Erst letzte Woche hatte ich mein alljährliches Rendez-vous mit dem TÜV, trotz relativ neuem, stets zur Inspektion gebrachtem Wohnmobil immer wieder eine spannende – und teure – Sache. Da fragt man sich schon manchmal: Warum?

In unserem heutigen Beitrag möchten wir die Sache mit dem TÜV, hauptsächlich auf Wohnmobile bezogen, etwas näher beleuchten.

geschätzte Lesedauer für diesen Beitrag: 9 Minuten

Infos zum TÜV und seinen Untergruppen

Der „Technische Überwachungsverein“ – kurz TÜV – ist eine Organisation, deren Ursprungsgedanke auf das Jahr 1866 zurückgeht. Ihre Aufgabe ist es, die durch das Gesetz vorgeschriebenen Sicherheitskontrollen durchzuführen. Dazu gehören verschiedene Dinge, unter anderem auch Spielplätze und die Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge (HU). Letztere ist die bekannteste Aufgabe des Vereins, da beinahe jeder Erwachsene davon betroffen ist. Landläufig wird die Hauptuntersuchung auch kurz nur „TÜV“ genannt. Dem möchte ich mich im Folgenden gerne anschließen, denn jeder weiß, was damit gemeint ist.

Bei dem Technischen Überwachungsverein handelt es sich eigentlich um mehrere Vereine, die offiziell Sicherheitskontrollen durchführen dürfen. TÜV muss auch nicht zwingend der „TÜV“ sein, vielmehr existieren andere Stellen, wo du dein Wohnmobil für die technische Abnahme hinbringen kannst.

Folgende Möglichkeiten hast du:

  • TÜV (Technischer Überwachungsdienst): Bestehend aus drei großen Holding-Gesellschaften, dem TÜV Süd, dem TÜV Rheinlandund dem TÜV Nord, sowie zwei konzernunabhängigen, dem TÜV Thüringen und dem TÜV Saarland
  • DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein): Eine 1925 in Deutschland gegründete, amtlich anerkannte Prüfgesellschaft
  • GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung): Eine 1977 als GmbH gegründete, amtlich anerkannte Prüforganisation
  • KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V.): Ein 1980 gegründeter eingetragener Verein, der u.a. auch für die amtliche Hauptuntersuchung befugt ist

Bei allen hier genannten, amtlich autorisierten Institutionen sind Kfz-Sachverständige sowie Prüfingenieure beschäftigt, die die gesetzlichen Haupt- und Abgasprüfungen durchführen und die entsprechenden Plaketten vergeben dürfen.

Dir stehen die Optionen offen, dein Wohnmobil entweder selber bei einer dieser Einrichtungen vorzuführen oder aber deiner Werkstatt die Hauptuntersuchung in Auftrag zu geben. Diese wird jedoch auch nichts anderes tun, als einen Kfz-Sachverständigen oder Prüfingenieur der autorisierten Stellen für die Abnahme zu beauftragen.

Warum überhaupt zum TÜV?

Diese Frage ist gerade dann berechtigt, wenn das Wohnmobil regelmäßig zur Inspektion in die Werkstatt gegeben wird. Trotzdem kommen wir nicht drumherum, denn von Gesetzgeberseite her ist der regelmäßige Fahrzeugcheck in Deutschland verpflichtend, damit ein sicherer (HU) sowie umweltverträglicher (AU, neuere Bezeichnung UMA) Straßenverkehr gewährleistet ist. Klartext: Es führt kein Weg dran vorbei und ist auch gut so, denn die Sache dient deiner eigenen sowie der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Wenn dann auch noch die Gasprüfung (siehe a.a.O.) stimmt, steht einer Reise mit dem Wohnmobil so gut wie nichts mehr im Wege.

Übrigens darfst du ohne gültige TÜV-Prüfplakette nicht auf der Straße sein – weder fahren noch parken.

Wer muss zum TÜV?

