Es ist kompliziert: Die Corona-Pandemie treibt weitere Stilblüten und sorgt nicht nur für maximale Verwirrung, sondern auch für steigenden Mißmut unter Campern und Wohnmobilisten. In einigen Regionen Deutschlands starten gerade Modellprojekte zur Wiedereröffnung des Tourismus und zeitgleich hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern nun auf Grund steigender Inzidenzwerte beschlossen, dass Zweitwohnungsbesitzer spätestens am Freitag das Bundesland verlassen müssen.

Bisher galt die Regelung, dass keine touristischen Reisen und Aufenthalte erlaubt sind, Menschen mit Zweitwohnsitz sich aber durchaus trotzdem dort aufhalten dürfen. Wer also ein Ferienhaus in Mecklenburg Vorpommern besitzt oder einen Dauercamping-Platz sein eigen nennen kann, war bisher fein raus und konnte trotz der Beschränkungen auch Urlaub machen.

Deadline schon am Freitag

Das soll nun spätestens am Freitag den 23.04.2021 ein überraschendes und jähes Ende haben: Dauercamper und Ferienhausbesitzer mit Hauptwohnsitz in anderen deutschen Bundesländern oder dem benachbarten Ausland müssen laut behördlicher Anordnung ausreisen.

38.000 Menschen betroffen

Schätzungen zur Folge sind etwa 38.000 Menschen von dieser neuen Regelung betroffen. Demnach dürfen sich dort nur noch Menschen aufhalten, die einen gemeldeten Hauptwohnsitz in Mecklenburg Vorpommern haben oder die Kernfamilie besuchen.

Die neue Regelung soll vorerst bis zum 11.05.2021 andauern und je nach Inzidenzlage wird dann von der Landesregierung neu entschieden, ob die Maßnahmen verlängert werden müssen. Die Regelung gilt übrigens auch für Dauercamper, selbst wenn diese keinen offiziellen Zweitwohnsitz am Urlaubsort angemeldet haben.

Beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald sind bereits erste juristische Klagen sowohl von Ferienhausbesitzern, als auch von Ferienhausvermietern dagegen eingegangen.

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