Bisher sind die Campingplätze in Deutschland bis auf Weiteres geschlossen, allerdings hat der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland, kurz BVCD, nun die Bewilligung für ein Modellprojekt bekommen. Das Ostseecamp Lehmberg in der Region der Ostseefjord-Schlei nimmt an dem touristischem Modellprojekt zum Neustart des Tourismus teil.

Um an dem Modellprojekt teilnehmen zu können und wieder touristische Übernachtungen anbieten zu dürfen, müssen verschiedene Regeln sowie ein Hygienekonzept festgelegt werden. Grundlage des Konzeptes ist die Einhaltung des „Handlungsleitfadens zur Wiedereröffnung von Camping- und Wohnmobilstellplätzen“ des Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD).

Jeder teilnehmende Übernachtungsbetrieb weist bereits im Buchungsprozess den Gast auf die Bedingungen im Modellprojekt hin. Jede Buchung wird erst gültig, wenn der Gast die Einwilligungserklärung der Teilnahme am Modellprojekt und zur Verarbeitung seiner Daten unterschrieben hat.

Konzept zum Restart im Tourismus in der LTO Ostseefjord Schlei

Weiter gilt ebenso das „Konzept zum Restart im Tourismus in der LTO Ostseefjord Schlei“. Bei Anreise müssen alle Gäste einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der Vermieter hat die Testnachweise zu dokumentieren und für vier Wochen zu archivieren. Zusätzlich versichert der Gast und die jeweiligen Mitreisenden, dass:

a.) keine grippeähnlichen Symptome vorliegen (z.B. Husten, Fieber, usw.)
b.) die Personen innerhalb der letzten 14 Tage in keinem internationalen Risikogebiet waren.
c.) die Personen wissentlich die letzten 14 Tage keinen Kontakt zu Corona-Erkrankten hatten.
d.) sichergestellt ist, dass keine Quarantäne angeordnet worden ist.
e.) im Infektionsfall der Aufenthalt sofort abgebrochen wird, dem Platzbetreiber gemeldet und eine medizinische Versorgung am Erstwohnwitz in Anspruch genommen wird.

Eine Anreise kann ebenso nur erfolgen, wenn im Vorfeld ein Platz reserviert wurde. Spontane Anreisen sind nicht zugelassen.

Der Gast verpflichtet sich spätestens drei Tagen nach der Anreise einen neuen Test in der Region durchzuführen. Danach alle weiteren 4 Tage. Die negativen Tests müssen dem Vermieter ebenfalls unaufgefordert vorgelegt werden. Gäste müssen beachten, dass eine Impfung nicht von der Testpflicht befreit.

In der Region stehen folgende Testzentren zu Verfügung:

  • Brodersby/Schönhagen: DLRG-Gebäude mit 1100 Tests/Woche. (ca. 27 km entfernt)
  • Dörphof/Schubystrand: Campingplatz mit 1100 Tests/Woche. (ca. 15 km entfernt)
  • Damp/Vogelsang-Grünholz: Sportheim mit 1100 Test/Woche. (ca. 10 km entfernt)
  • Waabs/Kleinwaabs: Campingplatz mit 1100 Tests/Woche. (ca. 5 km entfernt)

Ebenfalls verpflichten sich alle Gäste die LUCA-APP herunterzuladen und sich mit dieser Kontaktverfolgungs-App auf dem Ostseecamp Lehmberg einzuchecken.

Die sanitären Einrichtungen stehen voll zur Verfügung. Hierbei ist zu beachten, dass alle Gäste innerhalb von Gebäuden eine medizinische oder FFP2 Maske zu tragen haben. Jeder Gast hat das am Eingang stehende Desinfektionsmittel zu nutzen.

Es gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen des Landes Schleswig-Holstein. Diese beinhalten, dass sich max. 5 Personen aus 2 verschiedenen Haushalten treffen dürfen. Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahren.

Diese Regeln sind für alle Gäste verpflichtend und sind als Ergänzung zur Platzordnung sowie der AGB der teilnehmenden Campingplätze zu verstehen. Ein wiederholtes Nichteinhalten der Regeln kann zu der sofortigen Abreise eines Gastes führen.

Um „wildes“ Campen zu verhindern ist eine Anreise mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen nur mit einer festen Buchung eines Platzes erlaubt. „Wildes“ Campen wird von den Ordnungsbehörden konsequent geahndet.

Gastronomie im Außenbereich wieder erlaubt

Bei einer konstanten 7-Tage-Inzidenz von unter 100 dürfen ab dem 12.04.2021 in Schleswig-Holstein gastronomische Betriebe den Außenbereich wieder öffnen. Das Konzept der OfS klammert die Innengastronomie im
Rahmen des Modellprojektes aus und sieht lediglich die Öffnung der Außengastronomie im Rahmen der Landesverordnung vor. Dies kann hinsichtlich der Inzidenzentwicklung bei der wissenschaftlichen Auswertung von Wert sein, wenn andere Regionen die Innengastronomie einbeziehen.

Schutz und Hygienekonzepte

Alle teilnehmenden Betriebe haben Schutz- und Hygienekonzepte für den eigenen Betrieb zu erstellen bzw. die vorhandenen zu aktualisieren. Sie verpflichten sich schriftlich, die Konzepte aufzustellen, ständig zu überprüfen und nachzuhalten. Die Konzepte werden bei der OfS eingereicht und stichprobenartig von den Gesundheitsämtern geprüft. Die Prüfung kann sowohl die Schriftform als auch VorOrt-Kontrollen bedeuten. Mängel sind umgehend zu beseitigen. Wenn das nicht möglich ist, erfolgt ein sofortiger Ausschluss des Betriebes aus dem Modellprojekt.

Bei der Erstellung der Schutz- und Hygienekonzepte sind die Vorgaben der CoronaBekämpfVO zu beachten. Unberührt von den vorstehenden Ausführungen sind weitergehende Verpflichtungen, wie z. B. die Anzeigepflicht des Hygienekonzepts beim Gesundheitsamt bei gleichzeitiger Bewirtung von mehr als 50 Gästen (§ 7 (1a) Ziff. 4). Die Regelung zum Ausschank alkoholischer Getränke richtet sich nach der jeweils gültigen Landesverordnung.

Das Personal mit Gästekontakt muss sich alle vier Tage einem Antigen-Schnelltest, PCR-Test oder begleiteten Selbsttest unterziehen. Die Ergebnisse sind ebenfalls zu dokumentieren. Für die Tests des Personals sind die Betriebe verantwortlich.

Quelle: Webseite des Campingplatzes Ostseecamp Lemberg, Webseite ostseefjordschlei.de

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