Wildcampen ist in aller Munde! Wenn man als Einsteiger die Camperblogs und Instagram Konten so verfolgt, könnte man meinen, dass es sich beim Wildcamping aufgrund der vielen Fans nicht nur um eine populäre, sondern auch legale Campingart handeln müsste. Doch ist Wildcampen in Deutschland tatsächlich erlaubt?

Was bedeutet Wildcampen?

Unter Wildcampen versteht man das Übernachten im Zelt, Wohnmobil oder Wohnwagen an einem für diesen Zweck nicht offiziell zugelassenen Ort fernab von ausgewiesenen Camping- und Stellplätzen. Oftmals suchen sich Wildcamper bevorzugt abgeschiedene Plätze in der freien Natur abseits viel frequentierter Straßen, um so unentdeckt  zu bleiben und das Stückchen Erde für sich alleine beanspruchen zu können.

Ist Wildcampen in Deutschland erlaubt?

Generell ist das Wildcampen in Deutschland durch Bundesnaturschutz- und Bundeswaldgesetz verboten. Zwar ist durch das sogenannte Betretungsrecht das “Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung” (Paragraph 59 Bundesnaturschutzgesetz), sowie “das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung” (Paragraph 14 Bundeswaldgesetz) erlaubt, jedoch dies schließt nicht Übernachtungen mit ein.

Die letztendliche Regelungen obliegen den einzelnen Bundesländern, welche wir im folgenden näher anschauen werden.

Wildcampen je Bundesland

Wildcampen Baden-Württemberg

In Baden-Würrtemberg ist Wildcampen explizit verboten und das Betretungsrecht wird im Paragraph 44 des Landes-Naturschutzgesetzes sogar noch verschärft: “Das Betretungsrecht (…) umfasst nicht das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen, das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen und Anhängern, das Zelten oder das Feuermachen.” Strafen von bis zu 500 Euro können drohen.

Wildcampen Bayern

Auch in Bayern zeigt man keinerlei Geduld mit Wildcampern. Wer im Freistaat mit seinem Wohnmobil in einem Landschaftsschutzgebiet erwischt wird, der muss mit einem deftigen Bußgelb von bis zu 2.500 Euro rechnen. Einzige Ausnahme: man findet einen privaten Grundstücksbesitzer, der das Campen auf seinem Grund und Boden zu lässt.

Wildcampen Berlin

In Berlin ist das Wildcampen auf öffentlichen Flächen verboten, jedoch können Grundstückbesitzer und auch Behörden bei einer Anfrage durchaus Ausnahmen erteilen.

Wildcampen Brandenburg

In Brandenburg ist das Campen auf Privatgrundstücken verboten. Jedoch können Wanderer, Reiter und Bootsfahrer hier für eine Nacht ihr Zelt in der freien Natur aufstellen. Bußgelder für Wildcamper sind mit 100 Euro jedoch vergleichsweise niedrig.

Wildcampen Bremen

Der Stadt-Staat Bremen ist aufgrund der fehlenden Fläche kein Ziel für Wildcamper. Auch gibt es aus dem selben Grund keine speziellen Landesgesetze in dieser Hinsicht.

Wildcampen Hamburg

In Hamburg kann der Waldbesitzer die Erlaubnis zum Zelten und sogar zum Abstellen von Fahrzeugen erlauben. Diese Erlaubnis kann jedoch von den Behörden ggf. wieder entzogen werden. Wildcampen ohne Erlaubnis kann teuer werden mit Strafen zwischen 25 und 2500 Euro.

Wildcampen Hessen

Wildcamping in Hessen ist grundsätzlich verboten, jedoch mit Glück kann man sich eine Erlaubnis vom Grund- oder Waldbesitzer einholen.

Wildcampen Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Wildcampen mit Campingfahrzeugen immer und ohne Ausnahme verboten. Wer z.B. als Wanderer mit dem Zelt unterwegs ist, hat hier etwas mehr Glück, da für eine Nacht das Zelt in der freien Landschaft aufgeschlagen werden darf.

Wildcampen Niedersachsen

In Niedersachsen gilt ein generelles Verbot von Wildcamping, sowohl für Zelte als auch Campingfahrzeuge. Verstöße werden mit 10 bis 250 Euro Bußgeld geahndet.

Wildcampen Nordrhein-Westfalen

Laut Landesforstgesetz ist das Wildcampen in Nordrhein-Westfalen untersagt, die Bußen sind jedoch überschaubar bei ca. 5-80 Euro pro Tag.

Wildcampen Rheinland-Pfalz

Wildcampen ist auch in Rheinland-Pfalz grundsätzlich verboten, ausser man hat die ausdrückliche Erlaubnis des Waldbesitzers. Bußgelder liegen zwischen 8 und 103 Euro pro Tag.

Wildcampen Saarland

Laut Wald- und Naturschutzgesetz des Landes ist Wildcampen nur mit dem Einverständnis des Waldbesitzers erlaubt.

Wildcampen Sachsen

Auch in Sachsen benötigt man die Einwilligung des Waldbesitzers, um ohne Gefahr einer Strafe wildcampen zu können.

Wildcampen Sachsen-Anhalt

Das Wildcampen in Sachsen-Anhalt ist wie in vielen anderen Bundesländern lediglich mit der Erlaubnis des Waldbesitzers gestattet.

