Ob Camping mit Zelt, Wohnmobil, Wohnwagen oder Camper Van: An die Regeln zum Campingverhalten müssen sich alle halten. Doch auf welchen Plätzen und an welchen Orten müssen sich insbesondere Camper mit Wohnwagen an Regeln halten, ohne dass sie mit einer Geldbuße oder einem Platzverweis rechnen müssen? Verbote gibt es viele, aber auch Ausnahmen von der Regel.

Was ist Campingverhalten?

Campingverhalten meint sämtliche Verhaltensweisen, die dem Campen zuzuordnen sind. Auf dem Campingplatz drückt sich dieses Verhalten in der Regel im Aufstellen von Campingmöbeln (zum Beispiel Stühle und Tische), Seitenwänden, Zelten und Vorzelten aus.

Auch das Aufstellen eines Grills, das Aufhängen einer Wäscheleine, das Ausfahren der Markise und die Nutzung von Auffahrkeilen gehören dazu. Zudem müssen Campingutensilien nach der Nutzung nicht sofort weggeräumt werden. Beim Verlassen des Campingplatzes darf man sie auch draußen stehen lassen.

Zu beachten ist dabei, dass der Campingplatzbetreiber die Hausordnung auf dem Campingplatz vorgibt. Da es sich bei Campingverhaltensweisen auf dem Campingplatz nicht um erlaubtes Wildcampen in Skandinavien oder den baltischen Staaten handelt, sollten Camper die Regeln der Hausordnung beachten. Beispielsweise ist ausgiebiges Feiern mit oder ohne Grill in der Nachtruhe nicht erlaubt.

Campingverhaltensweisen auf dem Campingplatz sind für alle Camper (mit Zelt, Wohnmobil, Wohnwagen etc.) erlaubt.

Welche Arten von Campingverhalten gibt es?

Es gibt unterschiedliche Arten von Verhalten während des Campingurlaubes in Bezug auf Stellplätze, auf denen es Verbote oder Einschränkungen gibt.

Campingverhalten – keine Präferenz: Wenn man als Reisender keine Präferenz hat, kommen sowohl Stellplätze mit Verbot in Betracht als auch Stellplätze mit nur bedingt möglichen Verhaltensweisen beim Campen. Je nach Platzverhältnissen können Wohnmobilisten Tische und Stühle bedingt rausstellen. Hier ist insbesondere die Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn gefragt. Welches Verhalten erlaubt ist, entnimmt man idealerweise der Stellplatzordnung.

Campingverhalten – ja: Auf diesen Stellplätzen ist ein solches Verhalten erlaubt oder eingeschränkt erlaubt.

Campingverhalten – nein: Wenn man als Reisender mit Wohnwagen oder Wohnmobil ohnehin nur eine oder zwei kurze Übernachtungen plant, sind Stellplätze ohne die Erlaubnis des betreffenden Verhaltens oftmals die Orte der Wahl. Mit einem Wohnwagen dürfen nur die Stellplätze angefahren werden, die auch Stellplätze für Wohnwagen zur Verfügung stellen.

Welches Campingverhalten ist verboten?

Campingverhaltensweisen auf dem Campingplatz sind dann verboten, wenn sie gegen die Hausordnung verstoßen. Beispielsweise ist ein Verhalten, das Lautstärke verursacht, zu den Ruhezeiten nicht erlaubt. Aber auch außerhalb des Campingplatzes gibt es verbotenes Verhalten.

Es gibt Stellplätze für Wohnmobile, auf denen die Stellplatzordnung ein solches Verhalten ausdrücklich verbietet. Es sind aber auch öffentliche Stellplätze vorhanden, an denen dies dennoch geduldet wird. Über Einschränkungen in der jeweiligen Stellplatzordnung auf den Stellplätzen sollten sich Reisende mit Wohnmobilen vorher informieren.

Insbesondere wenn der offizielle Stellplatz so gut wie keinen Außenraum bietet, kann der Wohnmobilist von einem Verbot für bestimmte Campingverhaltensweisen ausgehen. Draußen kochen, grillen, die Wäsche aufhängen, die Markise ausfahren und sonstige Camper-Aktivitäten sind außerhalb des Wohnmobils demnach nicht erlaubt.

Grundsätzlich sind Stellplätze den Wohnmobilen vorbehalten. Die Stellplatzordnungen machen zuweilen eine Ausnahme und erlauben auch Wohnwagen. Allerdings sind solche Stellplätze oftmals für nur drei Wohnwagen vorgesehen.

Selbiges gilt für das Freistehen beziehungsweise Wildcampen. Wohnmobilisten parken am Ort ihrer Wahl und übernachten dort für eine Nacht. Jegliche Außenaktivitäten, die mit Campingverhaltensweisen in Verbindung stehen, sind grundsätzlich untersagt. Das Wildcampen ist in Deutschland überwiegend verboten.

Das Freistehen für Camper mit Wohnwagen ist prinzipiell nicht erlaubt, es sein denn, die Übernachtung dient der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit.

Was passiert bei Missbrauch bzw. Nichteinhaltung?

Wer sich für verbotenes Wildcampen in der Natur entscheidet und damit verbundenes Verhalten an den Tag legt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Strafe müssen Betroffene pro Person zahlen. Dabei richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach dem entstandenen Schaden. In der Regel können Wildcamper mit fünf bis 80 Euro rechnen.

Je nach Schaden kann die Strafzahlung auch bis zu 500 Euro betragen. Es gibt Areale, in denen das Wildcampen geduldet wird. Camper sollten sich vorher über extra markierte Bereiche mit Verbot und die Lage von Landschaftsschutzgebieten informieren.

Wer nur Biwakieren (ohne Zelt) möchte, sollte sich die geltenden rechtlichen Regelungen des ausgewählten Ortes vorher ansehen. Auch hier kann die Nichtbeachtung ein Bußgeld nach sich ziehen. Biwakieren kann als eine Art Ausnahme gewertet werden, sofern nur eine Übernachtung für den bloßen Schlaf geplant ist. Diese Form des Verweilens bewegt sich oft in einer rechtlichen Grauzone. In manchen Ländern wird zwischen Campen (mit Zelt) und Biwakieren (ohne Zelt) unterschieden.

Ein Missbrauch der Verhaltensregeln der Hausordnung auf einem Campingplatz kann in einem Platzverweis enden.

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