So hätte ich in einem Fall zum TÜV gemusst, was jedoch nicht ging, weil ich weder in Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil I noch des Ausweises war. Um Fahrzeugpapiere zu beantragen, brauchte ich einen Identitätsnachweis, sprich, meinen Personalausweis (alternativ Reisepass, den ich gar nicht erst habe). Um diesen zu beantragen. Na ja, alles dauerte jedenfalls sehr lange, verursachte für mich Ärger sowie zusätzliche Kosten.

Daher unser Thema heute: „Was tun, wenn unterwegs wichtige Papiere verschwinden?“

geschätzte Lesedauer für diesen Beitrag: 7 Minuten

Generell besteht in Deutschland laut § 1 Absatz 1 Satz 1 PAuswG (Personalausweis-Gesetz)  eine Ausweispflicht. Das bedeutet, dass Du entweder im Besitz eines Personalausweises oder eines Reisepasses sein musst. Die Ausweispflicht besteht ab dem 16. Lebensjahr. Ferner musst Du als Fahrzeuglenker eine gültige Fahrerlaubnis bei Kontrolle vorweisen können.

All das gilt natürlich auch für Auslandsreisen. Verlässt Du Europa, so benötigst Du einen Reisepass. Das ist wahrscheinlich für viele Wohnmobilreisende, die nach Marokko wollen, besonders interessant.

Damit ist es für Auslandsreisen jedoch nicht getan, denn jeder Mitreisende in Deinem Wohnmobil benötigt seinen eigenen Identitätsnachweis, selbst ein Baby. Der Eintrag von Kindern im elterlichen Pass, den es noch bis 2012 gab und der anerkannt wurde, reicht nicht aus. Heute muss ein Kinderreisepass (einst Kinderausweis) her. Alternativ dazu kann auch von den Erziehungsberechtigten ein Kinder-Personalausweis oder ein ePass beantragt werden.

Somit ist klar: Eine Ausweispflicht besteht. Hingegen besteht keine Mitführpflicht für einen Personalausweis. Die deutsche Gesetzgebung besagt jedoch, dass bei einer Kontrolle das fehlende Dokument zeitnah nachgereicht werden muss. Das ist aber wohl auch nur innerhalb Deutschlands, und da eher im Umkreis des Wohnortes, machbar. Ich glaube zudem, dass sich ausländische Polizisten nicht (immer) mit einem fehlenden Identitätsnachweis zufriedengeben werden.

Wichtiger Tipp vor der Abreise: Mach eine Kopie

Fertige unbedingt vor der Reise eine Kopie Deiner Papiere an und hinterlege diese irgendwo griffbereit, jedoch sicher. Das kann entweder daheim, wo andere – etwa Deine Kinder – Zugriff haben und sie Dir im Notfall die Kopien digital übermitteln können, das kann aber auch als Foto auf Deinem Handy, in sicheren Ablagen auf dem PC – etwa in Deinem E-Mail-Fach oder in Deiner Cloud – oder sogar in Papierform im Wohnmobil sein. Aber bitte getrennt von den Originalen aufbewahren! Letzteres funktioniert natürlich nicht, wenn das komplette Wohnmobil geklaut werden sollte. Daher rate ich, lieber eine doppelte Hinterlegung vorzunehmen.

Warum? Ganz einfach: Ersatzpapiere können schneller und unkomplizierter beschafft werden, wenn die Nummer des Originalpapiers, dessen Ausstellungsbehörde sowie das Ausstellungsdatum bekannt sind.

Vier Regeln zum Wiederfinden der Papiere

Zunächst einmal macht es einen Unterschied, ob Du die Papiere unterwegs einfach nicht findest – was mir auf Sizilien nach einem Unfall vor Jahrzehnten passiert ist – oder ob Dir die Papiere geklaut wurden (Natürlich können sie auch anderweitig abhandengekommen sein, da gibt es die unmöglichsten Dinge.). Ebenso kann es passieren, dass Du Deine Ausweise – zumindest einen davon – bereits vor dem Start ins Ausland nicht findest. Das ist auf kurzen Trips sowie auf innerdeutschen Fahrten ärgerlich, noch ärgerlicher ist es jedoch, wenn Du ins Ausland willst.

