Wer nach oder auch nur durch Frankreich fährt, benötigt für einige Örtlichkeiten das „Certificat qualité de l’air“, kurz „Crit’Air“, die französische Umweltplakette.

Wahrscheinlich ziert deine Frontscheibe sowieso schon eine Umweltplakette, aber leider versagt auch bei diesem Thema wieder die europäische „Einheit“: Die deutsche Umweltplakette gilt nicht in Frankreich – und umgekehrt…

Was bedeutet Crit‘Air?

Bei der Crit’Air handelt es sich um eine Vignette, deren verpflichtende Anbringung seit Juli 2016 für Franzosen und seit April 2017 auch für ausländische Fahrzeuge eingeführt wurde.

Nur mit der Crit’Air an deinem Fahrzeug darfst du eine der ausgewiesenen Umweltzonen befahren (also ähnlich wie bei uns). Hintergedanken bei der Einrichtung der Umweltzonen –  und somit der Einführung der Umweltplakette – waren:

  • die Luftverschmutzung zu reduzieren,
  • die Franzosen zum Kauf energieeffizienter Fahrzeuge anzuregen.

Zurzeit sind von der Umweltverschmutzung besonders Städte, Großgemeinden sowie Ballungsgebiete betroffen. Temporär richten sogar ganze Départements befristete Umweltzonen ein, so dass du vor Reiseantritt nicht wirklich sagen kannst, ob du durch ein Gebiet fährst, wo die Crit’Air verpflichtend ist.

Folglich:  Sicher ist sicher, besorge dir in jedem Fall eine Vignette.

Wo besteht Umwelt-Vignetten-Pflicht in Frankreich?

Momentan gilt eine anhaltende Vignettenpflicht für folgende Städte:

  • Marseille–Aix-en-Provence
  • Grenoble
  • Lille
  • Lyon
  • Montpellier-Méditerranée
  • Nice Côte d’Azur
  • Paris & Großraum*
  • Reims
  • Rouen-Normandie
  • Saint-Ètienne
  • Strasbourg
  • Toulon-Provence-Méditerranée
  • Toulouse

* Auf der Péripherique, dem Autobahnring rund um Paris, dürfen alle Fahrzeuge unterwegs sein, innerhalb des Rings jedoch nur die mit entsprechender Crit’Air. Zudem gelten innerhalb von Paris bestimmte Zeitvorgaben, wann wo wer fahren darf.

Angedacht ist, ab 2025 in allen Großräumen mit mehr als 150.000 Einwohnern ständige Umweltzonen einzurichten. Das betrifft unter anderem Bordeaux, Montpellier, Nantes, Le Havre, Metz und einige mehr.

Ferner sollen generell bei hoher Luftverschmutzung temporär eingerichtete Umweltzonen ausgerufen werden.

Wie sehen die verschiedenen Crit’Air-Vignetten aus?

Es gibt sechs farblich unterschiedliche Crit’Air-Vignetten. Alle sind rund, haben einen Durchmesser von 70 mm und am oberen Rand die Aufschrift „Crit’Air“ sowie unten „République Française“. In der Mitte findest du eine weiße Ziffer von 1 bis 5, die die jeweilige Schadstoffklasse anzeigen. Die ist wohlgemerkt nicht identisch mit der Euronorm. Lediglich eine grüne Plakette für Elektromobile (mit einem symbolisierten E-Auto) hat keine Ziffer. Ferner gibt es ein weißes Feld, auf dem dein KFZ-Kennzeichen vermerkt ist. Zudem besitzt jede Crit’Air-Vignette einen 2D-DOC-Datamatrix-Code, der individualisiert ist, um bei Kontrollen schneller auf Richtigkeit überprüft werden zu können.

critair-franzoesische-umweltplakette
Farben der Crit´Air, Bildquelle: https://www.certificat-air.gouv.fr/

Im Folgenden eine Auflistung der Vignetten, wobei ich mich aus gegebenem Anlass hauptsächlich auf Wohnmobile beziehe (von denen die meisten wohl Dieselfahrzeuge sind):

Grüne Crit‘Air (Kategorie 0 bzw. E-Auto-Piktogramm)

Betrifft emissionsfreie Fahrzeuge wie 100%ige Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge

Violettfarbene Crit‘Air (Kategorie 1)

Betrifft:

  • mit Erd- oder Autogas betriebe Fahrzeuge sowie Hybridfahrzeuge
  • leichte, benzinbetriebene Nutzfahrzeuge (Wohnmobile unter 3,5 t) mit Euro 5 & 6; Erstzulassung ab dem 01.01.2011
  • benzinbetriebene Wohnmobile über 3,5 t (Euro 6) mit Erstzulassung ab dem 01.01.2014

