Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung steht und hat schon in den ersten Stunden für reichlich Furore gesorgt. Unter anderem wurden die Wohnmobil-Besitzer hellhörig, da schnell viele Gerüchte einer neuen LKW Maut im Umlauf waren.

Fakt ist: Ab 2023 soll eine “CO2-Differenzierung” der LKW Maut vorgenommen werden. Hierbei soll der gewerbliche Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbezogen und ein CO2-Zuschlag eingeführt werden. Viele Camper sahen hier nun rot, da sie aufgrund des Gewichts ihres Wohnmobils mit eben dieser Maut für sich gerechnet haben.

Nur gewerblicher Güterverkehr betroffen

Doch es besteht kein Grund zur Sorge. Im Koalitionsvertrag steht ausdrücklich “gewerblicher” Güterkraftverkehr. Es wird also nicht in erster Linie auf die Größe, sondern auf den Verwendungszweck des Fahrzeuges ankommen.

Hintergrund der neuen Verordnung ist der Versuch, mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schienen zu verlagern, weshalb eine höhere Gebühr für Wohnmobile keinerlei Sinn mache würde und somit nicht im Interesse der Politik steht.

LKW Maut aus dem Jahr 2015

Schon bei der LKW Maut für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen, welche im Oktober 2015 eingeführt wurde, war der erste Aufschrei groß, da auch hier Wohnmobilisten großer Reisemobile mehr Kosten für sich befürchtet hatten.

Der ADAC klärte schon damals auf, dass Wohnmobile unter den Zweck der Personenbeförderung und somit nicht unter die Güterbeförderung fallen. Sprich solange das Reisemobil nicht zur entgeltlichen oder geschäftlichen  Güterbeförderung genutzt wird, sondern lediglich zum übernachten und wohnen, so besteht auch keine Mautpflicht im Sinne der LKW Maut.

Fazit

Aufgrund der gefühlt immer zahlreicheren, höheren Gebühren und Abgaben, welche die Politik den Steuerzahlern auferlegt, wird bei jeder neuen Ankündigung mit dem schlimmsten gerechnet. Doch zumindest in diesem Fall können die vielen Camper aufatmen, denn die LKW Maut war, ist und bleibt vorerst nur auf den gewerblichen Güterverkehr beschränkt, weshalb unsere Wohnmobile, egal welcher Größe, davon nicht betroffen sind.

Foto von Laura The Explaura von Pexels

Mautpflicht besteht für alle Kraftfahrzeuge auf Autobahnen, Reisemobile werden nach Anzahl der Achsen, zulässigem Gesamtgewicht und Höhe abgerechnet.

Laut Förderprogramm des Bundes sind elektrisch betriebene LKWs komplet von der LKW-Maut befreit.

Maut in Europa – wenig Einheit im europäischen Mautsystem

eine Situationsanalyse

Leider besteht immer noch keine Vereinheitlichung bezüglich des Mautsystems in Europa, das betrifft sowohl die zu entrichtenden Kosten als auch die Kriterien, nach denen unterschieden wird und leider auch die Art, wie Maut erhoben wird.

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