Laut Gesetz muss jedes Fahrzeug, das für die Straße zugelassen ist und demnach ein eigenes amtliches Kennzeichen besitzt in regelmäßigen – vorgeschriebenen – Abschnitten zum TÜV. Allein der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug eine gültige Prüfplakette trägt.

Folgende Themen zu „Ausnahmefällen“ in Bezug auf Wohnmobil und TÜV könnten vielleicht für dich interessant sein:

Wohnmobil mit Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen erlauben dir, nur in einem – aus dem Nummernschild sowie den Unterlagen ersichtlichen – bestimmten Zeitraum dein Wohnmobil auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu bewegen. Das heißt, es könnte passieren, dass deine vorgeschriebene Hauptuntersuchung in genau diesen zulassungsfreien Zeitraum fällt.

Stellt sich die Frage: Was tun, wenn ich ein Saisonkennzeichen habe und der TÜV in genau die Zeit fällt, in der ich nicht fahren darf. Hierzu gibt es eine klare Regelung: Du darfst den Hauptuntersuchungstermin bis zum Beginn der Fahrsaison aufschieben. Beispiel: Du hast ein Saisonkennzeichen, dass dir erlaubt, von März bis November zu fahren, dein TÜV wäre aber im Januar fällig. Dann musst du erst im März zur Untersuchung, diesen Termin solltest du dann aber sofort wahrnehmen.

Fest stehende Wohnmobile

Es gibt Wohnmobilisten, die haben ihr Fahrzeug entweder auf einem Privatgrundstück oder auf einem Campingplatz stehen, wohnen dort eventuell drin oder vermieten es. Stellt sich die Frage, ob auch dieses Wohnmobil zum TÜV muss.

Antwort: Ja, insofern es angemeldet ist, denn für die TÜV-Pflicht ist nicht die tatsächliche Nutzung des Wohnmobils (in diesem Fall fest stehend), sondern die rechtliche ausschlaggebend, und die besagt nun mal, angemeldet heißt, das Wohnmobil „könnte“ gefahren werden.

Problematisch wird es, wenn du ein bislang fest stehendes, nicht (mehr) zugelassenes sowie nicht versichertes Wohnmobil ohne TÜV anmelden und wieder fahren möchtest. Du darfst dieses definitiv nicht im Straßenverkehr bewegen!

Damit befindest du dich in einer Art Teufelskreis: Anmelden kannst du das Wohnmobil nur mit gültigem TÜV, den wiederum bekommst du nur vor Ort, darfst aber eigentlich nicht dort hinfahren, eventuell hast du noch nicht mal einen Versicherungsnachweis. Hilft nur eines: Besorge dir Kurzzeitkennzeichen – gelten für maximal fünf Tage – sowie eine entsprechende Police bei deiner Versicherung. Nun kannst du auf dem direkten Weg – Und bitte nicht noch eine Spritztour veranstalten, weil es so schön ist! – zum TÜV oder auch in die Werkstatt, falls nötig, fahren. Rein theoretisch könntest du auch mit Nummernschildern und nicht gültiger Plakette zur Überprüfung beziehungsweise Werkstatt fahren, schwierig wird es jedoch meiner Meinung nach, wenn du in eine Polizeikontrolle gerätst oder in einen Unfall verwickelt sein solltest. Da musst du dann nämlich hieb- und stichfest beweisen, dass du „nur“ auf dem Weg zum TÜV bist

Wie steht es um umgebaute Wohnmobile?

Grundsätzlich müssen alle Veränderungen bezüglich Umbau der Fahrzeugart, Tuning – also Modifikation – an Karosserie und Fahrwerk u.ä. beim TÜV vorstellig und im Fahrzeugschein eingetragen werden. Ist das nicht der Fall, kann deine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) im härtesten Fall erlöschen.