Gelbe Crit‘Air (Kategorie 2)

Betrifft:

  • benzinbetriebene Wohnmobile unter 3,5 t mit Euro 4 sowie Erstzulassung zwischen dem 01.01.2006 und dem 31.12.2010
  • Diesel-Wohnmobile unter 3,5 t mit Euro 5 & 6 sowie Erstzulassung ab dem 01.01.2011
  • benzinbetriebene Wohnmobile über 3,5 t mit Euro 5 sowie Erstzulassung zwischen dem 01.10.2009 und dem 31.12.2013
  • Diesel-Wohnmobile über 3,5 t mit Euro 6 sowie Erstzulassung ab dem 01.01.2014

(Noch) dürfen diese Fahrzeuge, je nach Stadt, in vielen Umweltzonen fahren.

Orangefarbene Crit‘Air (Kategorie 3)

Betrifft:

  • benzinbetriebene Wohnmobile unter 3,5 t mit Euro  2 & 3 sowie Erstzulassung zwischen dem 01.01.1997 und dem 31.12.2005
  • Diesel-Wohnmobile unter 3,5 t mit Euro 4 sowie Erstzulassung zwischen dem 01.01.2006 und dem 31.12.2010
  • benzinbetriebene Wohnmobile über 3,5 t mit Euro 3 & 4 sowie Erstzulassung zwischen dem 01.10.2001 und dem 30. 09.2009
  • Diesel-Wohnmobile über 3,5 t mit Euro 5 sowie Erstzulassung zwischen dem 01.10.2009 und dem 31.12.2013

(Noch) dürfen auch diese Fahrzeuge, je nach Stadt, in vielen Umweltzonen fahren.

Rot-braune Crit‘Air (Kategorie 4)

Betrifft:

  • Diesel-Wohnmobile unter 3,5 t mit Euro 3 sowie Erstzulassung zwischen dem 01.01.2001 und dem 31.12.2005
  • Diesel-Wohnmobile über 3,5 t mit Euro 4 sowie Erstzulassung zwischen dem 01.10.2006 und dem 30.09.2009

Diese Fahrzeuge dürfen nicht mehr in jede Umweltzone fahren.

Graue Crit‘Air (Kategorie 5)

  • Wohnmobile unter 3,5 t mit Euro 2 sowie Erstzulassung zwischen dem 01.01.1997 und dem 31.12.2000
  • Wohnmobile über 3,5 t mit Euro 3 sowie Erstzulassung zwischen dem 01.10.2001 und dem 30.09.2006

Diese Fahrzeuge dürfen die Umweltzonen nicht befahren.

Keine Umwelt-Plakette

In folgenden Fällen wird keine Umwelt-Plakette ausgestellt:

  • Wohnmobile unter 3,5 t mit Euro 1 oder ohne Euro-Norm sowie Erstzulassung bis 30.09.1997
  • Wohnmobile über 3,5 t mit Euro 1, 2 oder ohne Euro-Norm sowie Erstzulassung bis 30.09.2001

Welche Umweltzonen existieren?

Das System ist für mich – selbst für viele Franzosen, wie ich aus Gesprächen entnahm – nicht so einfach zu durchschauen und zu verstehen. Vereinfacht gesagt, unterscheidet man zwischen

  • permanent geltenden Umweltzonen und
  • temporär eingerichteten Umweltzonen

Komplizierter ist es mit den Umweltzonen-Bezeichnungen:

  • ZFE (Zone à faibles émissions) – übersetzt „Umweltzone“ – ist eine Umweltzone mit geringer Emissionsbelastung;
  • ZCR (Zone à circulation restreinte) – übersetzt „verkehrsberuhigte Zone“ – ist ebenfalls unter der Bezeichnung ZFE zu finden und bedeutet eine permanente Umweltzone;
  • ZPA (Zone de protection de l’air) – Übersetzt „Luftschutzzone“ – ist eine vorübergehende/temporäre Umweltzone.

Meistens kommt dir die Abkürzungen ZCR/ZFE unter. Auf unterschiedlichen Websites findest du jedoch auch die Bezeichnungen LEZ (Low Emission Mobility Zones für Zone mit geringer Emission) sowie ZPA-m (temporäre Umweltzone für Métropole/Großraum) oder ZPA-d (temporäre Umweltzone für Département).

Gleichgültig, welche Bezeichnung die Umweltschutzzone trägt, du benötigst eine für dein Wohnmobil zugeschnittene Vignette.

Woran sind Umweltzonen erkennbar?