Wildcampen Schleswig Holstein

Schleswig-Holstein ist sich dem Bedarf an Wildcamping scheinbar bewusst und hat unter der Initiative “Wildes Schleswig-Holstein” knapp 20 legale Übernachtungsplätze in der freien Natur geschaffen. Ausserhalb dieser Plätze ist das Wildcampen jedoch weiterhin verboten und Wohnmobilbesitzer müssen sich eine extra Erlaubnis einholen.

Wildcampen Thüringen

In Thüringen kann man bei Grundstückbesitzern und Behörden eine Erlabnis zum Wildcampen einholen. Ohne diese läuft man bei Verstoß Gefahr eines Bußgelds zwischen 10 und 100 Euro.

Warum ist Wildcampen so populär?

Wenn es doch grundsätzlich in ganz Deutschland verboten ist, warum machen es sich die Camper denn dann so schwer und gehen nicht einfach auf einen Campingplatz oder nutzen einen Stellplatz? Auf diese Frage wird man sehr individuelle Antworten bekommen, je nachdem, wem man sie stellt und welche Prioritäten die Camper haben.

Häufig wird man zu hören bekommen, dass beim Camping die Freiheit und die Spontanität die Quintessenzen sind. Einfach spontan ins Fahrzeug steigen und das Reiseziel frei nach Lust und Laune wählen zu können, macht für viele den Reiz eines Wohnmobils aus. Eben keine Buchungen schon Wochen oder Monate tätigen zu müssen, sondern aus dem Augenblick heraus entscheiden zu können, wohin die Reise gehen soll. Das gibt dem Camper eine Unabhängigkeit und persönliche Entscheidungsfreiheit, die gerade zum jetzigen Zeitpunkt von vielen so dringend gesucht wird.

Was versteht man unter Stealthcamping?

Wer mit einem typisch aussehenden Wohnmobil unterwegs ist, also mit einem Alkoven, bzw. mit einem Teil- oder Vollintegrierten, der wird beim besten Willen nicht übersehen werden und spontanes Wildcampen mit diesen Fahrzeugen kann man getrost vergessen.

Anders sieht es jedoch bei Kastenwagen und Campervans aus. Wenn man diese von außen nicht sonderlich als Campingfahrzeug kennzeichnet und die Scheiben im hinteren Teil verdunkelt, dann kann man teilweise recht gut getarnt auch an nicht offiziellen Plätzen parken und übernachten.

Das sogenannte Stealthcamping ist ein Trend aus den USA und die Bezeichnung ist eine Anlehnung an die Stealth Flugzeuge, die vom Radar nicht erkannt werden und somit unerkannt bleiben können. Stealth Camper bleiben in diesen Sinne “unter dem Radar” und fallen so auf den ersten Blick nicht auf.

Wichtig ist hierbei, dass man kein typisches Camperverhalten zeigt: es sollte keine Markise ausgefahren werden, Campingmöbel und Grill sollten an Bord bleiben, damit man nicht auffliegt. Auch sollte man nie länger als eine Nacht an einem Ort verweilen, da man sonst doch auffallen könnte.

Wird man dennoch erwischt kann man versuchen sich auf die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit berufen. Mehr zum Thema findet Ihr hier: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit.

Verantwortungsvolles Wildcamping

Viele Camper sehen die Verschärfung der Kontrollen von Wildcampern als eine direkte Folge von ein paar wenigen verantwortungslosen Wohnmobilisten, die mit ihrem Verhalten alle anderen in Verruf bringen.

So werden z.B. manche Waldparkplätze, welche gerne von Wildcampern angefahren werden, voller Müll hinterlassen, menschliche Fäkalien und gebrauchtes Klopapier finden sich hinter fast jedem Strauch und im ungünstigsten Fall wird sogar der Inhalt der Chemietoilette einfach in die freie Natur gekippt.

Dass die Waldbesitzer, Anwohner und Behörden auf ein solches Verhalten natürlich dementsprechend hart reagieren, das dürfte niemanden verwundern.

Deshalb ist der Appell an alle leidenschaftlichen Wildcamper: es verlangt niemand, dass Ihr schon vorhandenen Müll einsammelt, doch zumindes den eigenen solltet ihr wieder mitnehmen und an den richtigen Stellen entsorgen. Dies gilt vor allem für die Chemietoilette, deren Inhalt sehr gefährlich für Flora, Fauna und Grundwasser werden könnte.

Hier eine kurze Zusammenfassung für verantwortungsvolles Wildcamping:

  • der Platz wird so hinterlassen, wie er vorgefunden wurde. So, als wäre man nie da gewesen.
  • wer laute Musik hören oder Lärm machen will, der hat in der freien Natur nichts zu suchen.
  • große Gruppen sind beim Wildcampen zu vermeiden.
  • keine Lagerfeuer! Diese sind nicht nur illegal, sondern auch extrem gefährlich, wenn sie außer Kontrolle geraten.
  • Naturschutzgebiete sind tabu.
  • Müll und menschliche Abfälle werden nicht einfach in die Natur geworfen, sondern mitgenommen und an den entsprechenden Stellen entsorgt.

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In Schweden, Norwegen, Finnland und Schottland ist wildcampen erlaubt, weshalb diese Länder unter Wohnmobilisten ein beliebtes Reise-Ziel sind.

Das Bußgeld kann je nach Bundesland zwischen 5 Euro bis hin zu 2.500 bzw. sogar 5.000 Euro betragen.

Titelfoto von oksanaphoto von iStockphoto

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