Über die Definition eines „Wohnmobils“ habe ich mich bereits im Artikel zum Thema „Wichtige gesetzliche Regelungen fürs Wohnmobil“ ausgelassen. Hauptknackpunkt ist dabei, dass Wohnmobil nicht gleich Wohnmobil ist, da es auf die Zulassung infolge der Gewichtsklasse ankommt, um von der StVO und somit vom Bußgeldkatalog als PKW oder als LKW eingestuft zu werden.

In diesem Beitrag möchte ich dir vor Augen führen, wie die aktuellen Strafmaßnahmen – Verwarnungen, Geldbußen, Führerscheinentzug, Stilllegung des Fahrzeuges etc. – laut geltendem Bußgeldkatalog aussehen können, falls du dir eine Übertretung „erlaubst“. Einige der genannten Vergehen und die daraus resultierenden Sanktionen betreffen jedoch nicht nur alleine Wohnmobilfahrer. Diesbezüglich habe ich (Ist natürlich subjektiv!) dahingehend selektiert, aufzunehmen, was auch für uns wichtig sein könnte.

Alle genannten Strafmaßnahmen beziehen sich selbstverständlich ausschließlich auf Deutschland. In anderen Ländern können die auferlegten Sanktionen (viel) gravierender ausfallen, jedoch gibt es aus dem Ausland keine Punkte.

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So hoch ist die Strafe bei Fahren mit Alkohol

Das Missachten der Alkohol-Promillegrenze von 0,5 ‰ als Höchstgrenze kann dich ab 500 Euro sowie 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot ab einem Monat kosten. Allerdings ist auch eine Sanktion bereits ab 0,3 ‰ möglich, wenn du dich als Fahrer eines Fahrzeuges – also auch eines Wohnmobils – auffällig verhältst, den Verkehr gefährdest oder gar in einen Unfall verwickelt bist.

Zur Info: Man nimmt als Richtwerte an, dass eine weibliche Person von ca. 60 kg Körpergewicht nach dem Konsum von eineinhalb Flaschen Bier à 0,33 l mit 4,8 Vol. % normalerweise 0,5 ‰ aufweist. Eine männliche Person von etwa 70 kg Körpergewicht  benötigt dafür knapp zwei Flaschen des gleichen Biers.

Was für eine Strafe bekommt man wenn man ohne passenden Führerschein fährt?

Dieses ist ein sehr komplexer, situationsabhängiger Tatbestand und kann von mir hier nicht ausführlich behandelt werden. Wichtig sind jedoch folgende Informationen:

Kannst du bei einer Kontrolle keinen (Original)Führerschein vorzeigen – Handy-Foto oder Kopie werden nicht anerkannt –, kostet es dich 10 Euro. Selbstverständlich muss das Original so schnell wie möglich bei der entsprechenden Behörde vorgezeigt werden.

Solltest du beim Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (Das ist gleichbedeutend mit „Fahren ohne Fahrerlaubnis“!) oder schlimmer noch beim Fahren trotz verhängtem Fahrverbot erwischt werden, tritt § 21 des StVG in Kraft und du musst mit einer Geld- oder gar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“ bedeutet hier auch, dass du nicht den erforderlichen Führerschein für ein Wohnmobil einer bestimmten Gewichtsklasse beziehungsweise fürs Ziehen eines entsprechenden Anhängers besitzt. Mehr Informationen zum Thema findest du hier: Wohnmobil Führerschein: welche Regeln gelten aktuell in Deutschland?

  • Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis bringen dir zudem 3 Punkte in Flensburg ein.
  • Selbst Haftpflicht- und sogar die Rentenversicherungsansprüche erloschen.
  • Sogar der Wohnmobil-Halter ist in der Verantwortung, wenn er jemanden bittet oder gar Anordnung gibt, ohne (passende) Fahrerlaubnis zu fahren. Das kann ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten oder aber eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen einbringen.

Ausführlicher Erklärungen zum Thema Führerschein findest du bei bussgeld-info.de

Kosten fürs Falschparken

Die Sanktionen für falsches Parken, also in unserem Fall auch die Missachtung der Zusatzzeichen, sind sehr unterschiedlich und vor allem situationsbedingt geregelt. Geldbußen können zwischen 10 Euro und 110 Euro liegen, ebenso ist zusätzlich ein Punkt in Flensburg denkbar. Schlimmstenfalls wird dein Fahrzeug auf deine Kosten abgeschleppt.

