Wenn man ein Fahrzeug besitzt, ist es erforderlich, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein zu besitzen. Der Fahrzeugschein stellt ein bedeutendes Dokument dar, welches umfassende Informationen über das jeweilige Fahrzeug beinhaltet.

Was ist ein Fahrzeugschein?

Der Fahrzeugschein ist ein Dokument, das von der Zulassungsbehörde ausgestellt wird. Er enthält Informationen über das Fahrzeug, den Halter und die Zulassung. Der Fahrzeugschein ist in zwei Teile unterteilt: den Teil 1 und den Teil 2.

Was steht im Fahrzeugschein?

Im Fahrzeugschein stehen verschiedene Informationen, darunter:

Allgemeine Informationen:

Technische Informationen:

Halterinformationen:

  • Name und Anschrift des Halters
  • Datum der Erteilung der Zulassung
  • Zulassungsbehörde

Wie lange ist der Fahrzeugschein gültig?

Der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat keine begrenzte Gültigkeitsdauer und bleibt somit so lange gültig, bis sich Änderungen an den Informationen ergeben. Bei Veränderungen, wie z.B. einem Halterwechsel oder der Änderung von technischen Daten, muss der Fahrzeugschein aktualisiert werden.

Was ist der Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Fahrzeugschein?

Der alte Fahrzeugschein (auch Fahrzeugbrief genannt) wurde bis zum Jahr 2005 ausgestellt. Er wurde durch den neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ersetzt. Der neue Fahrzeugschein hat das gleiche Format wie eine Kreditkarte und enthält alle wichtigen Informationen über das Fahrzeug.

Was ist zu tun, wenn der Fahrzeugschein verloren geht?

Wenn der Fahrzeugschein verloren geht, ist ein Ersatz-Fahrzeugschein bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen. Hierfür sind der Personalausweis oder Reisepass sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) vorzulegen. In der Regel entstehen Kosten in Höhe von etwa 30 Euro für den Ersatz-Fahrzeugschein.

Was ist zu tun, wenn der Fahrzeugschein gestohlen wurde?

Wenn der Fahrzeugschein gestohlen wird, ist es ratsam, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Im Anschluss daran ist ein Ersatz-Fahrzeugschein zu beantragen. Für diesen Antrag werden die Anzeige bei der Polizei sowie der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) benötigt. Die Kosten für den Ersatz-Fahrzeugschein belaufen sich in der Regel auf etwa 30 Euro.

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