Zunächst einmal gibt es 4 bestimmte Regeln, die Du beherzigen solltest:

  1. Gerate keinesfalls in Panik, denn damit hilfst Du niemandem und das bringt Dir die Papiere auch nicht zurück (Ist leichter gesagt als getan!).
  2. Setze Dich zunächst erst mal ruhig hin und überlege in aller Ruhe, wann und wo Du das Dokument das letzte Mal gesehen hattest. (Vielleicht könnte der Pass auch irgendwo liegengeblieben sein? Etwa beim Anmelden an der Campingplatz-Rezeption?).
  3. Suche nun noch einmal alle Ecke, Winkel und Ritzen im Wohnmobil, alle Taschen in Deinen Jacken etc. ab (Du wirst staunen, wo ein Ausweis reinrutschen kann.).
  4. Schreibe Dir jetzt die einzelnen Schritte auf, wie Du ab jetzt handeln musst (Die findest Du weiter unten.).

Gibt es eine Meldepflicht bei einem Verlust?

Auch wenn Du nicht verpflichtet bist, innerhalb Deutschlands Deinen Ausweis mit Dir zu führen und selbst innerhalb des EU-Auslands theoretisch keiner benötigt wird, solltest Du Dich bei Verlust dennoch zum Bürgeramt oder zur örtlichen Polizei begeben und die Sache melden, vor allem, wenn das Dokument gestohlen wurde, dann nämlich ist Anzeige zu erstatten. Das mit der Anzeige gilt auch innerhalb Deutschlands, allerdings musst Du hier nicht zur Polizei, sondern kannst den Verlust direkt bei der Passbehörde melden.

Eine Meldepflicht besteht jedoch auf die ein oder andere Art in jedem Fall, denn laut § 27 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes bist Du zur Verlustmeldung verpflichtet. Tust Du das nicht, begehst Du im Prinzip laut dem gleichen Gesetz § 32 Nummer 7 eine Ordnungswidrigkeit.

Warum aber ist die Verlustmeldung so wichtig? Ganz einfach: Damit kein illegaler Missbrauch stattfinden kann, und wenn, dass Du dabei außen vor bist. Ich weiß, wovon ich rede: Alle meine Papiere und mehr wurde in Frankreich gestohlen, ich meldete es der Polizei. Etwa ein Jahr später kam mit der Post mein Pass inklusive eines Schreibens mit einem Briefkopf eines sehr noblen Hotels in Mailand, mit dem Vermerk, dass sich der Hotelmanager für meinen Aufenthalt bedanke, ich aber meinen Ausweis vergessen hätte. Ich war nie in Mailand.

Was passiert also normalerweise nach der Verlustmeldung?

  • Bei Diebstahl werden Ermittlungen eingeleitet.
  • Die Daten werden an Interpol übermittelt.
  • Sie werden an das Schengener Informationssystem weitergeleitet.

Beinahe noch viel wichtiger ist die Tatsache, dass Du das Wiederauffinden, das Wiedererlangen des verloren gemeldeten Ausweises melden musst, obwohl Du bereits einen neuen ausgestellt bekommen hast. Auch hier besteht Meldepflicht! Kommst Du dieser Pflicht nicht nach, kannst Du mit enorm hohen Geldstrafen rechnen.

Verlust Deines Personalausweises in EU-Ländern

Ähnlich einfach wie beim Verlust innerhalb Deutschlands ist der Umgang mit Dokumentenverlust im EU-Ausland. Hier gibt es an den Grenzübergängen keine Passkontrollen mehr, was bedeutet, dass bei Grenzübertritt kein Personalausweis – und schon gar kein Reisepass – zwingend erforderlich ist. Gerätst Du jedoch in eine Polizeikontrolle, bist Du auf das Verständnis der zuständigen Beamten angewiesen, wobei sie normalerweise auch Deinen Führerschein als Identitätsnachweis anerkennen würden oder sich drauf einlassen könnten, dass Du nach der Rückkehr nach Deutschland die Papiere nachreichst. Sicher aber hilft Dir die Sicherheits-Kopie Deines Ausweises. Aber mal ehrlich: Wurdest Du schon mal im EU-Ausland angehalten und nach den Papieren gefragt, wenn Du nicht gerade eine Ordnungswidrigkeit begangen hast? Ich in rund 46 Jahren noch kein einziges Mal.

