Umweltzonen sind geografisch genau definierte Gebiete, oft handelt es sich um urbane Ballungsräume, in denen Verkehrsbeschränkungen wegen hoher Feinstaub- und Stickoxidbelastungen gelten. Um die Luftqualität zu verbessern, ist in diesen Bereichen der Betrieb von Fahrzeugen untersagt, die nicht als schadstoffarm eingestuft werden. In die belasteten Zonen dürfen demnach alle entsprechend klassifizierten Fahrzeuge fahren. Zur Kennzeichnung muss eine geltende Vignette gut lesbar auf der Frontscheibe des jeweiligen Fahrzeugs angebracht werden – bei Fahrzeugen ohne Windschutzscheiben an gut sichtbaren Stellen jeweils fest mit dem Fahrzeug verbundener Teile.

Die entsprechenden Regelungen wurden von den jeweiligen Gesetzgebern erlassen – das gilt auch für unser Nachbarland Frankreich. Hier gelten Crit’Air-Plaketten als gültige Luftqualitätszertifikate.

Was bedeutet ZPA?

In zahlreichen französischen Regionen, Städten oder Departements gibt es definierte Umweltzonen. In diesem Zusammenhang wird zwischen permanenten Umweltzonen ZCR (“zone de circulation restrainte”) und temporären Umweltzonen ZPA differenziert.

In der temporären Umweltzone ZPA (“zone de protection de l’air”) gelten Beschränkungen und die damit verbundene Plakettenpflichten nur für den zeitlich begrenzten Fall, dass von den verantwortlichen Stellen der Umweltalarm ausgerufen wird. Also immer dann, wenn festgelegte Grenzwerte für die Schadstoffbelastung überschritten wurden.

Übrigens gibt es ergänzend auch eine temporäre Zone ZPAd (“zone de protection de l’air departementale”), für die Geltungsbereiche individueller und großflächiger festgelegt werden können.

Die ZPA sind demnach sporadisch, nicht dauerhaft belastete Umweltzonen. Ihr Geltungsbereich umfasst meist größere Gebiete des Landes, beispielsweise bestimmte Städte mit den Gemeinden in deren Umland. Neben diesen Metropolregionen können bestimmte Départements in einen ZPA-Bereich eingegliedert sein. Der Umweltalarm wird von der jeweils zuständigen Behörde (Präfektur) ausgerufen. Die Informationen erfolgen über lokale Medien, über verschiedene Internetseiten oder auf elektronischen Hinweisschildern beispielsweise an den Autobahnen. Für die Beschränkungen innerhalb der verschiedenen französischen ZPA-Umweltzonen sind regional unterschiedliche Regelungen festgelegt.

Während des Umweltalarms gelten konkrete Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge, so insbesondere für Pkw, Lkw, Nutzfahrzeuge oder Motorräder ohne die erforderlichen Crit’Air-Vignette.

Die Crit’Air-Vignetten gibt es in Abhängigkeit vom Fahrzeugtyp, der erstmaligen Straßenverkehrszulassung und von der geltenden Euro-Schadstoffnorm in sechs unterschiedlichen Kategorien, die durch verschiedene Farben zu erkennen sind.

Ältere, vor dem 31.12.1996 für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassene Pkw erhalten keine Plakette und dürfen demnach nicht in den französischen Umweltzonen fahren. Allerdings können lokal gültige Ausnahmeregelungen bestehen.

Es bestehen Sonderregelungen für Wohnmobile und für Oldtimer.

Wo gibt es ZPA Zonen?

Die ZPA-Zonen sind also nur von Zeit zu Zeit betroffen, wenn die Umweltgrenzwerte überschritten wurden. In den feststehenden Zonen (Zone à Faibles Émissions mobilité, ZFE-m), gelten die Bestimmungen dagegen ständig.

Hier sind Crit’Air-Vignetten andauernde Pflicht.

  • Paris mit dem Großraum Paris
  • Eurometropole Straßburg
  • Metropole Grenoble
  • Montpellier-Méditerranée
  • Metropole Lyon
  • Toulouse
  • Nice Côte d’Azur
  • Rouen-Normandie
  • Reims
  • Metropole Aix-Marseille (vorerst für Marseille City)
  • Saint-Etienne (nur für Nutzfahrzeuge)

Ab dem Jahr 2023 soll auch die Metropole Toulon-Provence-Méditerrané als feste Zone eingestuft werden. Ab dem Jahresende 2024 sollen sämtliche französische Ballungsräume mit bzw. über 150.000 Einwohner als feste Zonen kategorisiert werden.

Temporäre und permanente Umweltzonen können nebeneinander bestehen oder sich auch überschneiden.

Welche Strafen gelten bei einem Verstoß?

Ab dem Januar 2023 werden entsprechende Strafzettel denjenigen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern erteilt, die in eine der Zonen mit permanenten Schadstoffbelastungen einfahren. Gleiches gilt auch für Fahrzeuge ohne Crit’Air während plakettenpflichtiger Zeiten in den sporadischen bzw. temporären ZPA.

Derzeit gelten für alle Bereiche folgende Bußgelder:

  • 68 Euro für Leichtfahrzeuge
  • 135 Euro für Fahrzeuge mit jeweiligen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen

Französische Umweltzonen: Was ist der Unterschied zwischen ZFE und ZPA?

In Frankreich gelten also für die permanenten Zonen ZCR (“zone de circulation restrainte”) und ZFE (“zone à faible émission”) grundsätzlich andauernde Einschränkungen für den zugelassenen Verkehr von Kraftfahrzeugen. Die Einschränkungen werden durch entsprechende Verkehrszeichen und Erläuterungshinweisen kenntlich gemacht. Dagegen sind die Einschränkungen in den ZPA (“zone de protection de l’air”) zeitlich begrenzt und vorübergehend gültig.

Bei Verstößen gegen die jeweiligen Regelungen können Bußgelder in identischer Höhe fällig werden.

Wann benötigt man die Umweltplakette und wie bekommt man diese?

Jedes Kraftfahrzeug, das in einen der französischen Umweltzonenbereiche hineinfahren möchte, benötigt die Crit’Air-Vignette. Sie ist zeitlich begrenzt in allen Zonen gültig, in den ZPA zwingend allerdings nur im Fall eines Umweltalarms.

Deutsche Umweltplaketten gelten in Frankreich als unzureichend.

Die Crit’Air-Vignetten sind aufgrund der genannten Bestimmungen allen Frankreichreisenden zu empfehlen. Sie können nur online bestellt werden. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die nicht in Frankreich zugelassen sind. Geordert werden die Plaketten auf der Internetseite des französischen Ministeriums für ökologischen Wandel und territorialen Zusammenhalt unter: https://www.certificat-air.gouv.fr/

Siehe dazu auch folgenden interessanten Artikel in unserem Magazin:

Crit´Air: die französische Umweltplakette

Wer nach oder auch nur durch Frankreich fährt, benötigt für einige Örtlichkeiten das „Certificat qualité de l’air“, kurz „Crit’Air“, die französische Umweltplakette.

Bildnachweis: canva.com