Um welche relevanten Veränderungen es sich im Einzelnen handeln kann, solltest du beim TÜV erfragen. Die wohl häufigsten Veränderungen sind:

  • Umbau eines Kastenwagens o.ä. zum Wohnmobil
  • Montage größerer Reifen, anderer Felgen
  • Einbau von Luftfederung
  • Änderungen an der Gasanlage
  • Montage festinstallierter Motorradträger, Boxen u.ä.

Das überprüft der TÜV

Generell wird das Fahrzeug – wie bereits erwähnt – auf Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit hin untersucht. Unter anderem bedeutet das Überprüfung von Warndreieck und Verbandskasten (Hatte bei mir erst einmal jemand nachgefragt!), von Beleuchtung und Elektrik sowie von Bremsen, Lenkung, Fahrgestell, Reifen, die Radlast mit der Radlastwaage, Abgas- und Geräuschverhalten (UMA, vormals AU) sowie falls vorhanden Kontrolle der Anbauten wie Dach- und Gepäckträgerboxen nebst Fahrradträger. Im Prinzip sollten der Innenraum sowie die Gasanlage ebenfalls „begutachtet“ werden. Ersteres hatte sich bei mir noch nie jemand angeschaut.

Was die Gasprüfung anbelangt, so war es bis dato Pflicht, die diese im Rahmen der HU vornehmen zu lassen. Im April 2022 kam eine Neuregelung heraus, die besagte, dass ein Wohnmobil auch ohne Gasprüfung den TÜV-Stempel bekommen darf. Die Pflicht zur Gasprüfung bei Wohnmobilen wurde somit bis Anfang 2023 ausgesetzt. Aber das ist ein anderes Thema

TÜV Checkliste für Wohnmobile

Willst du es genauer wissen, was geprüft werden sollte haben wir für Dich die TÜV Checkliste für Wohnmobile. Zusätzlich kannst Du Dich auch auf der offiziellen TÜV-Webseite informieren.

Was passiert, wenn ich „durch den TÜV falle“?

Die Frage bedeutet: Was ist, wenn erhebliche Mängel an meinem Wohnmobil festgestellt wurden und ich keine Plakette bekomme?

Kleinere Mängel werden in einer Art Mängelliste aufgelistet und du bist verpflichtet, diese umgehend zu beheben. Die Prüfbescheinigung bekommst du inklusive Plakette trotzdem. Größere Mängel, die nach sich ziehen, dass du keine TÜV-Plakette bekommst, müssen innerhalb eines Monats behoben werden und du musst zur Nachuntersuchung vorstellig werden. Sind dann die Mängel immer noch erheblich, sodass sie „einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ bedeuten könnten, kann laut StVZO § 29 Abs. 7 die Nutzung des Fahrzeuges untersagt beziehungsweise beschränkt werden. Prinzipiell gilt sogar, dass du laut StVZO ohne bestandene HU nicht mehr auf öffentlichen Straßen unterwegs sein darfst.

Tipp: Lass dir zur Behebung der Mängel nicht unnötig Zeit, denn es ist a) zu deiner eigenen Sicherheit sowie der der anderen Verkehrsteilnehmer und b) kann es, wenn du unterwegs bist, bei Verkehrskontrollen zu einem Bußgeld kommen.

Lässt du die zweite Frist verstreichen, musst du eine erneute – gebührenpflichtige – Hauptuntersuchung vornehmen lassen.

Was braucht man beim TÜV oder der DEKRA?

Was muss ich beim TÜV-Termin vorlegen?

Folgende Dokumente musst du beim TÜV-Termin vorlegen:

  • Fahrzeugschein (neue Bezeichnung: Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Änderungsabnahme-Bestätigungen oder Prüfzeugnisse, sollten Änderungen vorgenommen worden sein

Es könnte sein, dass nach deinem Personalausweis gefragt wird. Zudem benötigst du Geld oder eine Scheck- beziehungsweise Kreditkarte zum Begleichen der Kosten.