Nach Deiner Rückkehr solltest Du umgehend den Verlust bei der zuständigen Passbehörde an Deinem Hauptwohnsitz melden. Wenn Du nun meinst, das könntest Du bereits von unterwegs aus telefonisch tun, dann irrst Du: Das Ganze muss in schriftlicher Form passieren. Eine Weiterleitung an die Polizei geschieht dann durch die Passbehörde.

Anders sieht es aus, wenn Du ausgeraubt wurdest, dann würde ich das immer vor Ort bei der Polizeidienststelle zur Anzeige bringen. Obwohl es, wie ich aus meiner zweimaligen Erfahrung heraus gemerkt habe, für Dich nichts ändert, da die Diebe in der Regel nicht geschnappt werden. Zudem bekam ich jeweils eine Anzeigenkopie in Italienisch beziehungsweise in Französisch, was auf der Passbehörde daheim niemand sehen wollte (Lag vielleicht daran, dass keiner die Sprache verstand).

Eventuell vorhandene Online-Ausweisfunktionen solltest Du aber in jedem Fall sofort sperren lassen!

Vier Schritte bei Verlust des Personalausweises oder Reisepasses in anderen Ländern

Grundsätzlich ist es gleichgültig, ob Dir Dein Personalausweis oder Dein Reisepass abhandengekommen ist. Solltest Du beides mithaben und lediglich Dein Personalausweis weg sein, kannst Du Dich bis zur Neuausstellung dieses mit Deinem gültigen Reisepass ausweisen. Andersherum geht es theoretisch auch, jedoch ist die Ein- und Ausreise außerhalb Europas ohne Reisepass nicht in jedem Land möglich.

Und so gehst Du vor, wenn Du Deinen Personalausweis oder Reisepass im Ausland verloren und die oben genannten vier Regeln beherzigt hast:

Nutzt Du bei Deinem Personalausweis die Online-Ausweisfunktion, lasse diese sofort sperren! Das kannst Du in allen Bürgerämtern – meistens im Rathaus ansässig –, bei jeder Polizeidienststelle oder im Ausland am besten unter der kostenfreien Rufnummer 0049 116 116 (Die Hotline des Vereins Sperr-Notruf ist rund um die Uhr erreichbar.) tun. Dazu benötigst Du Dein Sperrkennwort, das Dir in einem PIN-Brief zugestellt wurde.

Melde den Verlust bei der örtlichen Polizei. Hier bekommst Du eine Kopie der Anzeige, welche bei den deutschen Behörden als Nachweis für die Neubeantragung Deines Dokumentes notwendig ist.

Kontaktiere die deutsche Auslandsvertretung, also die Botschaft oder das Konsulat. Dort bekommst Du einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“, also keinen Personalausweis, der kann nämlich nur bei Deiner Passbehörde ausgestellt werden. Dabei kann es hilfreich sein, wenn Du die oben erwähnten Daten des verlorenen Dokuments in Kopie vorweisen kannst. Zudem benötigst Du ein Passfoto. Das Ganze geht nicht ohne Ausfüllen einiger Formulare und ist kostenpflichtig.

Wichtig: Dieses neu erhaltene Dokument gilt lediglich für die aktuelle Reise und – wie der Name besagt – da auch nur „zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“. Willst Du jedoch noch andere Länder bereisen, mache dich zuvor schlau, ob dies möglich ist und ob ein RaP in anderen Ländern akzeptiert wird. Genaueres zum RaP erfährst Du weiter unten.

