Mit dem Wohnmobil durchquert man auf einer Reise häufig mehrere Länder. In jedem Land stellt sich die Frage: Wie schnell darf ich eigentlich fahren? Wie schnell auf der Autobahn, wie schnell inner- und außerorts? Wir haben daher die Höchstgeschwindigkeiten für Wohnmobile in den bekanntesten Länder zusammengefasst.

Länder mit den Höchstgeschwindigkeiten innerorts, außerorts, Autobahnen und Schnellstraßen im Überblick:

LandGewichtInnerortsAußerortsSchnellstraßeAutobahn
Deutschlandbis 3,5 t50 km/h100 km/h120 km/h130 km/h
über 3,5 t50 km/h80 km/h80 km/h100 km/h
Österreichbis 3,5 t50 km/h100 km/h100 km/h130/110 km/h
über 3,5 t50 km/h70 km/h70 km/h80 km/h
Schweizbis 3,5 t50 km/h80 km/h100 km/h120 km/h
über 3,5 t50 km/h80 km/h100 km/h100 km/h
Italienbis 3,5 t50 km/h90 km/h110 km/h130 km/h
über 3,5 t50 km/h80 km/h80 km/h100 km/h
Frankreichbis 3,5 t50 km/h80 km/h110 km/h130 km/h
über 3,5 t50 km/h80 km/h100 km/h110 km/h
Dänemarkbis 3,5 t50 km/h80 km/h80/100 km/h130 km/h
über 3,5 t50 km/h80 km/h80 km/h80 km/h
Kroatienbis 3,5 t50 km/h90 km/h110 km/h130 km/h
über 3,5 t50 km/h80 km/h80 km/h90 km/h
Hollandbis 3,5 t50 km/h80 km/h100 km/h100/130 km/h
über 3,5 t50 km/h80 km/h80 km/h80 km/h
Spanienbis 3,5 t20/30/50 km/h80 km/h90 km/h120 km/h
über 3,5 t20/30/50 km/h80 km/h80 km/h80 km/h

Besonderheiten in einzelnen Ländern

Österreich

  • Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 130 km/h, auf Transitautobahnen von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr 110 km/h.

Italien

  • Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 130 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h. Auf einigen Strecken ist bei entsprechender Ausschilderung (blau auf Autobahnen und grün auf Schnellstraßen) die Höchstgeschwindigkeit bis 150 km/h zugelassen.
  • Bei Regen und Schnee muss die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 110 km/h und auf Schnellstraßen von 90 km/h eingehalten werden. Wer weniger als drei Jahre im Besitz des Führerscheins ist, muss auf beiden Fahrbahnen die Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h einhalten.

Frankreich

  • Wohnmobil über 3,5 T müssen zur Warnung vor der Gefahr durch den toten Winkel mit speziellen Aufklebern am Heck sowie beidseitig gekennzeichnet werden.

Dänemark

  • Die dänische Plakette für schwere Wohnmobile erlaubt auf Autobahnen die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h (normal 80 km/h).

Kroatien

  • Ausländischen Autolenkern bis 25 Jahre wird zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten mit den Behörden die Regel empfohlen, welche für kroatische Staatsbürger bis 25 Jahren gilt: 80 km/h außerorts, 100 km/h auf Schnellstraßen für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen.

Holland

  • Zwischen 06:00 Uhr und 19:00 Uhr gilt die Höchstgeschwindigkeit für Abschnitte, auf welcher 130 km/h erlaubt sind, von 100 km/h. Ausnahmen zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr sind entsprechend gekennzeichnet.

Spanien

  • Straßen mit einer einzelnen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen ohne Mittelstreifen und seitlichen Gehsteigen: Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Straßen mit einer Fahrbahn je Fahrtrichtung: Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren je Fahrtrichtung: Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Strafen für überhöhte Geschwindigkeit mit dem Wohnmobil

In den unterschiedlichen Ländern gelten auch unterschiedliche Strafen für überhöhte Geschwindigkeiten. In Deutschland dürfen Wohnmobile mit 3,5 bis 7,5 Tonnen höchstens Tempo 80 fahren. Auf der Autobahn gilt Tempo 100.