Was ist vor dem TÜV-Termin zu tun?

Eigentlich kannst du – möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung – direkt zur Überprüfungsstelle fahren. Dennoch solltest du ein paar Dinge beachten:

  • Das Wohnmobil sollte nicht vollkommen verdreckt sein, vor allem nicht am Unterboden. Das macht nicht nur einen schlechten Eindruck, sondern erschwert die Überprüfung – vor allem die der Beleuchtung sowie des Unterbodens. Wenn du Pech hast, schicken sie dich zum Säubern weg.
  • Überprüfe im Vorfeld deinen Verbandskasten: Ist er abgelaufen, muss er ersetzt werden. Zudem muss er seit Neuestem zwei Gesichtsmasken.
  • Du solltest wissen, wo sich Verbandskasten und Warndreieck befinden, falls du gefragt werden solltest.
  • Du solltest Kenntnis davon haben, wo sich die Absperrhähne für die einzelnen Gasleitungen befinden (Ich wurde schon mal danach gefragt.).
  • Wichtig ist auch, dass die Einrichtung gut gesichert ist, da bei den Bremsvorgängen, mit denen die Bremswirkung geprüft wird, leicht einiges durcheinanderfliegen kann.

Was kostet die HU?

Die Kosten für die HU fallen unterschiedlich aus, denn sie variieren von Region zu Region, innerhalb verschiedener Prüfstellen und sind zudem abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht deines Wohnmobils.

Daher kann ich dir nur ungefähre Preise nennen, die sich auf HU inklusive UMA/AU beziehen:

  • Bei Wohnmobile bis zu 3,5 t kostet es zwischen 110 € und 125 €
  • Bei Wohnmobile bis zu 7,5 t kostet zwischen 135 € und 180 €

In welchen Intervallen muss ich zum TÜV?

Die Fristen, sprich Intervalle, wann ein Wohnmobil zur Abnahme muss, sind unterschiedlich. Sie sind zum einen vom Alter, zum anderen vom zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils abhängig. Folgendes gilt (gerechnet ab Herstellungsdatum):

Wohnmobile, die bis zu 3,5 Tonnen wiegen, müssen ihrer ersten HU nach 3 Jahren (36 Monaten) unterzogen werden, anschließend alle zwei Jahre. Anders sieht es dann unteranderem bei Wohnmobilen zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen aus. Diese müssen ihre HU nach zwei Jahren ableisten, danach anschließend weiterhin alle 2 Jahre und ab dem 6. Jahr nach der Erstanmeldung jährlich. Bei Wohnmobilen über 7,5 Tonnen müssen immer jährlich zur Hauptuntersuchung gebracht werden.

Hinzu kommt, dass bei Wohnmobilen mit Dieselmotor und über 3,5 t – Haben wohl die meisten!? – eine jährliche Abgaskontrolle nötig ist.

Das gibt es bei der  TÜV-Plakette zu beachten

Ohne aktuelle TÜV-Plakette ist dein Wohnmobil nicht straßentauglich. Achte daher unbedingt darauf, dass sie angebracht wird. Ich hatte vor Jahren einmal einen wohl „verpeilten“ TÜV-Prüfer, der hatte es vergessen. Erst als ich ihn darauf aufmerksam machte, entschuldigte er sich mit einem Lächeln und holte die Aktion nach.

Die TÜV-Plakette ist ein runder Aufkleber, der am hinteren Nummernschild deines Fahrzeuges angebracht wird. Sie beinhaltet zahlreiche Informationen:

  • An der Farbe ist das Jahr zu erkennen, wann das Wohnmobil zur Hauptuntersuchung muss. Es existieren sechs Farben, die im gleichen Rhythmus immer wiederkehren. Rosa bedeutet TÜV im Jahr 2023 fällig, grün steht für 2024.
  • Die zweistellige Zahl in der Mitte nennt ebenfalls das Jahr (besser dessen letzten beiden Ziffern), in dem du zur HU musst.
  • Ganz oben – vergleichst du die Plakette mit dem Ziffernblatt einer Uhr auf der 12 – steht der Monat für die nächste HU. Beispiele: 7 für Juli oder 10 für Oktober.
  • Die zwei dicken schwarzen Balken am äußeren Kreisrand sowie gegenüber in der Kreismitte sind für dich von keiner Bedeutung. Sie sollen der Polizei auf den ersten Blick auch aus größerer Distanz hin sagen, wann der nächste TÜV-Termin ansteht.