Zu diesem komplexen Thema findest du mehr im Beitrag: Wohnmobil richtig parken

Auschnitt des Bußgeldkatalogs für Geschwindigkeitsübertretungen

Das Strafmaß für Geschwindigkeitsübertretungen ist gestaffelt, wobei eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts teurer ist als eine außerorts. Ferner fallen die verhängten Bußgelder und sonstige Sanktionen für Wohnmobile über 3,5 t höher aus als für solche unter 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.

Hier ein kleiner Ausschnitt aus den Sanktionen, die dich erwarten:

Überschreitung< 3,5t innerorts> 3,5t innerorts< 3,5t außerorts> 3,5t außerorts
bis 10 km/h30€40€20€30€
16-20 km/h70€160€ & 1 Punkt60€140€ & 1 Punkt
21-25 km/h115€ & 1 Punkt175€ & 1 Punkt100€ & 1 Punkt150€ & 1 Punkt
31-40 km/h260€ & 2 Punkte & 1 Monat Fahrverbot340€ & 2 Punkte & 2 Monate Fahrverbot200€ & 1 Punkt255€ & 2 Punkte & 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h560€ & 2 Punkte & 2 Monate Fahrverbot480€ & 2 Punkte & 1 Monat Fahrverbot
ab 61 km/h800€ & 2 Punkte & 3 Monate Fahrverbot700€ & 2 Punkte & 3 Monate Fahrverbot
ab 71 km/h800€ & 2 Punkte & 3 Monate Fahrverbot700€ & 2 Punkte & 3 Monate Fahrverbot

Bist du Führerscheinneuling, musst du zu den ausgesprochenen Sanktionen ab einer Übertretung von 21 km/h noch eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und einem kostenpflichtigen Aufbauseminar rechnen.

Eine genaue Tabelle findest du bei sos-verkehrsrecht.de

Strafen bei Handy am Steuer

Auch hier wieder eine allgemeingültige Regelung sowie ein allgemeingültiges Strafmaß. Wohnmobilfahrer sieht man am Steuer immer noch häufig telefonieren. Sie sind viel unterwegs und möchten sowohl geschäftliche Telefonate als auch private gerne von unterwegs aus führen. Aber die Handynutzung während der Fahrt ist nicht nur gefährlich, sondern kostet dich auch ab 100 Euro aufwärts sowie einen Punkt in Flensburg.

Das kriegst du fürs Missachten des Durchfahrverbots

Missachtest du das Verkehrsschild 253 – Durchfahrverbot für alle Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht –, so kostet das dich 100 Euro Strafe.

Nicht angeschnallt sein

Für Wohnmobile unterschiedlicher Gewichtklassen und Baujahre gelten verschiedene Anschnallpflichten. Für nicht angeschnalltes Fahren – Gilt übrigens auch für alle Mitfahrer! – gibt es Geldbußen ab 30 Euro aufwärts.

Strafen beim Wohnmobil für Überladung

Immer wieder glauben Wohnmobilfahrer – besonders die, die ein Fahrzeug lenken, das unter 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht zugelassen ist – sie seien bestimmt nicht überladen. Ich rate jedem, einmal voll beladen auf die Waage zu fahren. Und eigentlich auch jedem größeren Wohnmobil ab 7 m Länge zu einer Auflastung.

Fährst du überladen, warten folgende Strafen auf dich:

  • ab 5% Überladung 10 Euro
  • ab 10% Überladung 30 Euro
  • ab 20% Überladung 95 Euro & ein Punkt in Flensburg
  • ab 25% Überladung 140 Euro & ein Punkt in Flensburg
  • ab 30% Überladung 235 Euro & ein Punkt in Flensburg

Übrigens liegen in anderen europäischen Ländern die Strafen wegen Überladung wesentlich höher – teils bis zu einer Höchststrafe von 5.000 Euro. Auch besteht häufig sogar eine Null-Toleranz-Grenze bezüglich der Überladung.

Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle

Wir alle wissen, dass es gerade mit dem Wohnmobil in Städten – nicht zu vergessen die engen Straßen sowie die ungewöhnliche Parksituation in südlichen Ländern – aber auch auf Camping- und Stellplätzen häufig sehr eng zugeht. Da kann es schnell mal passieren, dass du ein anderes Fahrzeug touchierst. Brenzlig wird es, wenn niemand in dem betreffenden Fahrzeug sitzt und auch weit und breit niemand zu sehen ist, der den Vorfall beobachtet haben könnte.

Leider ist mir schon selbst ein paar Mal ein kleinerer Lackschaden zugeführt worden, und der Unfallverursacher hat sich einfach „verdünnisiert“. Von Gesetzes wegen ist das Fahrerflucht, auch wenn es hier namentlich nicht so genannt wird.