Wohnmobile über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften höchstens 60 km/h und auf Autobahnen höchstens 80 km/h fahren. Das Überschreiten der Geschwindigkeit wird mit Bußgeldern belegt. Die Höhe des Bußgeldes ist im Bußgeldkatalog festgelegt.

Bußgelder & Fahrvebote in Deutschland

Bußgelder Wohnmobile bis 3,5 t

ÜberschreitungInnerortsAußerorts
bis 10 Kilometer pro Stunde30 €20 €
11 bis 15 Kilometer pro Stund50 €40 €
16 bis 20 Kilometer pro Stunde70 €60 €
21 bis 25 Kilometer pro Stunde115 €100 €
26 bis 30 Kilometer pro Stunde180 €150 €
31 bis 40 Kilometer pro Stunde260 €200 €
41 bis 50 Kilometer pro Stunde400 €320 €
51 bis 60 Kilometer pro Stunde560 €480 €
61 bis 70 Kilometer pro Stunde700 €600 €
über 70 Kilometer pro Stunde800 €700 €

Fahrverbote Wohnmobile bis 3,5 t

ÜberschreitungStrafe Innerorts/Außerorts
31 bis 40 Kilometer pro Stunde1 Monat
41 bis 50 Kilometer pro Stunde2 Monate
51 bis 60 Kilometer pro Stunde3 Monate
61 bis 70 Kilometer pro Stunde3 Monate
über 70 Kilometer pro Stunde3 Monate

Bußgelder Wohnmobile über 3,5 t

ÜberschreitungInnerortsAußerorts
bis 10 Kilometer pro Stunde40 €30 €
11 bis 15 Kilometer pro Stund60 €50 €
16 bis 20 Kilometer pro Stunde160 €140 €

Strafen in der Schweiz

  • Die Schweiz ist teuer und das Bußgeld hoch, die Geldstrafe hängt vom Einkommen ab. Bei 24 bis 34 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es eine Geldstrafe, ab 40 bis 80 km/h zu schnell droht eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.

Strafen in Österreich

  • Fahrer, die mehr als 40 km/h zu schnell sind, müssen mit einem Bußgeld zwischen 150 und 300 Euro rechnen. Wer sich auf Autobahnen nicht ans Tempolimit hält, zahlt bei einer Überschreitung bis 20 km/h ungefähr 30 Euro.

Strafen in Italien

  • Auch Italien ist teuer, bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 10 km/h drohen Bußgelder in Höhe von zwischen 40 und 170 Euro. Ab 10 km/h bis 40 km/h zu schnell fallen zwischen 160 und 675 Euro an. Zwischen 41 km/h und 60 km/h werden bereits zwischen 525 und 2.110 Euro an Bußgeld fällig.

Strafen in Frankreich

  • In Frankreich zahlt man bis 20 km/h innerorts 135 Euro und bis 20 km/h außerorts 68 Euro. Ab 50 km/h zu schnell ist auch in Frankreich teuer, 1500 Euro können verlangt werden.

Strafen in Spanien

  • Wenn man in Spanien zu schnell fahren fährt, fallen Bußgelder zwischen 100 und 600 Euro an.

Strafen in Dänemark

  • Die Geschwindigkeitsübertretung von 20 km/h kostet ab 135 Euro und über 50 km/h ab 300 Euro.

Strafen in Holland

  • Das Bußgeld unter 20 km/h beträgt außerorts 172 Euro. 30 km/h innerorts 316 Euro und außerorts 301 Euro.

Strafen in Kroatien

  • Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h kostet mindestens 70 Euro. War man mehr als 50 km/h zu schnell, liegt das Bußgeld bei über 675 Euro.

 

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Wo kann ich mit dem Wohnmobil überall parken?

Vielen Reisenden ist nicht klar, wo sie ihr Wohnmobil parken dürfen und wo es auf gar keinen Fall erlaubt ist. In der Tat variieren die Regeln je nach Reiseland. Fest steht aber, dass Wohnmobil-Fans ihre Fahrzeuge nicht überall beliebig stehen lassen können, nur weil es ihnen dort gefällt.