Mit dem „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ gehst du daheim zur entsprechenden Stelle, um einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

Solltest du lediglich Deinen Personalausweis verloren haben, jedoch im Besitz eines mitgeführten gültigen Reisepasses sein, musst Du den Verlust nur bei der Polizei melden, der Besuch einer deutschen Vertretung kann entfallen, denn der Reisepass reicht sowohl in Deutschland als auch im Ausland als Identifizierungsnachweis vollkommen aus.

Tipps und Tricks, wenn der Ausweis noch vor der Abreise abhandengekommen ist

Jeder kennt das: Das Wohnmobil ist gepackt, das Haus oder die Wohnung versorgt, nun wird allgemein noch einmal überprüft, ob Scheck- beziehungsweise Kreditkarten, Führerschein und alle anderen notwendigen Karten wie z.B. Camping-Cards sowie Ausweise da sind. Und dann der Schreck: Der Ausweis fehlt! Befolge zunächst Punkt 1-4 oben, in den meisten Fällen ist das Dokument wieder auffindbar. Wenn jedoch nicht, so wird sich Deine Abfahrt wohl ein wenig verzögern müssen. Melde den Verlust zunächst beim Bürgeramt oder Rathaus, die können Dir zu folgenden kurzfristig erhältlichen Ausweispapieren verhelfen:

Beantrage einen Express-Reisepass

Bei der zuständigen Passbehörde kannst Du einen Express-Reisepass beantragen. Das dauert jedoch einige Werktage, und wenn dann noch ein Wochenende dazwischenliegt.

Dafür bekommst Du jedoch einen vollwertigen, 10 Jahre gültigen Reisepass mit elektronischem Chip. Zahlen musst Du eine Zusatzgebühr, schließlich ist es ja „Express“.

Beantrage einen vorläufigen Personalausweis oder Reisepass

Hierbei geht es wesentlich schneller, das Dokument hat allerdings keine so lange Gültigkeit. Normalerweise bekommst Du von der Passbehörde binnen weniger Stunden einen 3 Monate gültigen vorläufigen Personalausweis beziehungsweise einen einjährig gültigen grünen (vorläufigen) Reisepass ausgestellt. Letzterer enthält jedoch keinen mit Fingerabdrücken und Lichtbild gespeicherten Chip, was nicht in allen Ländern anerkannt wird. Ob das so ist oder nicht, kannst Du unter dem Punkt „Einreisebestimmungen“ für das jeweilige Land in Erfahrung bringen.

Zur Not: Erstelle einen Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Es kann sein, dass Du entweder Deinen Ausweis erst unterwegs verlierst oder gestohlen bekommst, beziehungsweise, dass Du ihn erst unmittelbar vor der Abreise vermisst und es gerade Wochenende ist. In allen diesen Fällen ist die zuständige Passbehörde nicht sofort erreichbar. Eine – für meine Begriffe nicht ganz befriedigende, weil in manchen Situationen komplizierte und von nicht allen Ländern anerkannte – Möglichkeit besteht: Die Bundespolizei könnte einen „Reiseausweis als Passersatz“ – kurz RaP – ausstellen. Die Bundespolizei – einigen von uns besser bekannt als Bundesgrenzschutz (BGS) – findest Du unter anderem auch an Grenzübergängen. Dazu benötigst Du jedoch einen amtlichen Lichtbildausweis im Original, was schwierig ist, wenn Du nur einen Pass hattest und der nicht vorhanden ist. Mit etwas Glück funktioniert es mit dem Führerschein, der ist zwar ein Lichtbildausweis, aber kein amtlicher.

Passersatzpapiere kannst du übrigens auch elektronisch bei der Bundespolizei beantragen.

Aber bitte informiere dich zuvor, in welchen Ländern ein derartiger Passersatz nicht anerkannt wird.

Verlust des Führerscheins oder der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

In all den vielen Jahrzehnten wollte noch nie jemand meinen Führerschein sehen, außer letztens beim Tausch des alten in den neuen, fälschungssicheren. Wenn Du Dich hierzu näher informieren willst, dann ließ unseren Beitrag zum Führerschein-Umtausch.