Übrigens sind weder eine Rückdatierung noch ein Vorziehen möglich. Das heißt, ziehst du den Termin aus irgendeinem Grund vor oder verpasst du einen Termin und fährst später vor, zählt der Tag der Untersuchung, selbst wenn der eigentliche Termin zu einem anderen Zeitpunkt gewesen wäre. Kurzfassung: Die TÜV-Plakette gilt stets 24 Monate ab dem tatsächlich wahrgenommenen Untersuchungstermin.

Zusätzlich zur TÜV-Plakette die vor Ort vom Prüfer am hinteren Nummernschild angebracht wird, bekommst du noch jeweils einen Bericht über die HU und die UMA ausgehändigt. Außerdem wird der nächste TÜV-Termin im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vermerkt.

Der TÜV-Termin im Ausland: Verschiedene Situationen

Es kann vorkommen, dass dein TÜV-Termin genau in die Zeit deiner Wohnmobilreise fällt. Das ist innerhalb Deutschlands gar kein Problem, denn du kannst – und solltest – unterwegs zu einer TÜV-Stelle in der Nähe fahren, HU und UMA machen lassen sowie dir die TÜV-Plakette holen. Anders sieht es aus, wenn du im Ausland bist (Reden wir mal nur vom europäischen Ausland, wie Frankreich. Durch dieses Land habe Ich so einige Wohnmobiltouren gemacht. Lese jetzt einen Reisebericht über Frankreich). Leider besteht auch hier wieder keine Einheit (Wie beim Gasanschluss und anderen Dingen.). Jedes Land hat seine eigenen – anderen – Bestimmungen auch auf diesem Gebiet.

Daher wollen wir im Folgenden ein paar mögliche Situationen durchspielen.

Das musst Du tun wenn auf Reise dein TÜV abgelaufen ist

Diese Frage ist vor allem dann berechtigt, wenn:

  • du längere Zeit im Ausland verweilst (etwa auf einer Rundreise).
  • du im Süden überwinterst.
  • du ganz oder über Jahre hinweg im Ausland bist.

Besonders häufig kommen die ersten beiden Situationen vor. Wenn du ein Wohnmobil über 3,5 t fährst, das bereits sechs Jahre alt ist, oder generell eines über 7,5 t besitzt, beträgt der Intervall zwischen den TÜV-Terminen lediglich 12 Monate. Da kann es schnell dazu kommen, dass der TÜV während deiner Reise abgelaufen ist.

Als ich letztens bei der HU war – mein offizieller Termin ist ab diesem Jahr jährlich im Januar – und ich den Zuständigen fragte, was mit meiner HU wäre, wenn wir beispielsweise von November bis März nach Südeuropa fahren würden, bekam ich zur Antwort, dass ich auf der sichersten Seite sei, wenn ich dann den Termin vorzöge und im Oktober käme. Damit hätte ich in meinen Augen 3-4 Monate verschenkt.

Rein rechtlich sieht es so aus, dass du ab dem ersten überzogenen Tag – in meinem Fall also ab 1. Februar – eine Ordnungswidrigkeit begehst. Problematisch kann das werden, wenn du im Ausland in einen Unfall verwickelt bist. Dann nämlich kann die Versicherung Stress machen.

