Was bisher nur empfohlen wurde, wird nun zur Pflicht: Besitzer von Wohnmobilen oder Wohnwagen mit Flüssiggasanlagen müssen diese alle zwei Jahre prüfen lassen. Diese Regelung für die Pflicht-Gasprüfung umfasst auch die erste Inbetriebnahme und Wiedereinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen und ist im neuen § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verankert.

Nachholpflicht bis 19. Juni 2025

Fahrzeuge ohne aktuelle Gasprüfung müssen diese bis spätestens 19. Juni 2025 nachholen. Ab diesem Datum gilt der neue § 60 verbindlich. Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG), betont, dass die Gasprüfung nun unabhängig von der Hauptuntersuchung ist und weiterhin von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden kann.

Warum Gasprüfungen wichtig sind

Die Gasprüfung stellt sicher, dass die Flüssiggasanlagen einwandfrei funktionieren und Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen sicher betrieben werden können. Anerkannte Sachkundige für die Gasprüfung können über Fachwerkstätten oder TÜV-Prüfstellen gefunden werden.

Gasprüfung sind deshalb so wichtig, weil schon kleiner Lecks oder Probleme zu echten Katastrophen führen können, die auch andere Camper, z.B. auf dem Campingplatz gefährden können. Es gibt leider zahlreiche Besipiele und Fälle, bei denen Wohnmobile und Wohnwagen durch Gasexplosionen und Brände zerstört wurden.

Außerdem besteht auch die Gefahr von Erstickungstoden, sollte ein Gasleck nicht rechtzeitig bemerkt werden und das Gas in den Wohnraum austreten. Entsprechende Gasmelder können hier für zusätzliche Sicherheit sorgen.

 

Ordungswidrigkeiten bei Mißachtung

Wer die Prüfpflicht ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Bußgeldern zwischen 15 und 60 Euro rechnen, abhängig von der Dauer der Fristüberschreitung.

Mit der neuen StVZO-Regelung wird die Unsicherheit der letzten Jahre beseitigt. Bereits im Januar 2020 wurde die Bewertung der Gasprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung ausgesetzt und im April 2022 komplett aus der HU-Richtlinie gestrichen. Die Einführung des § 60 klärt nun die rechtliche Lage.

Was ist Flüssigas eigentlich genau?

Flüssiggas (LPG), bestehend aus Propan und Butan, verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Es wird vielfältig genutzt, unter anderem zum Heizen, Kühlen, als Kraftstoff und im Freizeitbereich. Erneuerbare Varianten wie biogenes Flüssiggas und rDME sind ebenfalls verfügbar.