Nach einem vielversprechendem Sommer mit niedrigen Inzidenzen schöpften wir alle Hoffnung, dass die Pandemie endlich in eine Endemie übergehen würde. Doch mit den extrem steigenden Zahlen in ganz Europa, wurde dieser Hoffnungsschimmer recht schnell wieder zunichte gemacht. Der eigentlich fest eingeplante Skiurlaub an Weihnachten außerhalb Deutschlands stand plötzlich wieder in Frage.

Vor allem nachdem Österreich komplett in den temporären Lockdown ging, der erst am 12. Dezember wieder gelockert wurde, sind Winterurlauber wieder verunsichert. Wer weiterhin einen Skiurlaub im Ausland über die Feiertage plant, sollte sich vor der Reise genau über die tagesaktuellen Einreisebestimmungen und Quarantänevorschriften informieren. Nachfolgend die derzeitige Information zur Einreise, Nachweis- und Quarantänepflicht hinsichtlich Reisen nach Österreich, in die Schweiz und nach Italien.

Österreich mit 2G im Skilift

Zur Einreise in Österreich muss man einen „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ erbringen. Dieser Nachweis kann das Zertifikat der vollständigen Impfung oder der Genesung sein. Auch ein PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden zurückliegt, wird anerkannt. Wer bei Einreise nichts davon vorweisen kann, muss sich zuvor elektronisch registrieren und innerhalb der ersten 24 Stunden nach Einreise in Österreich einen PCR-Test auf eigene Kosten machen lassen und diesen nachreichen.

Innerhalb des Landes gilt fast überall die 2G-Regel: in Hotels, Restaurants, Veranstaltungen, körpernahe Dienstleistungen (u.a. Friseur) und (ausschlaggebend speziell für den Skiurlaub) z.B. auch im Skilift bzw. Gondel.

Da Österreich als Hochrisikogebiet eingestuft wurde, müssen alle Ungeimpfte und nicht Genesenen nach der Rückkehr für 10 Tage zu Hause in Deutschland unverzüglich in Quarantäne, jedoch mit der Möglichkeit sich nach 5 Tagen freizutesten. Bei ungeimpften und nicht genesenen Kindern unter 12 Jahren endet die Quarantäne ohne Test automatisch nach 5 Tagen. Geimpfte und Genesene können sich durch das Einreichen der jeweiligen Nachweise beim Onlineportal www.einreiseanmeldung.de von der Quarantänepflich befreien.

Skiurlaub coronafälle in österreich

Quelle: Statista.com

Schweiz – Maskenpflicht ab 12 Jahren

Bei der Einreise in die Schweiz müssen ausnahmslos alle einen negativen PCR-Test vorlegen, also auch Geimpfte und Genesene. Innerhalb von 4-7 Tagen nach der Ankunft in der Schweiz muss man sich nochmals testen lassen und das Ergebnis beim zuständigen Kanton mitteilen. Dieser zweite Test kann ebenfalls ein Antigentest (jedoch kein Selbsttest) sein. Zusätzlich muss bei Einreise das Formular “Passenger Locator Form” ausgefüllt werden. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, der muss mit Bußgeledern rechnen. Lediglich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen keinen Test machen.

Generell in der Schweiz – und somit auch in den schweizer Skigebieten – besteht für alle über 12 Jahren in Innenräumen eine Maskenpflicht, die bei Nicht-Einhaltung mit 200 CHF geahndet wird. Zudem gibt eine Sperrstunde zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens. Clubs und Diskotheken sind geschlossen, während im Innenbereich der Gastronomie generell die 3G-Regeln herrschen mit Nachweispflicht ab 16 Jahren. Lediglich in Samnaun, welches im Verbund mit dem österreichischen Ischgl steht, besteht die 2G Regel. Sonstige Zugangsbeschränkungen hinsichtliche Geimpft und Genesen gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Die Kantone sind jedoch dazu berechtigt wenn nötig eigene Einschränkungen kurzfristig durchzusetzen.

Wie auch Österreich ist die Schweiz als Hochrisikogebiet eingestuft worden, so dass Reiserückkehrer 10 Tage in Quarantäne müssen. Geimpfte und Genesene können mit dem jeweiligen Nachweis die Quarantäne umgehen, während sich Ungeimpfte erst nach 5 Tagen durch einen negativen PCR-Test freistesten können. Bei ungeimpften Kindern endet die Quarantänepflicht automatisch nach 5 Tagen.

Skiurlaub coronafälle in der schweiz

Quelle: Statista.com

Italien – Skiurlaub schwierig für Familien mit Kindern zwischen 6-12 Jahren

Obwohl Italien im Moment nicht als Hochrisikogebiet eingestuft wird und somit keine Quarantänepflicht für Rückreisende in Deutschland besteht, ist ein Skiurlaub mit der Familie dorthin trotzdem sehr schwierig. Hintergrund ist die 5-tägige Quarantänepflicht (mit Meldepflicht beim örtlichen Gesundheitsamt) nach der Einreise in Italien für alle Ungeimpften und nicht Genesenen inklusive deren Kindern ab 6 Jahren, mit erneuter Testpflicht am Ende der Quarantäne. Werden Minderjährige von einem nachweislich vollständig geimpften oder genesenen Elternteil begleitet, sind sie automatisch von der Quarantänepflicht befreit. Zusätzlich muss jeder Einreisende, auch Geimpfte und Genesene, ein Online-Formular ausfüllen und einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) bzw. Antigentest (nicht älter als 24 Sunden) vorweisen können. Geimpfte und Genesene können die 5 Tage Quarantäne umgehen, wenn der Nachweis per EU Zertifikat oder gelben Impfpass vorgelegt werden kann.

Italien wird je nach Region und Infektionsgeschehen in Farben eingeteilt. Im Moment befinden sich die Skigebiete in “gelb”, weshalb die 3G Regel besteht. Steigen die Infektionen und wird die Region nach orange heraufgestuft, dann wird die 2G Regel greifen. Generell besteht in Italien eine strenge Maskenpflicht für alle (inkl. Kinder ab 6 Jahren) in Innenräumen sowie im öffentlichen Raum im Freien, wenn der Mindestabestand nicht eingehalten werden kann (z.B. Haupteinkaufsstraßen, Innenstädte, Warteschlange, Märkte). Die Nicht-Einhaltung wird mit hohen Bußgeldern geahndet.

Fazit – ist der Skiurlaub an Weihnachten möglich oder nicht?

Alle momentanen Regeln, die zum Redaktionsschluss vorlagen, können sich jederzeit und plötzlich ändern. Durch die neue Variable Omikron sind genauere Vorhersagen leider sehr schwer möglich. Der Skiurlaub an Weihnachten in Österreich, in der Schweiz und in Italien ist im Moment für Geimpfte und Genesene wohl am ehesten ohne größere Einschränkungen denkbar. Zusätzliche, noch strengere Einschränkungen und Quarantänepflichten für Ungeimpfte und nicht Genesene können nicht ausgeschlossen werden. Was wir in dieser Pandemie immer wieder beobachten konnten, ist die Ungewissheit über zukünftige Entwicklungen. Den Reisenden wird deshalb geraten sich laufend über mögliche Änderungen zu informieren, z.B. über die App des Auswärtigen Amtes “Sicher Reisen”, den Twitter Account AA_SicherReisen, sowie bei den Behörden/Botschaften des jeweiligen Reiselandes.

Foto von Jag_cz von iStockphoto

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