Den Fahrzeugschein musste ich da schon häufiger – beispielsweise in Werkstätten, beim Kauf einer Go-Box etc. – vorweisen. Was also tun, wenn einer der beiden Dokumente oder gar beide während des Urlaubs abhandenkommen?

Zunächst einmal muss Dir klar sein, dass ein Führerschein kein Ausweispapier ersetzt (Die Zulassungsbescheinigung Teil I erst recht nicht, denn diese muss ja sowieso nicht zwangsläufig auf Dich laufen, selbst wenn Du das Fahrzeug fährst.). Warum? Ganz klar: Ausweise – Reisepass wie auch Personalausweis – müssen in regelmäßigen Abständen verlängert werden, da das biometrische Passfoto irgendwann nicht mehr aktuell ist. Das trifft auf den Führerschein nicht zu, der gilt generell lebenslang (Abgesehen von der aktuellen „Tauschaktion“.).

Ist Dein Führerschein im Ausland verloren gegangen, so musst Du den Verlust keiner diplomatischen Vertretung wie Konsulat oder Botschaft melden. Gleiches gilt natürlich auch für den Fahrzeugschein. Einen Diebstahl solltest Du jedoch immer der örtlichen Polizei melden, um auch hier Missbrauch vorzubeugen.

Eine Neubeantragung beider Papiere kann erst nach Rückkehr geschehen, denn Dein Führerschein kann nur von der Führerscheinstelle Deines Hauptwohnsitzes, Deine Zulassungsbescheinigung Teil I nur von der Kfz-Zulassungsstelle ausgestellt werden. Was den Führerschein anbelangt, so erhältst Du zunächst einen vorläufigen Führerschein oder einen Übergangsführerschein und später einen Kartenführerschein, sprich den Ersatzführerschein.

Keine Angst, wenn Du ohne Führerschein unterwegs sein solltest, Du riskierst kein Strafverfahren, denn Deine Fahrerlaubnis besteht auch ohne das Dokument. Allerdings handhaben es verschiedene Länder mal wieder unterschiedlich.

Wirst Du jedoch auf deutschen Straßen bei einer Kontrolle beim Fahren ohne Führerschein angehalten, kann es sein, dass Du eine Verwarnung von 10 Euro ausgesprochen bekommst. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, am Urlaubsort, wo Du den Verlust gemeldet hast, eine polizeiliche Diebstahlsanzeige oder ähnliches ausstellen zu lassen, um diese bei Kontrollen vorweisen zu können.

Übrigens: Wenn Du mit Deinem Wohnmobil einen Anhänger ziehen möchtest, benötigst Du den Anhängerführerschein B96.

Zusammenfassung und Fazit:

Bereits vor der Reise unbedingt eine Kopie aller Papiere anfertigen und getrennt von den Originalen aufbewahren. Das gilt im Übrigen nicht nur für Ausweise, Führerschein und Fahrzeugpapiere, sondern auch für alle anderen Reisedokumente wie z.B. Buchungsbestätigungen für Campingplätze.

Bei Verlust oder Diebstahl nicht in Panik geraten, sondern systematisch suchen und Verlust melden, um Missbrauch zu verhindern. Und immer daran denken: auch wiedergefundene Dokumente müssen gemeldet werden.

Die Online-Ausweisfunktion solltest Du bei Verlust sofort sperren lassen. Bei Verlust oder Nichtauffindbarkeit vor Deiner Abreise sofort beim Bürgeramt melden und kurzfristig erhältliche Ausweispapiere beantragen.

Am besten aber natürlich gar nicht erst verlieren und dafür sorgen, dass die Papiere sicher verstaut und jederzeit griffbereit sind. Gegen Dokumenten-Diebstahl kann man sich übrigens auch im Wohnmobil teilweise und vorbeugend schützen: Safes sind bei neueren großen Modellen teilweise schon Standard. Diese sind so verbaut, dass Diebe nur mit sehr großem Aufwand an den Inhalt kommen können. Das bedeutet “Zeit”, die die Diebe nicht haben werden!

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