Fest steht jedenfalls, dass keiner verlangen kann, dass du unverzüglich zurück nach Deutschland fährst. Dennoch solltest du wissen:

  • Du solltest belegen können – etwa anhand von irgendwelchen Rechnungen von Campingplätzen, Restaurants oder Supermärkten –, dass dein Wohnmobil bei der Ausreise aus Deutschland noch gültigen TÜV hatte und dass du bis zur Wiedereinreise beziehungsweise bis zum Zeitpunkt einer Kontrolle ständig außerhalb Deutschlands warst. Dadurch kannst du ein in Deutschland ausgesprochenes Verwarnungs- oder Bußgeld vielleicht umgehen.
  • Du könntest zu einer Prüfstelle im jeweiligen Land fahren, dein Wohnmobil überprüfen und dir ein Prüfprotokoll aushändigen lassen, das ebenfalls als Nachweis (s.o.) gilt. Diese ersetzt jedoch keine deutsche Hauptuntersuchung.
  • Ausländische Behörden dürfen deinen abgelaufenen TÜV nicht beanstanden und schon gar nicht mit einem Bußgeld belegen, denn sie haben laut EU-Richtlinie 45 von 2014 keine Befugnis dazu. Ausnahme: Dein Wohnmobil weist technische Mängel auf und gefährdet dadurch die Verkehrssicherheit.
  • Wirst du im Ausland dennoch aufgefordert, eine Geldbuße wegen fehlender aktueller Prüfplakette zu zahlen, zahle nicht an Ort und Stelle sondern setze dich mit einem Anwalt zur Beratung zusammen oder rufe deinen Rechtsschutz an.

Übrigens: Solltest du in einem anderen Land wohnen, muss dein Fahrzeug – egal ob Wohnmobil oder ein anderes – auch in diesem Land zugelassen werden, ein entsprechendes Nummernschild bekommen und die dort vorgeschriebenen Hauptuntersuchungen haben.

Darf ich mit dem Wohnmobil weiterreisen, wenn der TÜV abgelaufen ist?

Ist lediglich der TÜV abgelaufen, kannst du deine Reise wie geplant beenden. Gut ist, wenn du oben genannte Beweise bereithältst. Kommt zu der abgelaufenen Plakette noch hinzu, dass dein Wohnmobil erhebliche Mängel aufweist, darfst du nicht weiterfahren. Zur eigenen Sicherheit sollte es dann auch selbstverständlich sein, dass du die nächste Werkstatt aufsuchst und die Mängel beheben lässt. Auch andere Länder haben gute Reparaturwerkstätten und ich weiß aus Erfahrung – vorletztes Jahr in Frankreich –, dass sie noch wesentlich preisgünstiger arbeiten können.

Kann ich meinen TÜV im Ausland erneuern lassen?

Selbstverständlich kannst du im Ausland dein Wohnmobil an entsprechenden Einrichtungen auf freiwilliger Basis überprüfen lassen. Du erhältst jedoch außerhalb Deutschlands keine gültige Hauptuntersuchungsbestätigung.

Gut ist eine solche Überprüfung im Ausland in jedem Fall dann, wenn der TÜV abgelaufen sein sollte und du als eine Art Sicherheit für dich, deine Versicherung und eventuell anstehende Kontrollen einen mängellosen Prüfnachweis erbringen kannst.

Seit 1998 müssen regelmäßige Fahrzeugüberwachungen in allen EU-Staaten stattfinden, daher findest du zumindest in EU-Ländern autorisierte Prüfstellen. Allerdings herrschen in jedem Land andere Bedingungen.