Für Deutschland gelten folgende Regeln für das Parken eines Wohnmobils

  • Reisende können ihr Wohnmobil überall parken, wo es nicht verboten wird. Diese Regel klingt zunächst einfach, ist aber in vielen konkreten Fällen trotzdem unklar. Ein Parkplatz, der nur für Pkws ausgewiesen ist, ist beispielsweise automatisch für Wohnmobile gesperrt.
  • Wohnmobile gehören ebenso wie Lkws zu den sonstigen Kfz und sind somit keine Pkws. Nur wenn der Parkplatz nicht aus Pkws beschränkt ist und kein Schild Wohnmobile verbietet, kann das Wohnmobil dort auch abgestellt werden. Dies gilt natürlich nur für Fahrzeuge, die angemeldet sind.
  • Fahrzeuge, die abgemeldet sind, dürfen generell nie auf einem öffentlichen Parkplatz stehen. Wenn Parkbuchten auf dem Platz eingezeichnet sind, muss das Wohnmobil in die Bucht hineinpassen, wenn es übersteht, darf es dort nicht parken. Ein Wohnmobil darf nie zwei Parkplätze für sich beanspruchen.
  • Beim Parken auf dem Gehweg spielt das Gewicht des Fahrzeugs eine Rolle. Nur Wohnmobile, die weniger als 2,8 Tonnen wiegen, dürfen auf dem Gehweg parken. Die meisten Modelle sind jedoch deutlich schwerer.
  • Wohnmobile, die über 7,5 Tonnen wiegen, können nicht in geschlossenen Ortschaften sowie in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen zwischen 22 und 6 Uhr parken. Auf der Fahrbahn abgestellte Wohnmobile müssen in der Nacht ausreichend beleuchtet sein.
  • In beleuchteten Straßen reicht bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen das Licht einer Straßenlaterne aus. Das Fahrzeug muss aus der Ferne erkennbar sein, damit es keine Gefahr darstellt. Wohnmobile, die über 3,5 Tonnen wiegen, müssen innerorts mit einer zusätzlichen Parkleuchte ausgestattet sein, außerhalb des Ortes reicht das Standlicht oder eine andere Lampe.
  • Gemäß StVO dürfen auch Parktafeln angebracht werden. Parktafeln sind rot-weiß gestreifte Schilder, die das Licht reflektieren. Diese Schilder müssen vorne und hinten am Wohnmobil angebracht werden und sich an der Kante des Fahrzeugs befinden. Parktafeln müssen bei der Fahrt abmontiert werden. Beim Einklappen muss darauf geachtet werden, dass das Kennzeichen sichtbar ist.
  • Falschparkern drohen Bußgelder. Diese können recht saftig sein. Die Bußgelder betragen zwischen 10 Euro und 2500 Euro. Teuer wird es, wenn in einem Naturschutzgebiet gecampt wird. Zudem können Wohnmobile, die falsch abgestellt worden sind, kostenpflichtig abgeschleppt werden. Es lohnt sich also, die Regeln zu kennen und zu befolgen.
  • Ordnungsgemäß parken bedeutet zudem nicht automatisch ordnungsgemäß übernachten. Gemäß StVO gilt der Grundsatz, dass das Wohnmobil nur auf einem öffentlichen Grund stehen darf, wenn dies der „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ dient. Dieser Grundsatz bezieht sich vor allem auf die Standzeit. Ein Wohnmobil darf in Deutschland 10 Stunden entlang der Straße stehen. Danach muss das Fahrzeug weiterfahren. Vorsicht ist auch beim Grillen, beim Aufstellen von Möbeln und dem Ausfahren der Markise geboten. Dies gilt meistens schon als wildes Campen und es kann ein Bußgeld verhängt werden.
  • Im Zweifelsfall kann sich der Fahrer eine Sondergenehmigung bei der zuständigen Gemeinde holen, um Probleme zu vermeiden, wenn er länger als eine Nacht bleiben möchte. Für das Parken/Campen auf Privatgrundstücken muss sich der Fahrer die Erlaubnis des Eigentümers holen.
  • Auf der Autobahn ist das Übernachten auf Raststätten nur erlaubt, wenn es dort ausgewiesene Parkplätze für Wohnmobile gibt. Häufig dürfen nur Pkws und Lkws an Raststätten übernachten. Autohöfe haben aber meistens ausgewiesene Camper-Plätze, an denen auch Entsorgungsstationen vorhanden sind.