Entsprechende Verkehrszeichen kennzeichnen, ebenso wie bei uns, die permanenten Umweltzonen, wobei in der Regel darunter die Farbe der benötigten Crit’Air-Vignette erkennbar ist. Schwieriger ist es bei den ZPA-Zonen, den temporär eingerichteten. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Die Ankündigung erfolgt (in der Regel einen Tag vorher) über die französischen Medien, was uns Ausländer schwieriger erreicht.
  • Mancherorts informieren digitale Straßenschilder.

Das Problem dabei ist, dass die in der Regel großflächig angelegten Umweltzonen für uns Ortsunkundige nicht immer klar eingrenzbar sind.

Tipp 1: Unter https://www.lez-france.fr/de/umweltzonen findest du, wenn du oben links das Menü aufrufst, eine Auflistung der Umweltzonen.

Tipp 2: es gibt die kostenlose Green-Zones-App, die dich über den aktuellen Umweltzonen- Stand innerhalb Europas informiert.

Welche Fahrzeuge benötigen welche Crit’Air-Vignette?

Im Prinzip benötigt jedes motorisierte Fahrzeug eine Crit’Air-Vignette, nur wenige, kaum Schadstoff ausstoßende Fahrzeuge dürfen die Zone à circulation restreinte (ZCR) befahren. Oldtimer können nach vorheriger Beantragung bei der Pariser Polizeipräfektur von der Vignettenpflicht befreit werden.

Generell erhalten folgende Fahrzeuge eine Crit‘Air:

  • Automobile mit Erstzulassung ab 1.1.1997
  • Motorräder, Quads und Trikes mit Erstzulassung ab 1.6.2000
  • leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t mit Erstzulassung ab 1.10.1997
  • LKWs und Busse mit Erstzulassung ab 1.10.2001

Wichtig: Für unser Wohnmobil entscheidend ist dessen zulässiges Gesamtgewicht.

Übrigens: Auf Hängern mitgeführte  Fahrzeuge müssen ebenfalls eine Vignette haben.

Wo und wie gibt es die Umweltplakette zu kaufen?

Du kannst die Plakette weder an französischen Tankstellen noch andernorts kaufen, sondern sie lediglich online bestellen. Am besten nutzt du dazu die Homepage des französischen Umweltministeriums (www.certificat-air.gouv.fr), die dir die Bestellung auch auf Deutsch ermöglicht.

Für den Vorgang benötigst du entweder ein gut lesbares Foto deiner Zulassungsbescheinigung oder besser noch einen Scan. Ferner musst du ein paar Daten eingeben.

Nach Abschluss inklusive Bezahlung bekommst du die Crit’Air-Vignette per Post zugeschickt.

Tipp: Es kann sein, dass du bis zu 14 Tage warten musst. Also rechtzeitig bestellen!

Sollte sie dennoch nicht vor deiner Abreise in deinem Briefkasten sein, kannst du die vorab erhaltene Auftragsbestätigung, die französische Quittung in Papierform sowie eine Kopie der entsprechenden Vignette als Beweis dafür, dass du sie bestellt hast, mit auf Reisen nehmen.

Was kostet die französische Umweltplakette?

Die Vignette kostet hier aktuell (Stand September 2022) 3,11 €; inklusive Versand sind es 4,51 €. 

Achtung: Es gibt weitere Anbieter, die allerdings eine (wesentlich) höhere Gebühr verlangen.

Wie lange und wo sind Crit’Air-Vignetten gültig?

Crit’Air-Vignetten sind zeitlich unbegrenzt und gelten für ganz Frankreich, sodass du damit so oft und so lange du magst im ganzen Land unterwegs sein kannst. Vorausgesetzt, du hast jeweils das gleiche Wohnmobil, da die Vignetten nicht übertragbar sind ( Bei der Bestellung musst du dein KFZ-Kennzeichen angeben.)

Achtung: Gültig wird die Crit’Air-Vignette erst, wenn sie an der Windschutzscheibe angebracht ist.

Wie und wo wird die Vignette befestigt?

Die französische Umweltplakette wird gut sichtbar auf die rechte oder linke Innenseite der Windschutzscheibe geklebt. Dabei darf sie keineswegs die Sicht des Fahrers beeinträchtigen. Bei den meisten deutschen Wohnmobilen klebt sie rechts über oder unter der deutschen Umweltplakette.

Ich habe keine Umweltplakette: was passiert bei Verstoß?