Folgende Prüforganisationen sind mir bekannt:

  • Frankreich: Contrôle Technique automobiles; haben auch DEKRA
  • Italien: Dipartimento Trasporti Terrestri (DTT)
  • Spanien: Inspection Technica de Vehiculos (ITV)
  • Portugal: Inspeção periódica obrigatória (IPO); es gibt DEKRA und verschiedene Werkstätten bieten eine Prüfung an

Einreise nach Deutschland mit abgelaufenden TÜV

Zunächst einmal passiert gar nichts, denn es gibt ja (so gut wie) keine Grenzkontrollen mehr. Solltest du dennoch in eine geraten, ist nicht sicher, dass der TÜV-Stempel überhaupt kontrolliert wird – es sei denn, dein Wohnmobil erweckt optisch den Anschein, es sei in mangelhaftem Zustand. Solltest du auf die Plakette hin angesprochen werden, hilft dir der oben genannte Nachweis, dass du während des Termins bis jetzt ohne Unterbrechung im Ausland warst.

Prinzipiell kann die hiesige Polizei nach § 29 StVZO die abgelaufene TÜV-Plakette beanstanden und dir eine Mängelanzeige überreichen, mit der du am besten gleich zum nächsten TÜV fährst. Auch ohne diese Anzeige solltest du umgehend, spätestens daheim, einen Termin bei einer Prüfstelle ausmachen. Von Nutzen kann auch der Nachweis eines vorab aus dem Ausland online gemachter Termin bei einer deutschen Prüfstelle sein.

Generell jedoch gilt: Ein Verwarnungs- oder Bußgeld kann im Ausland nicht verhängt werden, in Deutschland liegt es allerdings im Ermessen des jeweiligen Polizeibeamten, ob er ein solches oder eine gebührenfreie Mängelanzeige ausspricht.

Das sind die Strafen für Fristüberschreitung (HU) und Ähnliches

Laut Bußgeldkatalog 2022/2023 können bei folgenden Zuwiderhandlungen nachstehende Strafen verhängt werden:

Strafen für die Überschreitung der Frist für die Hauptuntersuchung

  • 2 bis 4 Monaten: 15 Euro
  • 4 bis 8 Monaten: 25 Euro
  • mehr als 8 Monaten: 60 Euro plus 1 Punkt in Flensburg

Sonstige Strafen

  • Verspätete oder unterlassene Vorführung zur Nachprüfung: 15 Euro
  • Fahren auf öffentlicher Straße ohne erforderliche Betriebserlaubnis: 50 Euro
  • Fahren auf öffentlicher Straße außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Zeitraumes: 50 Euro
  • Fahren auf öffentlicher Straße nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen angegebenen Ablaufdatum: 50 Euro
  • Abstellen des Wohnmobils auf öffentlichen Straßen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Zeitraums: 40 Euro

Was ist mit dem Versicherungsschutz bei einer TÜV-Überschreitung?

Prinzipiell bist du auch mit abgelaufenem TÜV versichert. Wenn sie will, kann deine Versicherungsgesellschaft jedoch überprüfen, ob du bei der Fristversäumnis „grob fahrlässig“ gehandelt hast. Eine grobe Fahrlässigkeit trifft dann zu, wenn du fährst, obwohl dir gravierende Mängel bekannt sind und die aktuelle TÜV-Plakette fehlt. Im Schadensfall kann die Versicherung dann von dir bereits übernommene Kosten teilweise oder ganz zurückverlangen. Allerdings darf die Höhe der Zurückforderung 5.000 Euro nicht überschreiten. Dabei ist es vollkommen nebensächlich, ob du dich im Ausland oder in Deutschland befindest. Die Versicherung ist dabei in der Beweispflicht. Auch hierbei macht sich eine Verkehrssicherheitsprüfung im Ausland wieder positiv bemerkbar.

H-Kennzeichen fürs Wohnmobil – Voraussetzungen und Kosten

Bei einer neuen Hauptuntersuchung ändert sich was an deinem Kennzeichen, solltest Du Dich dafür entscheiden dein Wohnmobil als historisches Fahrzeug anzumelden musst du dein Kennzeichen ändern lassen. Was für Kosten bei der Anmeldung auf dich zukommen und was dein Wohnmobil für Voraussetzungen braucht, das erfährst Du hier. Informiere Dich jetzt.

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