Seit Langem ist die Luftverschmutzung von tödlichen Abgasen in Deutschland und Europa ein zentrales Thema im Bereich des Umweltschutzes. Abgasnormen und Umweltzonen sollen in Gebieten mit einem hohen Verkehrsaufkommen den Ausstoß von umwelt- und gesundheitsschädlichen Emissionen reduzieren. Welche Schadstoffklassen es gibt und wie sich diese auf Wohnmobilbesitzer auswirken, zeigt der folgende Artikel.

Was bedeutet die Schadstoffklasse bei Wohnmobilen?

Bei Wohnmobilen kommt vorrangig Diesel als Kraftstoff zum Einsatz. Aus diesem Grund zählen Wohnmobile zu einer Fahrzeuggattung, welche von den 2018 eingeführten Diesel-Fahrverboten besonders betroffen sind.

In welchen Regionen das Einfahren mit dem Wohnmobil verboten ist, entscheidet im Einzelfall die Schadstoffgruppe des Fahrzeugs. Die Nutzung von Diesel ist bei Wohnmobilen mit einigen Vorteilen verbunden. Der Kraftstoff zeichnet sich im Vergleich zu Benzin durch einen günstigeren Literpreis und einer höheren Energiedichte von bis zu 15 % aus. Allerdings ist neben den positiven Aspekten der Ausstoß des giftigen Reizgases Stickstoffdioxid (NO²) als großer Nachteil zu betrachten.

Da sich dieses Oxidationsmittel negativ auf die Luftqualität auswirkt, sowie eine Schädigung der Atemwege hervorruft, gelten bestimmte Grenzwerte. Um die damit einhergehende Luftverschmutzung zu vermeiden, hat die Europäische Union einen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter festgelegt.

Erfüllt ein Fahrzeug diese Anforderungen nicht, besteht ein Fahrverbot für Regionen oder Stadtbezirke, die als Umweltzone deklariert sind.

Auswirkungen der Regelungen auf den Campingurlaub

Obwohl sich die entsprechenden Gebiete im Alltag mit Umleitungen umfahren lassen, stellen diese Einschränkungen im Urlaub ein Problem dar. Demzufolge ist es möglich, dass bestimmte Camping- oder Stellplätze nicht erreichbar sind oder für komplette Städte ein Fahrverbot besteht.

Wohnmobile mit einer grünen Feinstaubplakette sind von Fahrverboten ausgenommen und dürfen jede Umweltzone uneingeschränkt durchfahren. Hierbei gilt ein geregelter Katalysator bei Benzinmotoren und ein Partikelfilter bei Dieselfahrzeugen, welcher sich innerhalb der für die Euro 4 Norm geltenden Grenzwerte befindet, als Voraussetzung.

Schwieriger verhält es sich bei alten Modellen, welche die Anforderungen der Abgasnorm nicht erfüllen und keine Umweltplakette erhalten. Für diese Wohnmobile ist das Befahren von Umweltzonen verboten. In diesem Fall haben Fahrzeughalter die Möglichkeit, technische Umrüstungen vorzunehmen. Sind die Umbauten zur Erfüllung der Abgasnorm nicht umsetzbar oder wirtschaftlich untragbar, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Hierfür gelten bestimmte Voraussetzungen, deren Prüfung ein amtlich anerkannter Sachverständiger durchführt. Die mit dem Beantragungsprozess verbundenen Kosten und Gebühren fallen nach Stadt- oder Landkreis unterschiedlich hoch aus. Als beste Lösung, um den Regelungen der Abgasnorm zu entgehen, gilt der Einsatz von Hybridantrieben und Elektro-Motoren. Jedoch stecken die umweltfreundlichen Technologien aufgrund der geringen Reichweite und der schwachen Infrastruktur vorerst in den Kinderschuhen. Zusätzlich wirkt sich ein umweltfreundliches Fahrzeug positiv auf die Steuerlast aus.

Die Art des Verbrennungsmotors sowie der Schadstoffausstoß sind entscheidende Parameter zur Berechnung der Kfz-Steuer. Infolgedessen hat eine hohe Euronorm steuerliche Vorteile von bis zu 50 % zur Folge.

Welche Schadstoffklassen gibt es?

Die Schadstoffklasse beschreibt im Rahmen der Abgasnorm den Emissionsausstoß von Kraftfahrzeugen. Im Zuge der Hauptuntersuchung erfolgt die Einteilung eines Fahrzeugs in die Schadstoffklasse 1, 2, 3, 4, 5 oder 6. Diese Kategorisierung basiert auf die Ermittlung von bestimmten Grenzwerten in Bezug auf den Ausstoß von Kohlenstoffmonoxid (CO), Stickstoffoxiden (NOx), Kohlenwasserstoffen (HC) und Partikeln (PM). Die ermittelte Schadstoffbelastung ist in Form einer Umweltplakette, auch Schadstoffgruppe oder Feinstaubplakette genannt, gekennzeichnet.

Für Fahrzeuge, die der Schadstoffgruppe Euro 0 und Euro 1 zugeordnet sind, ist keine Feinstaubplakette vorgesehen. Die Umweltplakette befindet sich im unteren Bereich der Windschutzscheibe. An den Farben rot, gelb und grün ist der jeweilige Abgasstandard zu erkennen. Zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit gibt es derzeit 56 Umweltzonen in Deutschland.

Die Feinstaubplakette gibt Aufschluss darüber, welche Regionen ein Fahrzeug durchfahren darf. Demnach gelten in einigen Gebieten Fahrverbote für Motoren, die einer niedrigen Schadstoffgruppe zugeordnet sind.

Welche Schadstoffklasse hat mein Wohnmobil?

Um herauszufinden, in welche Abgasnorm das Fahrzeugmodell klassifiziert ist, genügt ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Dort ist im Feld Nummer 14 die Emissionsschlüsselnummer der nationalen Emissionsklasse hinterlegt. Die letzten zwei Ziffern der Schlüsselnummer geben Aufschluss darüber, in welche Abgasnorm das Fahrzeug eingeteilt ist. Handelt es sich um die Euro 5 oder Euro 6 Norm, ist diese mit einer vierstelligen Buchstaben- und Zahlenkombination gekennzeichnet.

Bei alten Fahrzeugmodellen mit einer Erstzulassung vor dem 01.10.2005 ist die Emissionsschlüsselnummer links oben in dem Bereich “Schlüsselnummer zu 1” vermerkt. Grundsätzlich gilt, je niedriger die Euronorm ausfällt, desto höher ist der Schadstoffausstoß des Fahrzeugs.

Die folgende Zuordnungstabelle liefert eine Übersicht aller Schadstoffklassen und deren Emissionsschlüsselnummern.

  • Euro 1: 01, 02, 03, 04, 09, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 21, 22, 77
  • Euro 2: 25, 26, 27, 28, 29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
  • Euro 3: 30, 31, 36, 37, 42, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61
  • Euro 4: 32, 33, 38, 39, 43, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70
  • Euro 5: 35A0 bis 35M0
  • Euro 6: 36N0 bis 36Y0
  • Andere Schadstoffklassen: 00, 05,06,07,08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88

Siehe dazu auch folgenden interessanten Artikel in unserem Magazin:

Crit´Air: die französische Umweltplakette

Wer nach oder auch nur durch Frankreich fährt, benötigt für einige Örtlichkeiten das „Certificat qualité de l’air“, kurz „Crit’Air“, die französische Umweltplakette. Alles Weitere dazu findest Du in diesem Artikel.

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