Wer ganz ohne oder mit einer falschen Crit’Air in eine der Umweltzonen einfährt, riskiert ein Bußgeld, welches ab 68 € aufwärts liegt. Wohnmobilbesitzer eines Fahrzeuges über 3,5 t zahlen gar 135 €. Strafe kostet es übrigens auch, wenn du ohne oder mit falscher Plakette in temporären Zonen zu plakettenpflichtigen Zeiten oder Tagen unterwegs bist. Parkst du dein Fahrzeug während dieser Zeit lediglich, bist du von der Vignettenpflicht befreit, darfst es allerdings nicht von der Stelle bewegen – auch nicht zum Ver- und Entsorgen.

Vorsicht: Zahlst du das Bußgeld nicht innerhalb 45 Tage nach Zustellung – gleichgültig, ob du daheim bist, wenn die Post kommt oder nicht – so erhöht sich die Strafe. Da werden aus 135 € gleich 375 €.

Was gibt es noch zu beachten bei der Crit´Air?

Die Crit’Air ist von deinem Wohnmobil-Kennzeichen abhängig. Das bedeutet: Bei Neukauf oder Fahrzeugwechsel muss eine neue Vignette bestellt werden.

Auch Mietmobile benötigen eine Crit’Air, sofern sie nicht schon bereits vom Vermieter oder dem Mietvorgänger angeschafft wurde. Fazit: Es kann dir passieren, dass du innerhalb kurzer Zeit mehrere Vignetten kaufen musst.

Crit’Air-Vignetten dürfen nicht von der Windschutzscheibe entfernt werden, was bedeutet, dass du bei einer Erneuerung der Windschutzscheibe – etwa bei Steinschlagschaden – eine neue Vignette kaufen musst.

Falls du Besitzer eines – europaweit anerkannten – Behinderten-Parkausweises sein solltest, benötigst du keine Crit’Air-Vignette.

Wie sieht die konkrete Klassifizierung des Wohnmobils aus?

Beim Kauf musst du zunächst dein Wohnmobil – aber auch das auf dem Anhänger mitgeführte Fahrzeug – klassifizieren.

Folgende sechs Klassifizierungsmöglichkeiten sind gegeben:

  • 100%ig elektro- und wasserstofffbetriebene Fahrzeuge
  • gasbetriebene Fahrzeuge, Plug-in-Hybride, Benzinfahrzeuge mit Euro 5 & 6, Benzin- Schwerlastkraftwagen mit Euro 6 sowie Zweiräder mit Euro 4
  • gasbetriebene Fahrzeuge, Plug-in-Hybride, Benzinfahrzeuge mit Euro 5 & 6, Benzinfahrzeuge mit Euro 4, Benzin-LKWs mit Euro 5, Dieselfahrzeuge mit Euro 5, schwere Diesel-LKWs mit Euro 6 sowie Zweiräder mit Euro 3
  • Benzinfahrzeuge mit Euro 2 & 3, Benzin-LKWs mit Euro 3 & 4, Dieselfahrzeuge mit Euro 4, Diesel-LKWs mit Euro 5 sowie Zweiräder mit Euro 2
  • Dieselfahrzeuge mit Euro 3, Diesel-LKWs mit Euro 4, Zweiräder ohne Standard ab Juni 2000 bis Juni 2004
  • Dieselfahrzeuge mit Euro 2 sowie Diesel-LKWs mit Euro 3

Zusammengefasst: Neben der entsprechenden Schadstoffklasse sind der Fahrzeugtyp und die benötigte Kraftstoffart sowie das Jahr der Erstzulassung ausschlaggebend.

Für uns bedeutet das: Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t werden PKWs gleichgestellt, solche über 3,5 t gelten als LKW.

Genaue Information findest du auch unter certificat-air.gouv.fr

Fazit: die französische Umwelt-Plakette Crit´Air

Knapp 5 € sind nicht viel, 135 € oder gar 375 € Strafe hingegen schon. Daher solltest du dir unbedingt – möglich rechtzeitig vor Fahrtantritt – eine zu deinem Wohnmobil gehörende Crit’Air-Vignette online bestellen. Am besten auf der offiziellen Seite des französischen Umweltministeriums (www.certificat-air.gouv.fr). Damit bist du auf der sicheren Seite, selbst wenn du in keine der derzeit vorhandenen Umweltzonen fahren solltest, irgendwann brauchst du sie vielleicht doch.

Toter Winkel-Aufkleber: für wen sind sie Pflicht?

Der ein oder andere wird die recht großen Warn-Aufkleber bereits im Straßenverkehr vor allem auf LKWs bemerkt haben – Aber ist so ein Toter Winkel Aufkleber auch für Wohnmobile Pflicht?

Alles darüber erfährst du in diesem Artikel!

Bildnachweis: canva.com

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