Übernachtungen an Autobahnen sind aber oftmals nicht die sicherste Option, daher sollte der Stellplatz gut ausgeleuchtet sein. Überfalle und Diebstähle an Autobahnen sind auch in Europa leider keine Seltenheit.

 

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Regeln in der Schweiz

  • In der Schweiz gibt es eine Vielzahl an schönen Campingplätzen für Wohnmobile. Es gibt keine feste Regelung über das Übernachten im Wohnmobil auf Raststätten, Parkplätzen oder anderen öffentlichen Plätzen, daher muss sich der Fahrer stets vor Ort über die Vorschriften erkundigen.
  • Wild campen ist nicht grundsätzlich verboten, aber auch nicht generell erlaubt. Die einzelnen Kantone haben ihre eigenen Regeln. Die Hoheit liegt bei den Gemeinden, die eigene Regeln und Verordnungen festlegen können.

Regeln in Österreich

  • Nur in einigen Regionen ist das Übernachten am Straßenrand oder auf Parkplätzen erlaubt. Die Lage ist ähnlich wie in der Schweiz, jede Gemeinde hat das Recht, die Regeln zu bestimmen. Je nach Gemeinde wird eine Stehzeit von 24 Stunden toleriert.
  • In Wien ist das Campen in der Wildnis streng untersagt. Die genauen Regeln muss man immer vor Ort erfragen. In Österreich gibt es auch Wohnmobilklubs, die Fragen dazu beantworten.

Regeln in Italien

  • In Italien gelten ähnliche Vorschriften wie in Deutschland. Allerdings sollten Reisende auf Verbotsschilder achten. Diese werden in Italien oft aufgestellt. In vielen touristischen Gebieten ist das Abstellen von Wohnmobilen generell verboten.

Regeln in Frankreich

  • In Frankreich darf man generell ausschließlich auf ausgewiesenen Stell- und Campingplätzen übernachten, ansonsten ist die Gesetzeslage leider verwirrend. Beinahe jeder Ort hat eigene Regeln für das Wildcampen oder das Parken eines Wohnmobils.
  • Jede Gemeinde hat Campingplätze, auf denen das Campen erlaubt ist. In einigen Fällen gibt es auch Parkplätze auf denen man übernachten kann. Verboten ist das Campen in Gebieten, die unter Naturschutz stehen und in der Nähe von Sehenswürdigkeiten.
  • In dem Verzeichnis „France Passion“ sind private Stellplätze ausgewiesen, die kostenlos sind.

Regeln in Spanien

  • In Spanien sind das Wildcampen mit dem Camper verboten. Auch hier gibt es ansonsten keine einheitliche Regelung. Die Gesetzeslage ist unübersichtlich. Sogar das Campen auf Privatgrund kann untersagt sein. Daher sollte man auch in Spanien öffentliche Stell- oder Campingplätze aufsuchen.

Regeln in Dänemark

  • Die Gesetzeslage ist in Dänemark ebenfalls sehr ähnlich wie in Deutschland.

Regeln in Holland

  • Das Wildcampen ist in den Niederlanden grundsätzlich verboten.
  • Dies gilt auch für das Übernachten im Wohnmobil auf Parkplätzen.
  • Nur auf speziellen Camper-Parkplätzen darf das Wohnmobil einige wenige Nächte stehen und übernachten. Das ist aber kein Thema, in Holland gibt es unzählige Camper-Parkplätze. Sie kosten zwischen 8 und 20 Euro und sind dafür mit Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten ausgestattet.

Regeln in Kroatien

  • In Kroatien sind die Regeln streng. Es ist nicht erlaubt, auf freien Flächen außerhalb eines Campingplatzes zu übernachten und auch wildes Campen wird mit Bußgeldern bestraft. Generell ist nur das Übernachten auf einem Campingplatz oder auf einem ausgewiesenen Parkplatz für Camper und Campinganhänger gestattet.

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