Für viele Reisende ist der Reisepass das wichtigste Dokument, das sie besitzen. Es ermöglicht ihnen, in andere Länder zu reisen und dient als Identitätsnachweis. Wenn jedoch der Reisepass verloren geht oder gestohlen wird oder aufgrund von Einschränkungen bei der Beantragung eines Reisepasses nicht erhältlich ist, benötigen Reisende möglicherweise eine Alternative. Hier kommt der Reiseausweis als Passersatz (RaP) ins Spiel.

Was ist der Reiseausweis als Passersatz?

Ein Reiseausweis als Passersatz (RaP) ist ein amtliches Dokument, das als Ersatz für einen Reisepass dient. Der RaP wird in Deutschland vom Bundesverwaltungsamt ausgestellt und gilt nur für eine begrenzte Zeit. Er wird in der Regel dann ausgestellt, wenn der Antragsteller seinen Pass verloren oder gestohlen hat oder wenn er aufgrund von Einschränkungen keinen Reisepass beantragen kann.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein RaP kein vollständiger Ersatz für einen Reisepass ist und nicht in allen Ländern akzeptiert wird.

Wer benötigt einen Reiseausweis als Passersatz?

Reisende, die aufgrund von verlorenen, gestohlenen oder beschädigten Reisepässen oder aufgrund von Einschränkungen bei der Beantragung eines Reisepasses keinen Reisepass besitzen, benötigen möglicherweise einen Reiseausweis als Passersatz, um zu reisen.

Welche Voraussetzung müssen für die Beantragung eines RaP erfüllt sein?

Um einen RaP zu erhalten, muss der Antragsteller einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt stellen und eine Reihe von Dokumenten vorlegen. Um einen RaP zu erhalten, muss der Antragsteller deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis oder ein anderer amtlicher Ausweis sowie Nachweise über die Reisebedingungen, die den Antrag auf einen RaP begründen.

Wenn der Antragsteller seinen Pass verloren oder er gestohlen wurde, muss er dies unverzüglich bei der Polizei anzeigen und eine Verlustanzeige vorlegen. Wenn der Antragsteller aufgrund anderer Umstände keinen Reisepass beantragen kann, muss er diese Umstände ebenfalls nachweisen.

Die Gebühren für den Reiseausweis als Passersatz (RaP) betragen 37,50 Euro. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu zwei Wochen.

Wie lange ist der Reiseausweis als Passersatz gültig?

Der Reiseausweis als Passersatz ist in der Regel für eine begrenzte Zeit gültig. In Deutschland beträgt die Gültigkeit in der Regel ein Jahr, in einigen Fällen auch nur sechs Monate. Es ist jedoch möglich, dass die Gültigkeitsdauer je nach Land, in dem der Reiseausweis ausgestellt wurde, unterschiedlich ist. Es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt über die spezifischen Bestimmungen des betreffenden Landes zu informieren.

Welche Länder können mit dem Reiseausweis als Passersatz bereist werden?

Mit einem Reiseausweis als Passersatz können folgende Länder bereist werden:

  • Alle EU-Mitgliedstaaten
  • EWR-Staaten: Island, Norwegen, Liechtenstein
  • Schweiz
  • Türkei
  • Albanien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Serbien

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Einreisebedingungen und Anforderungen für Reisedokumente je nach Land und Reisezweck variieren können. Vor einer Reise sollte man sich daher immer über die aktuellen Bestimmungen informieren und gegebenenfalls rechtzeitig ein Visum beantragen.

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