Im § 142 des StGB (Strafgesetzbuch) wird dieses Delikt als  „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ bezeichnet. Gemeint ist damit, dass du dich vom Unfallort entfernt hast,

  • ohne deine Personalien und die Fahrzeugdaten anzugeben, und auch der Unfallhergang wurde nicht festgestellt.
  • ohne eine „angemessene“ Zeit abzuwarten, damit deine Angaben aufgenommen werden könnten.

Richtig wäre, auf den beteiligten Fahrzeugbesitzer beziehungsweise -fahrer zu warten oder aber die Polizei zu informieren. Letzteres muss – solltest du nach der „angemessenen“ Wartezeit weiterfahren – binnen 24 Stunden geschehen. Was hierbei „angemessen“ bedeutet, habe ich nirgendwo gefunden. Ein Zettel mit deinen Kontaktdaten hinter der Windschutzscheibe des Unfallgegners reicht nicht zu deiner Entlastung aus, das heißt, er schützt dich nicht vor einer Strafe wegen „Fahrerflucht“.

Das Strafmaß für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wird laut § 142 Abs. 1 StGB festgelegt und kann – je nach Situation und Schaden – eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder gar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zur Folge haben. In schweren Fällen kann sogar ein Fahrverbot oder gar der Führerscheinentzug ausgesprochen werden.

Sonstige Vergehen mit nachfolgenden Geldbußen

  • Kinder nicht (ausreichend) gesichert 60 Euro/Kinder nicht (ausreichend) gesichert mit Gefährdung:  70 Euro
  • Fahren ohne Zulassung: 70 Euro
  • TÜV bzw. HU-Frist um mehr als 8 Monate überzogen: 60 Euro
  • Verstoß gegen Ladungssicherungspflicht: 60 Euro
  • Verstoß gegen die Winterreifenpflicht: 60 Euro

Hier kommst du mit lediglich einer Geldstrafe davon:

  • Einfahrt in eine Umweltzone ohne Umweltplakette: 100 Euro
  • Abgedecktes/verdecktes Kennzeichen: 65 Euro

Bußgelder und Bußgeldbescheide: Das solltest du beachten

Du solltest unbedingt wissen, dass du einen erhaltenen Bußgeldbescheid zeitnah auf Richtigkeit überprüfen solltest. Es ist ebenfalls wichtig zu beachten, dass du den Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten nach deinem Verstoß erhalten musst, da er sonst verjährt. Zudem hast du das Recht, einen formlosen Einspruch gegen den Bescheid zu erheben. Wenn du einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhältst, sollten dir bewusst sein, dass die Zahlungsbedingungen unterschiedlich sein können. Leider sind diese Bußgeldbescheide oft in der jeweiligen Landessprache verfasst, was zusätzliche Unannehmlichkeiten bereiten kann.

Verkehrsschilder-Guide für Wohnmobilisten: So bist Du immer sicher Unterwegs!

Strafen und Bußgelder gehen Hand in Hand mit unseren Schildern im Straßenverkehr. Dort gibt es einige wichtige Exemplare, die du als Wohnmobilist kennen solltest. Informiere dich in diesem Beitrag.

Häufige Fragen zum Thema Strafen beim Wohnmobil

Das Missachten der Alkohol-Promillegrenze von 0,5 ‰ als Höchstgrenze kann dich ab 500 Euro sowie 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot ab einem Monat kosten. Allerdings ist auch eine Sanktion bereits ab 0,3 ‰ möglich, wenn du dich als Fahrer eines Fahrzeuges – also auch eines Wohnmobils – auffällig verhältst, den Verkehr gefährdest oder gar in einen Unfall verwickelt bist.

Die Sanktionen für falsches Parken, also in unserem Fall auch die Missachtung der Zusatzzeichen, sind sehr unterschiedlich und vor allem situationsbedingt geregelt. Geldbußen können zwischen 10 Euro und 110 Euro liegen, ebenso ist zusätzlich ein Punkt in Flensburg denkbar. Schlimmstenfalls wird dein Fahrzeug auf deine Kosten abgeschleppt.

Fährst du überladen, warten folgende Strafen auf dich:

  • ab 5% Überladung 10 Euro
  • ab 10% Überladung 30 Euro
  • ab 20% Überladung 95 Euro & ein Punkt in Flensburg
  • ab 25% Überladung 140 Euro & ein Punkt in Flensburg
  • ab 30% Überladung 235 Euro & ein Punkt in Flensburg

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