+++Update+++

Seitens der Redaktion des Camping Magazins von WomoSuche.de möchten wir an dieser Stelle ein Update zum Thema geben. Grundlage der nachfolgenden Darstellung war ein Fernsehbeitrag und Online-Artikel. Nun wurde jedoch bei weiteren Recherchen festgestellt, dass die Situation nicht ganz so ist wie ursprünglich berichtet, was uns zu einer Richtigstellung veranlasst.

Nach neuesten Aussagen des Bayrischen Bauministeriums besteht laut Neufassung der bisherigen Regelung nun eine Genehmigungspflicht für “befestigte” Wohnmobilstellplätze. Mit anderen Worten: nur bei einer “vorherigen Schaffung von baulichen Anlagen” für bis zu 3 Stellplätzen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist eine Genehmigung einzuholen.

Stellplätze für Wohnmobile sind in Deutschland aufgrund der steigenden Nachfrage gerade in der Hochsaison Mangelware. Doch glücklicherweise sind zusätzlich zu den traditionellen Stell- und Campingplätzen noch weitere Möglichkeiten erschaffen worden.

Ob landwirtschaftliche Betriebe oder Weingüter, Alpaka-Züchter oder Ponyhöfe… plötzlich war das Angebot um einige sehr interessante Alternativen bereichert worden. Anbieter wie “Landvergnügen” erkannten die Chance und machten daraus ein komplettes und sehr erfolgreiches Geschäftskonzept.

Die Wohnmobilisten wussten dies sehr zu schätzen und gerade für Bauernhöfe und kleine (Landwirtschafts-)Betriebe sind sie ein wichtiger zusätzlicher Einkommensgarant.

Man sollte meinen, dass nach den langen Monaten der Pandemie voller wirtschaftlicher Ungewissheit und Einschränkungen die Regierung sehr an dieser Ankurbelung des heimischen Tourismus interessiert sein sollte. Doch dies scheint leider nicht der Fall zu sein. Denn stattdessen wird diesen Betrieben nun mit einer neuen Bauverordnung des Bayrischen Bauministeriums das Leben schwer gemacht und das Geschäft mitten in der Hochsaison gefährdet.

Genehmigung zwingend nötig

Sehr verwunderlich ist deshalb die neue Verordnung, dass diese unkonventionellen Stellplatzanbieter eine Baugenehmigung vorweisen müssen, um weiterhin ihre Stellplätze an Wohnmobilisten anbieten zu können. Selbst wenn diese Plätze den Gästen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, lediglich mit der Hoffnung, dass diese im hofeigenen Laden einkaufen werden.

Begründet wird diese neue Genehmigungspflicht der Stellplätze damit, dass eine Störung des Landschaftsbild durch die Wohnmobile verhindert werden soll bzw. die unberührte Natur geschützt wird. Doch dies ist in den Augen vieler sehr widersprüchlich, da dank dieser Stellplatzangebote das illegale Wildcampen zu einem beachtlichen Maße eingeschränkt werden konnte.

Denn leider gibt es immer mehr Wohnmobilisten, die gerne irgendwo frei in der Natur stehen. Diese Intention ist ansich menschlich nachvollziehbar (trotz der Tatsache, dass Wildcampen in Deutschland verboten ist), doch leider lassen viele dieser Natur”-Freunde” gerne ihren Müll einfach zurück oder/und entleeren ihre Chemietoiletten inmitten der Wälder und Wiesen.

Wird das Angebot von Stellplätzen nun durch die angeblich gut gemeinte Bürokratie reduziert, kann man davon ausgehen, dass es folglich wieder sehr viel mehr Probleme mit Wildcampern geben wird.

Verwirrung auf allen Seiten

Wohnmobilisten und Anbieter sind gleichermaßen irritiert von der neuen Vorschrift. Vor allem der Initiator der neuen Regelung lässt einen aufhorchen: ausgerechnet der Verband “Blauer Gockel – Bauernhof- und Landurlaub e.V.” hatte diese beim Bayrischen Bauministerium ins Rollen gebracht.

Es bleibt abzuwarten, ob aufgrund der hohen Kosten der Baugenehmigung nicht einige der Anbieter leider aufgrund dessen ihre Stellplatzangebote wieder einstellen müssen. Besonders tragisch ist der Zeitpunkt: ausgerechnet zum 1. August trat die Verordnung in Kraft also inmitten der Hochsaison und mit noch vielen ausstehenden Reservierungen. Die Androhung von Bußgeldern von bis zu 2.600 Euro bei Verstoß macht den Anbietern großes Kopfzerbrechen.

Das Geld, welches in so eine Baugenehmigung investiert werden muss und mehrere hundert Euro beträgt ist dabei wahrscheinlich noch das kleinste Problem. Viel mehr Magenschmerzen bereitet einem die Bearbeitungszeit, denn seien wir doch mal ehrlich: wir wissen alle wie langwierig sich Behördengänge gestalten können. Vom ersten Kontakt mit einem Architekten, über das abklappern aller relevanten Ämter bis zur Genehmigung von der Naturschutzbehörde… hier sprechen wir von Monaten.

Der Landwirtschaftsverband fordert inzwischen eine zeitweise Aussetzung, so dass zumindest die bis jetzt bestehenden Stellplätze bis Ende des Jahres ohne Einschränkung weitergeführt werden.

Fazit

Auch wenn man den offiziellen Stellen glaubt, dass die neue Verordnung zum Allgemeinwohl und zum Schutz der Natur eingeführt wurde, wird man das Gefühl nicht los, dass hier über das Ziel hinausgeschossen wurde.

Gerade in Zeiten in und nach der Pandemie sollte man gut durchdachte und erfolgreiche Geschäftskonzepte nicht durch bürokratische Hürdenläufe behindern. Gerade jetzt ist es wichtiger denn je Mittelständlern und Selbstständigen die Hand zu reichen nicht durch neuen Verordnungen zusätzliche (steuerpflichtige) Einkommen im Keim zu ersticken.

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Foto von iStockphoto.com von ronstik

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