Gas im Wohnmobil ist ein sehr wichtiges Thema, vor allem wenn es um die Sicherheit geht. Gasunfälle sind gefährlich und sollten unbedingt verhindert werden. Logisch wäre also, dass die Gasprüfung Pflicht bei der HU sein sollte. Das war sie eigentlich auch, bis sie jedoch überraschenderweise ab dem 31. Dezemper 2019 bis 1. Januar 2023 ausgesetzt wurde. Was hat es damit auf sich und was sollten Wohnmobilisten trotzdem bedenken?

Gas im Wohnmobil

In den meisten Wohnmobilen ist Gas der wichtigste Energielieferant, da damit sowohl die Heizung, Herd als auch der Kühlschrank betrieben werden können. Meist hat man bis zu 2 Gasflaschen an Bord, um die Versorgung ausreichend lange zu gewährleisten. Diese müssen natürlich angemessen gesichert werden und die Gasanlage auch regelmäßig auf ihre Sicherheit kontrolliert.

Im Rahmen der Hauptuntersuchtung (HU) wurde dies in der Vergangenheit überprüft, denn hier war die Gasprüfung Pflicht bzw. eine Voraussetzung, um die HU-Plakette für das Kennzeichen zu bekommen.

Aussetzen der Gasprüfpflicht

Überraschenderweise wurde die Notwendigkeit der Prüfbescheinigung ab dem 01. Januar 2020 bis zum 01. Januar 2023 ausgesetzt. Doch was hat es damit auf sich und warum wurde ein so großer Sicherheitsaspekt scheinbar ersatzlos gestrichen?

Seither ist demzufolge eine Mangelbewertung kein Grund mehr, nicht die HU-Plakette zu bekommen. Doch wie können die Behörden so etwas vor dem Hintergrund verantworten, dass normalerweise gerade Sicherheitsrichtlinien in jeder Hinsicht sehr streng und aus gutem Grund einzuhalten sind.

Als Anlass für die Aussetzung wurden die Messgeräte genannt, die scheinbar nicht den Anforderungen für die Überprüfung gerecht wurden. Dies soll nun behoben werden und zwischenzeitlich setzt man die Gasprüfpflicht aus, bis wieder zuverlässige Geräte zur Verfügung stehen.

Warum sollte man trotzdem die Gasanlage prüfen lassen?

Nun könnte man meinen, dass ohne eine Pflicht auch keine Notwendigkeit der Gasprüfung besteht. Doch wenn man genauer darüber nachdenkt, dann ist das so natürlich nicht korrekt. Egal, ob es durch eine obrige Stelle vorgeschrieben wird oder nicht, sollte man immer die Gasanlage in einem sicheren Zustand führen und dies auch ohne Pflicht selbständig checken lassen.

Die Gründe liegen auf der Hand: wird durch einen Defekt ein Gasunfall herbeigeführt und fackelt aufgrunddessen das geliebte Wohnmobil ab, dann hilft einem das Argument, dass die Gasprüfpflicht ja ausgesetzt war, herzlich wenig.

Im Versicherungsfall kann man davon ausgehen, dass ohne einen Nachweis – also ohne eine absolvierte G 607 – Prüfung – der Geschädigte auf den Kosten der Eigen- und auch Fremdschäden sitzen bleibt.

Abgesehen davon ist auf vielen Campingplätzen die Gasprüfung Pflicht, d.h. ohne den Nachweis wird man gar nicht erst aufs Gelände gelassen. Dies natürlich zu gutem Recht, denn die Sicherheit aller Camping-Nachbarn sollte zu jedem Zeitpunkt gewährleitet und garantiert sein.

Fazit

Mit oder ohne Gasprüfpflicht sollte jeder Wohnmobilist so viel Eigenverantwortung besitzen und die komplette Gasanlage immer auf dem sichersten Stand haben. Nur weil die Mangelbewertung bei der HU-Untersuchung im Moment nicht mehr ausschlaggebend ist, sollte dies kein Freibrief für Nachlässigkeit sein. Zu sehr sollte einem das eigene Wohl, das seiner Familie und natürlich das aller anderer Camping-Nachbarn am Herzen liegen.

Foto von iStockphoto.com von EdnaM

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Eine Gasprüfung beim Wohnmobil kostet zwischen 20 und 60 Euro und wird bei Prüforganisationen wie dem TÜV oder der DEKRA durchgeführt.

Alle zwei Jahre sollte beim Wohnmobil eine Gasprüfung durchgeführt werden, um die Sicherheit der Gasanlage zu gewährleisten.

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