Mit dem Ende des Saison und dem näherrückenden Winter werden die Campingplätze langsam leerer und für viele Wohnmobilisten stellt sich nun die Frage: wohin mit meinem Reisemobil? Wer auf dem eigenen Grundstück – z.B. in der Einfahrt – Platz für das Fahrzeug zum Überwintern hat, gehört zu den glücklicheren. Alle anderen müssen sehen, wie und wo das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum abgestellt werden darf. Man sieht deshalb vermehrt Wohnmobile auf Parkplätzen und in Wohngebieten am Straßenrand. Doch ist das überhaupt rechtlich zulässig? Dieser Frage gehen wir im folgenden nach.

Rechtliche Grundlagen zum Abstellen des Wohnmobils

Von Gesetzes wegen darf man laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sein Wohnmobil ohne zeitliche Begrenzung auf öffentlichen Parkplätzen und am Straßenrand abstellen, außer ein gesondertes Schild untersagt dies. Im Gegensatz zu den Wohnwägen, welche ohne Zugfahrzeug nur max. 14 Tage auf öffentlichen Flächen geparkt werden dürfen,  wird das Wohnmobil rechtlich wie ein normaler PKW behandelt.

Trotzdem gibt es auch hier ein paar wichtige Einschränkungen:

  • das geparkte Fahrzeug muss komplett angemeldet sein und ordnungsgemäß abgestellt.
  • hat der Camper ein Saisonkennzeichen, darf dieser nur innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zeitraums im öffentlichen Raum geparkt werden.
  • das Wohnmobil darf nicht mehr als 7,5t wiegen.
  • Verkehrschilder dürfen durch das Fahrzeug nicht verdeckt werden.
  • ist die Straße zu eng und wird der normale Verkehrsfluss behindert, darf nicht geparkt werden.
  • gegenüber von Einfahrten muss ein Mindestabstand von 3,5m zum Rangieren gewährleistet sein.
  • das Fahrzeug darf nicht über die offiziellen Markierungen hinausragen.
  • auf Gewegen dürfen nur Wohnmobile bis zu 2,8t geparkt werden und auch nur, wenn dies durch spezielle “Parken auf Gehwegen”-Schilder ausdrücklich erlaubt wird. Darüberhinaus darf man dabei über keinem Schachtdeckeln oder sonstigen Anschlüssen stehen.

Verärgerung durch Parken des Wohnmobils auf der Straße

Obwohl rechtlich nichts dagegenspricht sollte man trotzdem auch die sozialverträgliche Situation berücksichtigen. Besteht in der Nachbarschaft eh schon ein Parkplatzdefizit werden Anwohner und Nachbarn über das wochen-oder sogar monatelange Abstellen eines Wohnmobils nicht sehr erfreut sein. Zudem sollte die (Aus-)Sicht nicht behindert werden, denn wer möchte schon ein globiges Wohnmobil vor dem Fenster haben. Folglich könnte der nachbarliche Frieden gestört werden und zu unnötigen Streitereien und Diskussionen führen.

Zur Sicherheit von Kindern sollte das Abstellen von Wohnmobilen in der Nähe von Schulen und Kindergärten vermieden werden. Durch die visuelle Behinderung kann dies zu gefährlichen Situationen führen.

Alternativen zum Überwintern des Wohnmobils auf öffentlichen Flächen

Auch wenn rein rechtlich nichts gegen das Parken des Wohnmobils auf der Straße und auf öffentlichen Parkplätzen spricht, werden viele erfahrene Wohnmobilisten davon eher abraten. Das Fahrzeug ist gerade im Winter extremen Klimaverhältnissen ausgesetzt und auch vor Einbruch, Diebstahl und sogar Vandalismus nicht ausreichend gefeit. Wer seine Investition schützen möchte sollte das Überwintern des Fahrzeugs auf überdachten Abstellplätzen oder besser sogar in eigens dafür mietbare Hallen in Betracht ziehen.

Näheres zum Thema: Abstellplätze – Wohin mit dem Wohnmobil im Winter?

Foto von Thirdman von Pexels

Abstellplätze für Wohnmobile

Verzeichnis mit Adressen in ganz Deutschland

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Am besten ist Dein Fahrzeug gegen Wind und Wetter sowie unbefugtem Zugriff in einer Halle geschützt. Bauernscheunen sind ebenfalls denkbare Alternativen sowie Winterlager für Yachten und Boote, welche oft Abstellplätze für Wohnmobile zu Miete anbieten.

Was kostet ein Unterstellplatz für ein Wohnmobil?

Der Preis kann je nach Art des Abstellplatzes variieren: unüberdachte Stellflächen sind meist schon ab 20 Euro im Monat verfügbar, während man bei Hallenplätzen mit ca. 50-100 Euro monatliche rechnen muss.

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