Auch für Reisende mit dem Wohnmobil gelten individuelle Zollbestimmungen für die europäische Länder. Das gilt sowohl bei der Einfuhr von Gütern und Waren bei Grenzübertritt in das jeweilige Urlaubsland, als auch bei der Rückkehr nach Deutschland. Dabei gibt es immer Höchstmengen, bei deren Überschreitung dann sogenannte Einfuhrzölle zu entrichten sind. Der Zoll spricht dabei auch von sogenannten Reisefreimengen. Detail dazu gibt es auf der offiziellen Webseite des deutschen Zolls unter https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen.html .

Wenn Sie also vorhaben, in ein europäisches Land zu reisen, sollten Sie sich im Voraus über die Zollbestimmungen des jeweiligen Landes informieren. Denn je nachdem, was Sie mitnehmen wollen, können unterschiedliche Regeln gelten.

diese Zollbestimmungen gelten für europäische Länder

Das Zollgebiet der Europäischen Union umfasst alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen. Für Waren, die innerhalb des Zollgebiets verkauft werden, gelten die gleichen Zollbestimmungen.

Die Zollbestimmungen der Europäischen Union sind in den Verordnungen (EU) Nr. 1186/2009 und (EU) Nr. 952/2013 festgelegt. Diese Verordnungen regeln den Freihandel innerhalb der EU sowie die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen für Waren, die aus Drittländern eingeführt oder in Drittländer exportiert werden.

Innerhalb der EU gibt es keine Zölle oder andere Handelshemmnisse für Waren, Dienstleistungen, Kapital oder Arbeitskräfte. Gleichzeitig stellen die EU-Zollbestimmungen sicher, dass aus Drittländern eingeführte Waren den internen Standards

Einfuhr von Waren

Die Einfuhr von Waren aus einem anderen Land in das eigene ist immer mit Zollbestimmungen verbunden. Für die Einfuhr nach Deutschland gelten folgende Regeln:

Zolltarife: Alle Waren, die nicht der EU angehören, unterliegen dem allgemeinen Zolltarif. Die Höhe des Zolls richtet sich nach dem Wert und der Art der Ware.

Zollanmeldung: Für jede Sendung muss eine Zollanmeldung erstellt werden. Diese kann online oder bei der zuständigen Zollbehörde vor Ort erfolgen.

Zollerklärung: Jede Sendung muss eine Zollerklärung enthalten, in der die Art und Anzahl der Waren sowie deren Wert angegeben werden.

Nachweise: Je nach Art der Ware können zusätzliche Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel ein Herkunftszeugnis oder ein Sanitätszertifikat.

Ausfuhr von Waren

Die Ausfuhr von Waren aus einem europäischen Land in ein anderes unterliegt bestimmten Zollbestimmungen. Die Zollbehörden des jeweiligen Landes überwachen die Ein- und Ausfuhr von Waren und können bei Bedarf Zollgebühren erheben.

Bei der Ausfuhr von Waren aus einem europäischen Land in ein anderes müssen Sie sich an die Zollbestimmungen des Zielslandes halten. In vielen Ländern gibt es Grenzwerte für die Menge an Waren, die Sie ohne Zollerklärung einführen dürfen. Darüber hinaus können bestimmte Waren, wie zum Beispiel Lebensmittel oder Medikamente, zusätzliche Beschränkungen unterliegen.

Wenn Sie planen, größere Mengen an Waren auszuführen, sollten Sie sich vorab bei den Zollbehörden des Ziellandes informieren und gegebenenfalls eine Zollerklärung einreichen.

Einreisebestimmungen für europäische Länder

Oft sind die Zollbestimmungen eng gekoppelt mit den sogenannten Einreisebestimmungen für das jeweilige Land. Darin ist nicht nur geregelt, wie lange man sich im Urlaubsland aufhalten darf, sondern eben auch, was eingeführt oder ausgeführt werden darf.

Eine gute Übersicht für die Einreisebestimmungen aller Länder weltweit findet sich auf der Webseite einreisebestimmungen.net .